Eintrag 16030. November 1844Unter den seither eingetretenen Verhältnißen ertheilt
der Stadtrath auf die Vorstellung des hiesigen Einwohner
Arnold Joseph Zimmermann vom 15. dieses Monats seine Zustimmung
dazu, daß der mit demselben am 2. Mai 1839 abgeschloßene
Pacht-Vertrag, wonach der x.[erwähnte] Zimmermann für ein zur
Anlage eines Weges ihm zur Benutzung übergebenes städti-
scher Grundstück eine jährliche Miethe von zwei Thalern
an die Stadtkasse zu entrichten hatte, mit Ablauf des
sechsten Jahres, also mit dem 2. Mai 1845 aufgelöst, und
der letzte Pachtbetrag demnach im laufenden Jahre gezalt
werde. Nach der vertragsmäßigen Verpflichtung im Artikel 4
hat der x. Zimmermann dagegen den Weg gehörig umzu-
graben, und die Vertiefungen des Grabens vollständig zu
schlichten. actum utsupra...
Eintrag 16130. November 1844Der von dem Bürgermeister nach Maaßgabe der Re-
gierungs-Verfügung vom 7. Septb. 1837 I. S. II. N° 9949
aufgestellte Gemeinde-Etat für das Jahr 1845 wurde heute
dem Stadtrath vorgelegt, welcher letztere denselben unter
Begleitung der nachstehenden Erläuterungen festgestellt hat. Es wird im allgemeinen
bemerkt, daß die bei der Einnahme
des Jahres 1845 gegen jene von 1844 hervortretenden Verände- Mit bezugnahme auf die
in den Belegen enthaltenen Bemer-
kungen fand sich zu den Einnahmen bei Tit. I. & II nicht zu
erinnern. Tit. III. Die wandelbaren Einnahmen dieses Tit: sind so auf-
genommen worden, wie sich das in der Rechnung gehörig nach-
zuweisende Resultat muthmaßlich stellen wird. Die Durch-
schnittsberechnung konnte als fester Anhaltspunkte hierbei nicht dienen. Tit. V. 1.
a. Zur Deckung des Defizits in dem vorliegenden Etat
für die gewöhnlichen Ausgaben hat eine Summe von 2711 Thlr.
2 Silbergroschen 4 [Zeichen fü rPfennige]. aufgenommen werden müßen: Diese Erhöhung
der
Communal-Steuer hat vornehmlich ihre Gründ-Ursache darin,
daß die Bedürfniße de Armen (confere Tit: II. art. 1 & 2 der Ausgabe)
für das Jahr 1845 und auch als nachträglicher Zuschuß für 1844
ein Mehreres als bisher erfordern. Die bei Tit. V. art. 16 der
Ausgabe aufgenommene außerordentliche Ausgabe von 850 Thlr.
für den der Stadt zu Last stehenden Antheil in der Bepflaste-
rung der Friedrichstraße , trägt dazu ebenfalls bei. Hoffent-
lich werden die Verhältniße des Jahres 1846 wieder eine etwa-
ige Ermäßigung der Communalsteuer gestatten. Tit: V. 1.C. Für den Restaurationsbau
der Münsterkirchewerden wie pro 1844 wieder 2000 Thlr. beigenommene, wovon
1775 Thl als nöthiger Zuschuß zu den Baukosten und 225 Thl zur De-
ckung der Zinsen für das bei dem bergischen Schulfond (conf. Tit IV.
