Band 47: Eintrag vom  07. Februar 1845 (Nr. 169 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht der Vorstellung des Schreiner Wilhelm Bracht aus Bendorf im Fürstenthum Waldeck vom 11. Decbr. 1844 gab der Stadtrath im Bezug auf den §. 8 des Gesetzes vom 31. Decbr. 1842 die Erklärung ab, wie seiner Seits nichts dagegen zu erinnern sei, daß dem x. Bracht die Naturalisations-Urkunde als Preußischer Unterthan ertheilt werde, und derselbe sich hier niederlasse, da er einen unbescholtenen Lebenswandel führe, hier ein Unterkommen gefunden habe, und sich und seine künftigen Angehörigen zu ernähren im Stande sein werde.

actum utsupra