Eintrag 17330. November 1844Unter den seither eingetretenen Verhältnißen
ertheilt
der Stadtrath auf die Vorstellung des hiesigen
Einwohner
Arnold
Joseph Zimmermann vom 15. dieses
Monats seine Zustimmung
dazu, daß der mit demselben am 2. Mai 1839 abgeschloßene
Pacht-Vertrag, wonach der x.[erwähnte] Zimmermann
für ein zur
Anlage eines Weges ihm zur Benutzung übergebenes
städti-
scher Grundstück eine jährliche Miethe von zwei
Thalern
an die Stadtkasse zu entrichten hatte, mit Ablauf
des
sechsten Jahres, also mit dem 2. Mai 1845 aufgelöst, und
der letzte Pachtbetrag demnach im laufenden Jahre
gezalt
werde. Nach der vertragsmäßigen Verpflichtung im
Artikel 4
hat der x. Zimmermann dagegen den Weg gehörig
umzu-
graben, und die Vertiefungen des Grabens
vollständig zu
schlichten. actum
utsupra...
Eintrag 17430. November 1844Der von dem Bürgermeister nach Maaßgabe der Re-
gierungs-Verfügung vom 7. Septb. 1837 I. S. II. N° 9949
aufgestellte Gemeinde-Etat für das Jahr 1845 wurde
heute
dem Stadtrath vorgelegt, welcher letztere
denselben unter
Begleitung der nachstehenden Erläuterungen
festgestellt hat. Es wird im allgemeinen bemerkt, daß die bei der
Einnahme
des Jahres 1845 gegen jene von 1844
hervortretenden Verände- rungen durch die auf den Belegen enthaltenen
Auseinander-
setzungen speziell aufgeklärt sind. Der Kürze
halber und zur
Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese
Aufklä-
rungen hingewiesen. Aber die wandelbaren Einnahmen
und Aus-
gaben liegt eine Durchschnittsberechnung der drei
letzten Jahre bei,
deren Resultate auf den Etat gebracht sind, wo
nicht besondre
Umstände ein Andres nothwendig machten. Mit bezugnahme auf die in den Belegen enthaltenen
Bemer-
kungen fand sich zu den Einnahmen bei Tit. I.
& II nicht zu
erinnern. Tit. III. Die wandelbaren Einnahmen dieses Tit:
sind so auf-
genommen worden, wie sich das in der Rechnung
gehörig nach-
zuweisende Resultat muthmaßlich stellen wird. Die
Durch-
schnittsberechnung konnte als fester
Anhaltspunkte hierbei nicht dienen. Tit. V. 1. a. Zur Deckung des Defizits in dem
vorliegenden Etat
für die gewöhnlichen Ausgaben hat eine Summe von
2711 Thlr.
2 Silbergroschen 4
[Zeichen fü rPfennige]. aufgenommen werden müßen: Diese Erhöhung der
Communal-Steuer hat vornehmlich ihre
Gründ-Ursache darin,
daß die Bedürfniße de Armen
(confere Tit: II. art. 1 & 2 der Ausgabe)
für das Jahr 1845 und auch als nachträglicher
Zuschuß für 1844
ein Mehreres als bisher erfordern. Die bei Tit.
V. art. 16 der
Ausgabe aufgenommene außerordentliche Ausgabe von
850 Thlr.
für den der Stadt zu Last stehenden Antheil in
der Bepflaste-
rung der Friedrichstraße, trägt dazu
ebenfalls bei. Hoffent-
lich werden die Verhältniße des Jahres 1846
wieder eine etwa-
ige Ermäßigung der Communalsteuer gestatten. Tit: V. 1.C. Für den Restaurationsbau
der Münsterkirchewerden wie pro 1844 wieder 2000 Thlr.
beigenommene, wovon
1775 Thl als nöthiger Zuschuß zu den Baukosten
und 225 Thl zur De-
ckung der Zinsen für das bei dem bergischen
Schulfond (conf. Tit IV.