art.5. der Ausgabe) für diesen Bau bis jetzt aufgenommene
Capital von 5000 Thlr. Preussisch Courant Diese letztere Communalsteuer wird, wie
pro 1844, nach
den gesetzlichen Vorschriften auf Grund- und Klassensteuer Tit: VI. art. 2. Der Bestand
der Rechnung von 1844 wird
sich muthmaßlich auf 500 Thlr. stellen, welcher Betrag daher
hier aufgenommen worden ist. Tit. VI. art. 9. Außer dem Überschuß an dem einen Prozent
der Klassen- und Gewerbesteuer-Hebegelder, welche wie ge-
wöhnlich Tit. VI. art. 8 aufgenommen sind, kömmt auch alljährig
noch ein nach der Abrechnung sich herausstellender Überschuß
an der Klassensteuer der Gemeinde zu Gute. Dieser Überschuß,
welcher in der Regal gegen 140 Thlr. beträgt, ist demnach
hier ebenfalls zum Etat gebracht worden. Tit. VI. art. 10. Bei der gestiegenen Frequenz
des Pro-
gymnasium läßt sich an Schulgeld von den Schülern dieser
Anstalt eine Einnahme von etwa 1550 Thlr. erwarten, wonach
also die letztere Summe im Etat augenommen wurde.
Die wirkliche Einnahme wird durch die speziellen Schulgelds-
Hebelisten nachgewiesen werden. Tit. VI. art. II Nach der unter den Belegen befindlichen
Verhandlungen hat Königliche Hochlöbliche Regierung auf spezielle
Anträge genehmigt, daß Seitens der Stadt bei dem Fond
für die Wasserbeschädigten am Niederrhein zum
evangelischen Schule ein Capital von 2500 Thlr. Preussisch Courant auf-
genommen werde. Dieser Betrag ist daher hier zum Etat gestellt worden,
während eine gleiche Summe bei Tit: VII. art. 31. der Ausgabe
aufgeführt ist. Bei der Einnahme fand sich weiter nichts zu bemerken, wor-
nach solche in der Hauptsumme auf 37900 Thlr. festgestellt
wurde. Zu Tit. I. der Ausgabe war nichts zu erinnern. Tit. II. art. 18. Der Nachtwächter
Gerl. Roeseler, welcher
als solcher eine jährliche Besoldung von 65 Thlr. erhielt, hat diesem
Dienste entsagt, und ist durch den Taglöhner Bernard Lück er-
setzt worden. Letzterm ist der Gehalt, gleich jenem der
später angestellten Nachtwächter, mit 60 Thlr. zugesichert, und
dadurch eine Ersparniß von 5 Thlr. eingetreten. Tit. II. art. 23. Für die Reinigung
der Markt- und öffentlichen
Plätze x wurde bisher contractmäßig ein Betrag von ... 60 - -
und für die Reinigung der städtischen Canäle von . . . . 8 - - zusammen . . . 65 -
-
ausgezalt. Dem Unternehmer der ersteren ist nun zugleich im
Interesse der öffentlichen Salubrität noch die Reinigung der
Rinnen auf dem Viehmarkte, und jene der Rinnen und Räume
unter dem Ober & Hammthore zur Pflicht gemacht, für diese
vermehrte Arbeit aber ein Zusatz von 5 Thlr. bewilligt worden.
In ähnlicher Art hat der Tagelöhner Holzenleuchter jetzt mehre
neu entstandene Canäle, überhaupt 11 an der Zahl zu reinigen,
wofür demselben contractmäßig statt der bisherigen 5 Thlr.
eine Vergütung von 8 Thlr. billig nicht hat abgesprochen
werden können. Dieser Artikel der Ausgabe ist daher um
8 Thlr. verstärkt, und somit auf 73 Thlr. festgestellt worden. Tit. II. art. 24. Die
angestellten drei Polizeidiener erhielten
für Bekleidung nach den bisherigen Etat jährlich 45 Thlr, und
für die Anschaffung eines Überrockes auf das andre Jahr 30 Thlr,
im Durchschnitt also jeder 20 Thlr. jährlich. Auf die den Belegen
beigefügte, vom Stadtrath als begründet anerkannte Vorstellung
derselben, daß sie bei ihren vielfachen Dienstleistungen mit
diesem Betrage, für die Bedürfniße ihrer Kleidung nicht aus-
zukommen vermöchten, ist die jährliche Entschädigung auf 90 Thlr.
