Band 47: Eintrag vom  30. November 1844 (Nr. 171)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Stadtrathe wurde der Antrag der Wohlthätigkeits-Commission vom 10. October anno currentis vorgelegt, in welchem diese Behörde die Nothwendigkeit eines Zuschußes von 1020 Thlr. Preussisch Courant zur Bestreitung der Armen-Bedürfniße für das laufende Jahr auseinandersetzte.

Bei Lage der erörterten Verhälniße verkennt der Stadtrath es auch seines Seits nicht, daß der in Anspruch genommene Zuschuß erforderlich sei, um den gesteigerten Bedürfnissen der Armen zu begegnen. Da die diesjährigen Mittel der städtischen Casse jedoch die Zalung jenes Zuschußes durchaus unmöglich machen, so muß der Stadtrath der Wohlthätigkeits-Commission überlassen, sich durch auswärtige Aufnahme eines Capitales oder durch vorläufige Benutzung der zur Ablage kommenden Activ-Capitalien die Mittel zu verschaffen, das augenblickliche Bedürfniß zu befriedigen; wogegen der Stadtrath für die Gemeinde, welche grundsätzlich für die Armen-Ausgaben aufzukommen hat, die Verpflichtung übernimmt, den Betrag von tausend Thalern in zwei Raten, nämlich im Jahre 1845 mit 500 Thl. und im Jahre 1846 ebenfalls mit 500 Thlr., der Wohlthätigkeits-Commission wieder zu erstatten.

Zu jenem Zwecke wären daher 500 Thlr. auf den städtischen Etat von 1845, und 500 Thlr. auf jenen von 1846 aufzunehmen.

actum utsupra

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