Der Stadtrath erklärte sich auf den Grund hoher Regierungs-Verfügung vom 19. November courantI. S. V N° 7506 damit einverstanden, daß das zum Bau der evangelischen Schule aus dem Fond für die Wasserbeschädigten am Niederrhein auf aufzunehmende Capital von 2500 Thlr, schon am ersten Januar 1845 erhoben werde, und hat zu diesem Ende darüber die anliegende SchuldUrkunde vollzogen.
actum utsupra
[Nächste Seite]Unterzeichenter Bürgermeister und Stadtrath von Neuhs erklären und bekennen durch Gegenwärtiges, daß die Gemeinde Neuhs durch ihren Empfänger den Stadtrentmeister Holter zu Bestreitung der Kosten für den Bau einer evangelichen Schule, aus dem Unterstützungsfond für die Wasserbeschädigten am Niederrhein zu Dühseldorf den Betrag von:
Zweitausend fünfhundert Thaler Preussisch Courant lehnbar aufgenommen und empfangen hat.
Indem Bürgermeister und Stadtrath Namens der Gemeinde Neuhs über den Empfang der obigen Capital-Summe von zweitausend fünfhundert Thaler hiermit vollgültige Quittung ertheilen, verpflichten sie sich im Namen der gedachten Gemeinde zugleich, dieselbe vom ersten Januar kommenden Jahres an, als an welchem Tage das Capital der Stadtkasse überzählt wird, alljährlich am ersten Januar mit vier und einem halben Prozent zu verzinsen, so wie auch das Capital, nach einer beiden Theilen zustehenden Kündigung von sechs Monaten jederzeit zurückzuerstatten.
Zu Neuhs am dreißigsten November 1844 Der Bürgermeister und Stadtrath /:gezeichnet: Unterschriften:/Schuld-Verschreibung über ein von der StadtGemeinde Neuhs bei dem Unterstützungsfond für die Wasserbeschädigten am Niederrhein aufgenommenes Capital von Zweitausend fünfhundert Thlr Preussisch Courant.