erhöht worden, worauf also jeder der drei Polizeidiener 30 Thlr,
von nun an bezieht. Der früher aufs andre Jahr eintretende
Zusatz für die Anschaffung eines Überrockes wird dagegen für Tit. IV. Zu besserer
Übersicht sind die Zinsen von Gemeinde-
Schulden, nach den verschiedenen Gegenständen, wofür die
Capitalien aufgenommen wurden, zum Etat gebracht worden. Tit. V. art. 9. In der Nähe
des Hammthores, zwischen diesem
und dem Niederthore bedarf das Erft-Ufer, welches an jener
Stelle fast ganz eingesunken, und von Fußgängern kaum
mehr zu passieren ist, einer mit Basaltsteinen zu bewirken-
den Befestigung. Der Fond zur Unterhaltung der Erft-
Ufer ist zu diesem Zwecke um 80 Thlr. erhöht worden. Die
wirkliche Ausgabe wird bei der Rechnung nach den bestehenden
Vorschriften nachgewiesen werden. Tit: V. art: 10. Dieser Fond wurde ebenfalls um
30 Thlr.
verstärkt, weil auf der Wiese ein kleiner Weg hergestellt
werden muss, damit die städtischen Pächter zu ihren angepach-
teten Grundstücken gelangen können. Tit. V. art. 14. Ungefähr übereinstimmend mit
dem vorig-
jährigen Bedarf werden zu Ausbaggerungen, und sonstigen
nöthigen Arbeiten, um den Erftkanal in stets schiffbarem Zu-
stande zu erhalten, 1312 Thlr. 15 Silbergroschen zum Etat gebraucht, deren
Verwendung vorschriftsmäßig nachgewiesen werden wird. Tit. V. art. 16. Die hier als
Antheil der Stadt in dem Pflaster
der Friedrichstraße augenommene Ausgabe von 850 Thlr.
gründet sich auf die den Belegen beigefügte Regierungs-Verfü-
gung vom 14. August anno currentis I. S. III. N° 5140, und die zu-
stimmende stadträthliche Verhandlung vom 4. September dieses Jahres. Tit. V. art.
17. Die Rottung eines Stück Weidengewächses
auf der städtischen Wiese, und die Umschaffung desselben zu Acker-
land ist bereits durch das Regiminal-Rescript vom 21. october courantI. S. II. A.
N° 13054 genehmigt. Die desfallsigen Kosten, ver-
bunden mit jenen, welche zur Schlichtung einer Lehmgrube vor
dem Hessenthore erforderlich sind, werden sich voraussichtlich auf Tit. V. art. 18.
Auf einem öden städtischen Grundstücke am
Rheine, dessen Boden- Beschaffenheit bei örtlicher Untersuchung
dazu geeignet befunden worden ist, soll eine Pappel-Pflanzung
angelegt werden, wovon sich in der spätere Zeit ein angemes-
sener Ertrag erwarten läßt. Es wird dadurch muthmaßlich
eine Ausgabe von 80 Thlr entstehen, über deren Verwendung in
der Rechnung ebenfalls spezieller Nachweis geliefert werden wird. Tit. VI. art. 1
& 3. Die hier aufgenommenen Zuschüsse an die
Orts-Armen-Kasse und an das Hospital von 4187 Thlr respective
660 Thlr., sind auf die von Königlicher Hochlöblicher Regierung unterm
11. October courant I. S. II. A. N° 10257; und 12 october courant I. S. II. A. N°.
10258
genehmigten Etat beider Anstalten für das Jahr 1845 gegründet. Tit. VI. art. 2. Wegen
des nöthigen nachträglichen Zuschusses
von 500 Thlr. zu den Armen-Bedürfnißen des laufenden Jahres
wird auf die besondre Verhandlung vom heutigen Tage Bezug
genommen. Tit. VI. art. 8. Als Beitrag zum rheinischen Blinden-Institutsind zufolge
spezieller Berathung des Stadtrathes vom 15. Augustcourant 30 Thlr hier zum Etat gebracht
worden. Tit. VIII. art. 2. Für Reparaturen, Brand und Licht im
Progymnasium werden wie früher 180 Thlr. ausgeworffen.
