Eintrag 16212. Dezember 1844Es wurde dem Stadtrathe heute das Schreiben des hiesigen
Königl Haupt-Steuer-Amtes vom 2. laufenden Monats N° 3296 vorgelegt,
nach dessen Inhalte der Herr Provinzial-Steuer-Director eine
Erklärung darüber verlangt, ob die Stadt unter den durch die Über-
nahme der Niederlage-Verwaltung eingetretenen Verhältnißen,
und zur Herbeiführung eines rascheren Geschäftsganges nicht geneigt
sei, das an der Batteriestraße neu errichtete, jetzt zur Wohnung
des Krahnenmeister und zur Stallung und Remise dienende Gebäudein der Art einzurichten,
und in Stand zu setzen, daß solches zum
hauptamtlichen Geschäftslokal zu benutzen wäre. Der Stadtrath bemerkte darauf zuvörderst,
daß die für
das Hauptamt nöthigen Räume und Lokalien in dem Augenblicke,
als man noch glaubte, daß die Verwaltung der Waaren-Niederlage
schon von vorne herein durch die Stadt geschehen werde, ganz nach
den Wünschen und Angaben der mit der Organisation des Haupt-
Amtes commitirten Steuer Behörde, mit großem Kosten-
Aufwande eingerichtet worden, und es daher für die Stadt,
wie der Herr Provinzial-Steuer-Director gewiss nicht ver-
kennen werde, nur schmerzlich sein könne, durch die neue Einrich-
tung zu einer nochmaligen ansehnlichen Ausgabe übergehen
zu müssen. Wenn der Stadt Neuhs billig die Anerkennung nicht versagt
werden wird, daß sie die Gründung des Hauptsteuer-Amtes
mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln nach Kräften geför-
dert hat, und den dieserhalb an sie gerichteten Anforderungen
und Wünschen stets mit Bereitwilligkeit entgegengekommen
ist, so will der Stadtrath, um noch einen fernere Beweis
seiner willfährigen Mitwirkung für das steueramtliche Inte-
resse zu geben, auch bei der vorliegenden Frage sich nicht
ungeneigt finden lassen, den Wünschen des Herrn Provin-
zial-Steuer-Director zu entsprechen, und sohin das jetzt von
dem Krahnenmeister Marx bewohnte Gebäude zum Geschäfts
Lokale des Haupt-Amtes im nächsten Jahre einrichten zu lassen,
und herzugeben, falls die Steuer-Verwaltung ihrerseits geneigt
wäre, das jetzt vom Haupt- Amte eingenommene Gebäude
in der Quirinsstraße , nebst dem dahinter gelegenen Garten,
wieder zur freien Disposition der Stadt zu stellen, welche dasselbe
demnach zu städtischen, namentlich zu nöthigen Schulzwecken benutzen
würde. actum utsupra...