art.5. der Ausgabe) für diesen Bau bis jetzt
aufgenommene
Capital von 5000 Thlr. Preussisch
Courant Diese letztere Communalsteuer wird, wie pro 1844,
nach
den gesetzlichen Vorschriften auf Grund- und
Klassensteuer zu gleichen Theilen, jedoch mit Ausschluß der
19ten und 20tenStufe der Klassensteuer umgelegt. Für die
Communalsteuer ad
a und b werden dagegen ebenfalls wie pro 1844 auf
die Gewer-
besteuer mit Ausschluß der Classe der Hausirer 15%,
und der
Rest auf Grund- und Klassensteuer zu gleichen
Theilen mit
Ausschluß der 19ten
und 20ten Stufe beigenommen. Tit: VI. art. 2. Der Bestand der Rechnung von 1844
wird
sich muthmaßlich auf 500 Thlr. stellen, welcher
Betrag daher
hier aufgenommen worden ist. Tit. VI. art. 9. Außer dem Überschuß an dem einen
Prozent
der Klassen- und Gewerbesteuer-Hebegelder, welche
wie ge-
wöhnlich Tit. VI. art. 8 aufgenommen sind, kömmt
auch alljährig
noch ein nach der Abrechnung sich herausstellender
Überschuß
an der Klassensteuer der Gemeinde zu Gute. Dieser
Überschuß,
welcher in der Regal gegen 140 Thlr. beträgt, ist
demnach
hier ebenfalls zum Etat gebracht worden. Tit. VI. art. 10. Bei der gestiegenen Frequenz
des
Pro-
gymnasium läßt sich an Schulgeld von den
Schülern dieser
Anstalt eine Einnahme von etwa 1550 Thlr.
erwarten, wonach
also die letztere Summe im Etat augenommen wurde.
Die wirkliche Einnahme wird durch die speziellen
Schulgelds-
Hebelisten nachgewiesen werden. Tit. VI. art. II Nach der unter den Belegen
befindlichen
Verhandlungen hat Königliche Hochlöbliche Regierung auf spezielle
Anträge genehmigt, daß Seitens der Stadt bei dem
Fond
für die Wasserbeschädigten am Niederrhein zum Bau
der
evangelischen Schule ein Capital von 2500 Thlr. Preussisch
Courant auf-
genommen werde. Dieser Betrag ist daher hier zum Etat gestellt
worden,
während eine gleiche Summe bei Tit: VII. art. 31.
der Ausgabe
aufgeführt ist. Bei der Einnahme fand sich weiter nichts zu
bemerken, wor-
nach solche in der Hauptsumme auf 37900 Thlr.
festgestellt
wurde. Zu Tit. I. der Ausgabe war nichts zu erinnern. Tit. II. art. 18. Der Nachtwächter
Gerl. Roeseler, welcher
als solcher eine jährliche Besoldung von 65 Thlr.
erhielt, hat diesem
Dienste entsagt, und ist durch den Taglöhner Bernard Lück er-
setzt worden. Letzterm ist der Gehalt, gleich
jenem der
später angestellten Nachtwächter, mit 60 Thlr.
zugesichert, und
dadurch eine Ersparniß von 5 Thlr. eingetreten. Tit. II. art. 23. Für die Reinigung
der Markt-
und öffentlichen
Plätze x wurde bisher contractmäßig ein Betrag
von ... 60 - -
und für die Reinigung der städtischen Canäle von
. . . . 8 - -
zusammen . . . 65 - -
ausgezalt. Dem Unternehmer der ersteren ist nun
zugleich im
Interesse der öffentlichen Salubrität noch die
Reinigung der
Rinnen auf dem Viehmarkte, und jene der Rinnen
und Räume
unter dem Ober
& Hammthore zur Pflicht gemacht, für diese
vermehrte Arbeit aber ein Zusatz von 5 Thlr.
bewilligt worden.
In ähnlicher Art hat der Tagelöhner Holzenleuchter jetzt mehre
neu entstandene Canäle, überhaupt 11 an der Zahl
zu reinigen,
wofür demselben contractmäßig statt der
bisherigen 5 Thlr.
eine Vergütung von 8 Thlr. billig nicht hat
abgesprochen
werden können. Dieser Artikel der Ausgabe ist
daher um
8 Thlr. verstärkt, und somit auf 73 Thlr. festgestellt
worden. Tit. II. art. 24. Die angestellten drei Polizeidiener erhielten
für Bekleidung nach den bisherigen Etat jährlich
45 Thlr, und
für die Anschaffung eines Überrockes auf das
andre Jahr 30 Thlr,
im Durchschnitt also jeder 20 Thlr. jährlich. Auf
die den Belegen
beigefügte, vom Stadtrath als begründet
anerkannte Vorstellung
derselben, daß sie bei ihren vielfachen
Dienstleistungen mit
diesem Betrage, für die Bedürfniße ihrer Kleidung
nicht aus-
zukommen vermöchten, ist die jährliche
Entschädigung auf 90 Thlr.