Die Verwaltung dieses Fonds wurde bisher von dem Director
der Anstalt geführt, nach den gepflogenen Verhandlungen,
welche dem Etat beigefügt sind, ist es aber angemessener be-
funden worden, daß die nöthigen Ausgaben daraus, gleich
den übrigen städtischen Ausgaben von dem Bürgermeister-
Amte bestritten und angewiesen werden. Tit. VII. art. 8. An Mieth-Entschädigung für
den Lehrer der
Real-Classen Dr Ahn , welchem eine angemessene Wohnung in den Räumen des Collegiums
nicht angewiesen werden konnte,
ist auf den Grund der stadträthlichen Verhandlung vom 12. October courantund der dieselbe
genehmigenden Regierungs-Verfügung vom
23. october dieses Jahres I. S. V. N° 6839 der Betrag von 90 Thlr aufgenommen
worden. Tit. VII. art. 14. Die hier zum Etat gebrachte Erhöhung der
bisherigen jährlichen Remuneration für den Religions-Unter-
richt am Collegium ist durch Regiminal-Erlaß vom 24. Januar
courant I. S. V. N° 538 genehmigt. Tit. VII. art. 15. Nach der beigefügten Durchschnittsberechnung
wurde als Zuschuß zum Gehalte der Lehrer an der Knabenschuleetwa ein Betrag von 175
Thl. erforderlich sein.
Wie die den Belegen beigefügten Verhandlungen ergeben,
ist seither noch ein Hülfslehrer mit einer Besoldung von 75 Thlr.,
und einer Mieth-Entschädigung von 15 Thlr. angestellt, zugleich
aber den Lehrern Koxholt und Hackenbroich, welche ihre
Wohnungen zur Gewinnung der erweiterten Schulräume
hergeben mußten, eine Mieth-Entschädigung von überhaupt
40 Thl. bewilligt worden. Außerdem wird für den neu beru-
fenen Hülfslehrer Leuffen, welcher sonst die Stelle nicht antre-
ten wollte, eine Remuneration von 15 Thl. in Aussicht gestellt,
welche vermehrte Ausgaben die Erhöhung des gewöhnlichen
Zuschußes bis auf 320 Thl. zur Folge gehabt haben Tit. VII. art. 16. Aus ähnlichen
Gründen hat der Zuschuß zu
dem Gehalte der Lehrer an der Mädchenschule, welcher sich
sonst auf 350 Thl. stellen würde, eine Erhöhung von 40 Thlr.
erfahren, weil nach den beigefügten Verhandlungen der
Christina Thomas für die Wahrnehmung der Aufsicht
in der Classe des blinden Lehrer Hamm eine Remuneration
von 25 Thl und dem an dieser Schule angestellten Lehrer
Haack eine Gehalts-Zulage von 15 Thl. jährlich bewilligt
worden. Tit. VII. art. 19 & 20. Bei der Freischule ist mit besonderer Tit. VII. art.
27. Die evangelische Schule hat bis dahin, daß
ihr das neu zu errichtende Schulgebäude eingeräumt werden
kann, in ein andres Lokal verlegt werden müssen, dessen
Miethe nach dem beigefügten, von Königlich Hochlöblicher Regierunggenehmigten Contracte
86 Thlr. beträgt. Tit. VII. art. 28. In Rücksicht auf die gestiegene Frequenz
der Privat-Warteschule, und der dadurch verbesserten Einnahme
der Lehrerinn Bongartz hat die Mieth-Entschädigung für dieselbe,
unter zustimmendem Antrage der Schul-Commission, auf 20 Thl.
