Eintrag 17230. November 1844Der Stadrath nahm heute Einsicht von den beiden
Eingaben der Hospital-Commission vom 30. Septb. und 21.
Novbr. courant, wodurch die
Gründung einer selbstständigen Kloster-
gemeinde von barmherzigen Schwestern in dem
hiesigen
Bürger-Hospitale beantragt wird. Es kann der Stadtrath, welcher die Wirksamkeit der
seit
März dieses Jahres
vorläufig hierherberufenen zwei barmherzigen
Schwestern in der Nähe zu beobachten Gelegenheit
gehabt
hat, in der Errichtung eines eigenen klösterlichen
Vereines
dieser barmherzigen Schwestern nur eine wahre
Wohlthat
für die leidende Menschheit erblicken, deren
gesegnete Folgen
in noch erhöhtem Maaße sich äußern würden, wenn
der
ausgesprochenen Absicht gemäß, die Erziehung und
Pflege
der jetzt bei Privaten in der Stadt zerstreut
untergebrachten
Waisenkinder, in den Kreis der Berufsthätigkeit
der Kloster-
Gemeinde gezogen wird. In der Überzeugung, daß die Gründung einer eigenen
Klostergemeinde von barmherzigen Schwestern ein
Wunsch ist, der alle Einwohner theilen, schließt
der Stadt-
rath sich demnach den Anträgen der
Hospital-Commission
in allen Beziehungen an, indem er sich lebhaft
gedrungen
fühlt, die verehrte Oberbehörde ehrerbietigst zu
bitten,
daß Hochdieselbe zur Errichtung jener
Kloster-Gemeinde
welche für den Anfang aus vier, und später aus
sechs
barmherzigen Schwestern bestehen möge, unter den
in
dem Entwurfs-Vertrage enthaltenen Bedingungen ihre
Zustimmung zu geben geruhen wolle. Insbesondre genehmigte auch der Stadtrath, daß,
dem
Antrage vom 24 Novbr.
courant gemäß, zur Vollführung der
nöthigen Bauten für die Unterbringung der
Waisenkinder,
das dem Hospitale zugehörige Stück Ackerland,
Sektion C. N° 122. 128 des Grundsteuer-Cataster der
Bürgermeisterei
Neuhs, von einem Flächen-Inhalte von 12 Morgen,
133 40/100 Ruthen
veräußert, und der alsdann noch nöthige Bedarf
durch Capital-
Aufnahme auf Grundstücke des Hospitals aufgebracht werde,
sofern die in Aussicht gestellten Schenkungen dazu
nicht hinreichen
möchten. actum
utsupra...