Band 47: Seite  166  

  • Eintrag 16312. Dezember 1844In Berücksichtigung, daß die für jeden der drei städtischen Feldhüter Cremer, Quadt und Muckenhaupt etatsmäßig be- willigte Entschädigung für Kleidung im Betrage von 15 Thlr. jährlich zu den nöthigen Anschaffungen nicht ausreichen, nahm der Stadtrath auf die Eingabe jener Offizianten vom 11. dieses MonatsVeranlassung, die gedachte Entschädigung von 1845 an für jeden Feldhüter auf zwanzig Thaler festzustellen. actum utsupra...
  • Eintrag 16412. Dezember 1844Der vorsitzende Bürgermeister machte den heute versammelten Stadtrath mit dem Inhalte der landräthlichen Verfügung vom 18. November courant N° 5782 bekannt, nach welcher es für angemessen erachtet wird, die städtische Oelmühle am Oberthore blos auf 24 Jahre zu verpachten, nicht aber solche zugleich alternative zur Veräußerung auszustellen, zumal die höhere Behörde in den Verkauf ansehnlicher Gemeinde- Immobilien nur unter sehr dringenden Umständen einwillige. Der Stadtrath bemerkte darauf, daß sonach die Verpachtung der Mühle auf 24 Jahre versuchsweise vorzunehmen sei. actum utsupra...
  • Eintrag 16512. Dezember 1844Nach Einsicht seines Berathungs-Protocolles vom 4. Sept. dieses Jahres durch welches unter anderm beschlossen wurde, daß denjenigen Eltern, welche 11/2 Thlr. und darunter an Classensteuer entrichten, ausnahmsweise nachgegeben werden könne, ihre Kinder gegen das geringere monatliche Schulgeld von zwei Silbergroschen an dem Unterrichte in der Freischule Theil nehmen zu lassen, und nach fernerer Einsicht des Schreibens der hiesigen Schul- Commission vom 3. Decbr. courant, wonach die Entrichtung des also normirten Schulgeldes für diejenigen dieser Eltern, welche mehr als ein Kind zu Freischule schicken, doch etwas beschwerlich falle.: actum utsupra...