erhöht worden, worauf also jeder der drei
Polizeidiener 30 Thlr,
von nun an bezieht. Der früher aufs andre Jahr
eintretende
Zusatz für die Anschaffung eines Überrockes wird
dagegen für die Folge ganz wegfallen. Tit. IV. Zu besserer Übersicht sind die Zinsen
von
Gemeinde-
Schulden, nach den verschiedenen Gegenständen,
wofür die
Capitalien aufgenommen wurden, zum Etat gebracht
worden. Tit. V. art. 9. In der
Nähe des Hammthores, zwischen diesem
und dem Niederthore bedarf das Erft-Ufer, welches an jener
Stelle fast ganz eingesunken, und von Fußgängern
kaum
mehr zu passieren ist, einer mit Basaltsteinen zu
bewirken-
den Befestigung. Der Fond zur Unterhaltung der
Erft-
Ufer ist zu diesem Zwecke um 80 Thlr. erhöht
worden. Die
wirkliche Ausgabe wird bei der Rechnung nach den
bestehenden
Vorschriften nachgewiesen werden. Tit: V. art: 10. Dieser Fond wurde ebenfalls um
30 Thlr.
verstärkt, weil auf der Wiese ein kleiner Weg
hergestellt
werden muss, damit die städtischen Pächter zu
ihren angepach-
teten Grundstücken gelangen können. Tit. V. art. 14. Ungefähr übereinstimmend mit
dem
vorig-
jährigen Bedarf werden zu Ausbaggerungen, und
sonstigen
nöthigen Arbeiten, um den Erftkanal in stets schiffbarem Zu-
stande zu erhalten, 1312 Thlr. 15
Silbergroschen zum Etat gebraucht, deren
Verwendung vorschriftsmäßig nachgewiesen werden
wird. Tit. V. art. 16. Die hier als Antheil der Stadt
in dem Pflaster
der Friedrichstraße augenommene Ausgabe von 850 Thlr.
gründet sich auf die den Belegen beigefügte Regierungs-Verfü-
gung vom 14. August
anno currentis I. S. III. N° 5140, und die zu-
stimmende stadträthliche Verhandlung vom 4. September dieses Jahres. Tit. V. art.
17. Die Rottung eines Stück
Weidengewächses
auf der städtischen Wiese, und die Umschaffung
desselben zu Acker-
land ist bereits durch das Regiminal-Rescript vom
21. october courantI. S. II. A. N° 13054 genehmigt. Die desfallsigen
Kosten, ver-
bunden mit jenen, welche zur Schlichtung einer
Lehmgrube vor
dem Hessenthore erforderlich sind, werden
sich voraussichtlich auf etwa 80 Thlr. belaufen. Die Ausgabe dieses hier zum
Etat ge-
brachten Betrages wird bei der Rechnungs-Lage
gehörig justi-
fizirt werden. Tit. V. art. 18. Auf einem öden städtischen
Grundstücke am
Rheine, dessen Boden- Beschaffenheit bei örtlicher
Untersuchung
dazu geeignet befunden worden ist, soll eine
Pappel-Pflanzung
angelegt werden, wovon sich in der spätere Zeit ein
angemes-
sener Ertrag erwarten läßt. Es wird dadurch
muthmaßlich
eine Ausgabe von 80 Thlr entstehen, über deren
Verwendung in
der Rechnung ebenfalls spezieller Nachweis
geliefert werden wird. Tit. VI. art. 1 & 3. Die hier aufgenommenen
Zuschüsse an die
Orts-Armen-Kasse
und an das Hospital von 4187 Thlr respective
660 Thlr., sind auf die von Königlicher Hochlöblicher Regierung unterm
11. October
courant I. S. II. A. N° 10257; und 12 october
courant I. S. II. A. N°. 10258
genehmigten Etat beider Anstalten für das Jahr 1845
gegründet. Tit. VI. art. 2. Wegen des nöthigen nachträglichen
Zuschusses
von 500 Thlr. zu den Armen-Bedürfnißen des
laufenden Jahres
wird auf die besondre Verhandlung vom heutigen Tage Bezug
genommen. Tit. VI. art. 8. Als Beitrag zum rheinischen Blinden-Institutsind zufolge
spezieller Berathung des Stadtrathes
vom 15. Augustcourant 30 Thlr hier zum
Etat gebracht worden. Tit. VIII. art. 2. Für Reparaturen, Brand und
Licht im
Progymnasium werden
wie früher 180 Thlr. ausgeworffen.
