Eintrag 17512. Dezember 1844Es wurde dem Stadtrathe heute das Schreiben des hiesigen
Königl
Haupt-Steuer-Amtes vom 2. laufenden Monats
N° 3296 vorgelegt,
nach dessen Inhalte der Herr Provinzial-Steuer-Director eine
Erklärung darüber verlangt, ob die Stadt unter den
durch die Über-
nahme der Niederlage-Verwaltung eingetretenen
Verhältnißen,
und zur Herbeiführung eines rascheren
Geschäftsganges nicht geneigt
sei, das an der
Batteriestraße neu errichtete, jetzt zur Wohnung
des Krahnenmeister und zur Stallung und Remise
dienende Gebäudein der Art einzurichten, und in Stand zu setzen,
daß solches zum
hauptamtlichen Geschäftslokal zu benutzen
wäre. Der Stadtrath bemerkte darauf zuvörderst, daß die
für
das Hauptamt nöthigen Räume und Lokalien in dem
Augenblicke,
als man noch glaubte, daß die Verwaltung der
Waaren-Niederlage
schon von vorne herein durch die Stadt geschehen
werde, ganz nach
den Wünschen und Angaben der mit der Organisation
des Haupt-
Amtes commitirten Steuer Behörde, mit großem
Kosten-
Aufwande eingerichtet worden, und es daher für die
Stadt,
wie der Herr Provinzial-Steuer-Director gewiss
nicht ver-
kennen werde, nur schmerzlich sein könne, durch
die neue Einrich-
tung zu einer nochmaligen ansehnlichen Ausgabe
übergehen
zu müssen. Wenn der Stadt Neuhs billig die Anerkennung nicht
versagt
werden wird, daß sie die Gründung des
Hauptsteuer-Amtes
mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln nach
Kräften geför-
dert hat, und den dieserhalb an sie gerichteten
Anforderungen
und Wünschen stets mit Bereitwilligkeit
entgegengekommen
ist, so will der Stadtrath, um noch einen fernere
Beweis
seiner willfährigen Mitwirkung für das
steueramtliche Inte-
resse zu geben, auch bei der vorliegenden Frage
sich nicht
ungeneigt finden lassen, den Wünschen des Herrn
Provin-
zial-Steuer-Director zu entsprechen, und sohin das
jetzt von
dem Krahnenmeister
Marx bewohnte Gebäude zum Geschäfts
Lokale des Haupt-Amtes im nächsten Jahre
einrichten zu lassen,
und herzugeben, falls die Steuer-Verwaltung
ihrerseits geneigt
wäre, das jetzt vom
Haupt- Amte eingenommene Gebäude
in der Quirinsstraße, nebst dem dahinter
gelegenen Garten,
wieder zur freien Disposition der Stadt zu
stellen, welche dasselbe
demnach zu städtischen, namentlich zu nöthigen
Schulzwecken benutzen
würde. actum
utsupra...