ermäßigt werden können. Tit. Vii. art. 32. Für den Bau der evangelischen Schule, deren
Kosten-Anschlag von Königlich Hochlöblicher Regierung bereits genehmigt
ist, werden hier 2500 Thlr, als nöthiger Bedarf zur Ausführung
auf den Etat gebracht. Die Verhandlungen über den schon
geschehenen Verding liegen der Oberbehörde vor. Tit. VIII. art. 1. Nach dem von der
Erzbischöflichen Behördefestgestellten Kirchenbüdjet für das Jahr 1845 erfordern die
Bedürfnisse der spärlich fundirten Kirchenfabrik zur Deckung des
sich ergebenden Defizits einen Betrag von 560 Thlr, welcher dem-
nach auf den Etat genommen ist. Tit. VIII. art. 4. Zur Fortsetzung des Restaurationsbaues
der hiesigen Münsterkirche sind mit Bezugnahme auf §. 5.
der gegenwärtigen Verhandlung 1775 Thlr, als Zuschuß zu der
Kirchenbaukasse pro 1845 zum Etat gebracht worden. Tit. VIII. art. 5. Die Zulage von
20 Thl. für den Todtengräber gründet sich auf die den Belegen beigefügte Es wird
die Einnahme der Erftgebühren demnach verwendet
Tit. IX. art. 7. Zur successiven Amortisation der für die
Schiffbarmachung der Erft und den Brücken und Dammbau
aufgenommenen Capitalien werden aus den Erftschiffahrts-Ge-
bühren 2000 Thlr. in Vorschlag gebracht. Es wird die Einnahme der Erftgebühren demnach
verwendet
wie folgt: Bei Tit. III. art. 6. der Einnahme ist der Ertrag dieser Erft-
Schiffahrts-Gebühren muthmaßlich aufgenommen zu . . . 6000 Thl - - -
Nach dem vorliegenden Etat werden darauf aus-
gegeben:
a. Tit, I. art. 11 der Ausgabe, Besoldung des Hafen-
meisters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Thl - - -
b. Tit. I. art. 12. Hebegebühren des Empfängers . . . . . 120 - - -
c: Tit. IV. art. 2. Zinsen der für den Erft- und
Dammbau aufgenommenen Capitalien . . . . . . . . 2392 .. 15 .. -
wie folgt:
d. Tit. V. art. 14. An Ausbaggerungen, und sonstigen
Arbeiten am Erft-Canale . . . . . . . . . . . . . . 1312 .. 15 ..-
e. Tit. IX. art. 7. Zur Rückerstattung auf die zum
Erft- und Dammbau aufgenommenen Capitalien . . . . . 2000 .. - - -
Summe wie oben . . . . . . . . . 6000 .. . - - Tit.IX. art. 8 und 9. Wie pro 1844
so sind auch pro 1845
wieder zu successiver Rückerstattung auf die für den Bau
der Rheidterstraße und die Einrichtung des Hauptsteuer-
Amtes aufgenommenen Capitalien im Ganzen 2000 Thl. vor-
geschlagen. Es ist die Absicht des Stadtrathes mit dieser Amor-
tisirung auch in den künftigen Jahren in ähnlicher Weise
fortzufahren. Tit. IX. art. 10. b. Bei dem Bürgermeister-Amte ist die
Anschaffung so vieler Drucksachen, welche sonst aus dem allgemeinen
Fond für Extraordinaria bestritten worden, erforderlich, deren
Auslagen aus den Büreau-Kosten sich nicht bestreiten
läßt, daß der Stadtrath sich bewogen fühlt, dafür einen Betrag Tit. IX. art. 10.
c. Zur Bestreitung der übrigen Extraordinai-
ren Ausgaben werden zur Verwendung und Berechnung nach
den bestehenden Vorschriften 835 Thl. 23 Sgr in Vorschlag gebracht,
wlchemnach die Gesammt-Ausgabe, übereinstimmend mit der
Einnahne auf die Summe von 37900 Thl. festgestellt worden
ist. a u s...