Die Verwaltung dieses Fonds wurde bisher von dem
Director
der Anstalt geführt, nach den gepflogenen
Verhandlungen,
welche dem Etat beigefügt sind, ist es aber
angemessener be-
funden worden, daß die nöthigen Ausgaben daraus,
gleich
den übrigen städtischen Ausgaben von dem
Bürgermeister-
Amte bestritten und angewiesen werden. Tit. VII. art. 8. An Mieth-Entschädigung für
den
Lehrer der
Real-Classen Dr Ahn, welchem eine angemessene
Wohnung in den Räumen des Collegiums nicht angewiesen werden konnte,
ist auf den Grund der stadträthlichen Verhandlung
vom 12. October courantund der dieselbe genehmigenden Regierungs-Verfügung vom
23. october
dieses Jahres I. S. V. N° 6839 der Betrag von 90 Thlr aufgenommen
worden. Tit. VII. art. 14. Die hier zum Etat gebrachte
Erhöhung der
bisherigen jährlichen Remuneration für den
Religions-Unter-
richt am Collegium
ist durch Regiminal-Erlaß vom 24. Januar
courant I. S. V. N° 538
genehmigt. Tit. VII. art. 15. Nach der beigefügten
Durchschnittsberechnung
wurde als Zuschuß zum Gehalte der Lehrer an der
Knabenschuleetwa ein Betrag von 175 Thl. erforderlich sein.
Wie die den Belegen beigefügten Verhandlungen
ergeben,
ist seither noch ein Hülfslehrer mit einer
Besoldung von 75 Thlr.,
und einer Mieth-Entschädigung von 15 Thlr.
angestellt, zugleich
aber den Lehrern Koxholt und Hackenbroich,
welche ihre
Wohnungen zur Gewinnung der erweiterten Schulräume
hergeben mußten, eine Mieth-Entschädigung von
überhaupt
40 Thl. bewilligt worden. Außerdem wird für den
neu beru-
fenen Hülfslehrer
Leuffen, welcher sonst die Stelle nicht antre-
ten wollte, eine Remuneration von 15 Thl. in
Aussicht gestellt,
welche vermehrte Ausgaben die Erhöhung des
gewöhnlichen
Zuschußes bis auf 320 Thl. zur Folge gehabt
haben Tit. VII. art. 16. Aus ähnlichen Gründen hat der
Zuschuß zu
dem Gehalte der Lehrer an der Mädchenschule, welcher sich
sonst auf 350 Thl. stellen würde, eine Erhöhung
von 40 Thlr.
erfahren, weil nach den beigefügten Verhandlungen
der
Christina
Thomas für die Wahrnehmung der Aufsicht
in der Classe des blinden Lehrer Hamm eine Remuneration
von 25 Thl und dem an dieser Schule angestellten Lehrer
Haack eine Gehalts-Zulage von 15 Thl.
jährlich bewilligt
worden. Tit. VII. art. 19 & 20. Bei der Freischule ist mit besonderer Genehmigung
Königlich-Hochlöblicher Regierung, vom 8.
August anno currentis I. S. V. N° 4785, welche den Belegen beigefügt
ist, dem
zweiten Lehrer C.
Bellen, eine erhöhte Besoldung vom 130 Thl.
zuerkannt, und für die neu gebildete dritte Classe
der Hülfs-
lehrer Theodor Fitzblech mit einer jährlichen
Besoldung von
75 Thlr. angestellt worden. Tit. VII. art. 27. Die evangelische Schule hat bis dahin,
daß
ihr das neu zu
errichtende Schulgebäude eingeräumt werden
kann, in ein andres Lokal verlegt werden müssen,
dessen
Miethe nach dem beigefügten, von Königlich Hochlöblicher Regierunggenehmigten Contracte
86 Thlr. beträgt. Tit. VII. art. 28. In Rücksicht auf die
gestiegene Frequenz
der Privat-Warteschule, und der dadurch verbesserten Einnahme
der Lehrerinn Bongartz hat die Mieth-Entschädigung für dieselbe,
unter zustimmendem Antrage der Schul-Commission, auf 20 Thl.
