Eintrag 15930. November 1844Der Stadrath nahm heute Einsicht von den beiden
Eingaben der Hospital-Commission vom 30. Septb. und 21.
Novbr. courant , wodurch die Gründung einer selbstständigen Kloster-
gemeinde von barmherzigen Schwestern in dem hiesigen
Bürger-Hospitale beantragt wird. Es kann der Stadtrath, welcher die Wirksamkeit der
seit
März dieses Jahres vorläufig hierherberufenen zwei barmherzigen
Schwestern in der Nähe zu beobachten Gelegenheit gehabt
hat, in der Errichtung eines eigenen klösterlichen Vereines
dieser barmherzigen Schwestern nur eine wahre Wohlthat
für die leidende Menschheit erblicken, deren gesegnete Folgen
in noch erhöhtem Maaße sich äußern würden, wenn der
ausgesprochenen Absicht gemäß, die Erziehung und Pflege
der jetzt bei Privaten in der Stadt zerstreut untergebrachten
Waisenkinder, in den Kreis der Berufsthätigkeit der Kloster-
Gemeinde gezogen wird. In der Überzeugung, daß die Gründung einer eigenen
Klostergemeinde von barmherzigen Schwestern ein
Wunsch ist, der alle Einwohner theilen, schließt der Stadt-
rath sich demnach den Anträgen der Hospital-Commission
in allen Beziehungen an, indem er sich lebhaft gedrungen
fühlt, die verehrte Oberbehörde ehrerbietigst zu bitten,
daß Hochdieselbe zur Errichtung jener Kloster-Gemeinde
welche für den Anfang aus vier, und später aus sechs
barmherzigen Schwestern bestehen möge, unter den in
dem Entwurfs-Vertrage enthaltenen Bedingungen ihre
Zustimmung zu geben geruhen wolle. Insbesondre genehmigte auch der Stadtrath, daß,
dem
Antrage vom 24 Novbr. courant gemäß, zur Vollführung der
nöthigen Bauten für die Unterbringung der Waisenkinder,
das dem Hospitale zugehörige Stück Ackerland, Sektion actum utsupra...