Eintrag 15830. November 1844Dem Stadtrathe wurde der Antrag der Wohlthätig-
keits-Commission vom 10. October anno currentis vorgelegt, in welchem
diese Behörde die Nothwendigkeit eines Zuschußes von
1020 Thlr. Preussisch Courant zur Bestreitung der Armen-Bedürfniße
für das laufende Jahr auseinandersetzte. Bei Lage der erörterten Verhälniße verkennt
der
Stadtrath es auch seines Seits nicht, daß der in Anspruch
genommene Zuschuß erforderlich sei, um den gesteigerten
Bedürfnissen der Armen zu begegnen. Da die diesjährigen
Mittel der städtischen Casse jedoch die Zalung jenes Zu-
schußes durchaus unmöglich machen, so muß der Stadtrath
der Wohlthätigkeits-Commission überlassen, sich durch
auswärtige Aufnahme eines Capitales oder durch vorläufige
Benutzung der zur Ablage kommenden Activ-Capitalien
die Mittel zu verschaffen, das augenblickliche Bedürfniß
zu befriedigen; wogegen der Stadtrath für die Gemeinde,
welche grundsätzlich für die Armen-Ausgaben aufzukommen
hat, die Verpflichtung übernimmt, den Betrag von tau-
send Thalern in zwei Raten, nämlich im Jahre 1845 mit
500 Thl. und im Jahre 1846 ebenfalls mit 500 Thlr., der
Wohlthätigkeits-Commission wieder zu erstatten. Zu jenem Zwecke wären daher 500 Thlr.
auf den städtischen
Etat von 1845, und 500 Thlr. auf jenen von 1846 aufzunehmen. actum utsupra...