ermäßigt werden können. Tit. Vii. art. 32. Für den Bau der evangelischen Schule, deren
Kosten-Anschlag von Königlich Hochlöblicher Regierung bereits genehmigt
ist, werden hier 2500 Thlr, als nöthiger Bedarf
zur Ausführung
auf den Etat gebracht. Die Verhandlungen über den
schon
geschehenen Verding liegen der Oberbehörde
vor. Tit. VIII. art. 1. Nach dem von der Erzbischöflichen Behördefestgestellten Kirchenbüdjet
für das Jahr 1845
erfordern die
Bedürfnisse der spärlich fundirten Kirchenfabrik zur Deckung des
sich ergebenden Defizits einen Betrag von 560
Thlr, welcher dem-
nach auf den Etat genommen ist. Tit. VIII. art. 4. Zur Fortsetzung des
Restaurationsbaues
der hiesigen
Münsterkirche sind mit Bezugnahme auf §. 5.
der gegenwärtigen Verhandlung 1775 Thlr, als
Zuschuß zu der
Kirchenbaukasse pro 1845 zum Etat gebracht
worden. Tit. VIII. art. 5. Die Zulage von 20 Thl. für den
TodtengräberAnd. Drath
gründet sich auf die den Belegen beigefügte Verfügung Königl Hochlöbl
Regierung vom 22. März courant I. S.II
A. N° 3755. Tit. IX. art. 7. Zur successiven Amortisation der
für die
Schiffbarmachung der Erft und den Brücken und Dammbau
aufgenommenen Capitalien werden aus den
Erftschiffahrts-Ge-
bühren 2000 Thlr. in Vorschlag gebracht. Es wird die Einnahme der Erftgebühren demnach
verwendet
wie folgt: Bei Tit. III. art. 6. der Einnahme ist der Ertrag
dieser Erft-
Schiffahrts-Gebühren muthmaßlich aufgenommen zu .
. . 6000 Thl - - -
Nach dem vorliegenden Etat werden darauf aus-
gegeben:
a. Tit, I. art. 11 der Ausgabe, Besoldung des
Hafen-
meisters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
175 Thl - - -
b. Tit. I. art. 12. Hebegebühren des Empfängers .
. . . . 120 - - -
c: Tit. IV. art. 2. Zinsen der für den Erft- und
Dammbau aufgenommenen Capitalien . . . . . . . .
2392 .. 15 .. -
d. Tit. V. art. 14. An Ausbaggerungen, und
sonstigen
Arbeiten am Erft-Canale . . . . . . . . . . . . . . 1312 .. 15 ..-
e. Tit. IX. art. 7. Zur Rückerstattung auf die zum
Erft- und Dammbau aufgenommenen Capitalien . . . .
. 2000 .. - - -
Summe wie oben . . . . . . . . . 6000 .. . - - Tit.IX. art. 8 und 9. Wie pro 1844
so sind auch
pro 1845
wieder zu successiver Rückerstattung auf die für
den Bau
der Rheidterstraße und die Einrichtung des
Hauptsteuer-
Amtes aufgenommenen Capitalien im Ganzen 2000
Thl. vor-
geschlagen. Es ist die Absicht des Stadtrathes mit
dieser Amor-
tisirung auch in den künftigen Jahren in ähnlicher
Weise
fortzufahren. Tit. IX. art. 10. b. Bei dem Bürgermeister-Amte ist die
Anschaffung so vieler Drucksachen, welche sonst
aus dem allgemeinen
Fond für Extraordinaria bestritten worden,
erforderlich, deren
Auslagen aus den Büreau-Kosten sich nicht
bestreiten
läßt, daß der Stadtrath sich bewogen fühlt, dafür
einen Betrag von 30 Thl. zur Berechnung hier auszuwerffen Tit. IX. art. 10. c. Zur
Bestreitung der übrigen
Extraordinai-
ren Ausgaben werden zur Verwendung und Berechnung
nach
den bestehenden Vorschriften 835 Thl. 23 Sgr. in
Vorschlag gebracht,
welchem nach die Gesammt-Ausgabe, übereinstimmend
mit der
Einnahme auf die Summe von 37900 Thl. festgestellt
worden
ist. a u s...