Eintrag 17130. November 1844Dem Stadtrathe wurde der Antrag der Wohlthätig-
keits-Commission vom 10. October anno currentis vorgelegt, in welchem
diese Behörde die Nothwendigkeit eines Zuschußes
von
1020 Thlr. Preussisch
Courant zur Bestreitung der Armen-Bedürfniße
für das laufende Jahr auseinandersetzte. Bei Lage der erörterten Verhälniße verkennt
der
Stadtrath es auch seines Seits nicht, daß der in
Anspruch
genommene Zuschuß erforderlich sei, um den
gesteigerten
Bedürfnissen der Armen zu begegnen. Da die
diesjährigen
Mittel der städtischen Casse jedoch die Zalung
jenes Zu-
schußes durchaus unmöglich machen, so muß der
Stadtrath
der Wohlthätigkeits-Commission überlassen, sich
durch
auswärtige Aufnahme eines Capitales oder durch
vorläufige
Benutzung der zur Ablage kommenden
Activ-Capitalien
die Mittel zu verschaffen, das augenblickliche
Bedürfniß
zu befriedigen; wogegen der Stadtrath für die
Gemeinde,
welche grundsätzlich für die Armen-Ausgaben
aufzukommen
hat, die Verpflichtung übernimmt, den Betrag von
tau-
send Thalern in zwei Raten, nämlich im Jahre 1845
mit
500 Thl. und im Jahre 1846 ebenfalls mit 500
Thlr., der
Wohlthätigkeits-Commission wieder zu
erstatten. Zu jenem Zwecke wären daher 500 Thlr. auf den
städtischen
Etat von 1845, und 500 Thlr. auf jenen von 1846
aufzunehmen. actum
utsupra...