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  • Eintrag 1717. Februar 1845Im Rückblick auf die Verhandlung vom 14. März vorigen Jahresbeschloß der Stadtrath die vorläufigen Reise- Kosten der verschiedenen Deputirten in Eisenbahn- Angelegenheiten, welche nach der übergebenen Note des Kaufmann A. Simons55 Thaler 22 Silbergroschen 6 Pfennige betragen, zur Hälfte - also mit 27 Thl. 26 Sgr. 3 [Zeichen] auf die städtische Casse zu übernehmen. Actum utsupra...
  • Eintrag 1727. Februar 1845Mit den höhere Bestimmungen über die Einführung gymnastischer Übungen an dem hiesigen Progymnasiumbekannt gemacht, und von der Nützlichkeit derselben auch selbst durchdrungen, gab der Stadtrath gerne seine Zustimmung dazu, daß die erforderlichen Gerüste, nach der Kosten-Berechnung des Baumeister Thomas zu 114 Thaler 24 Silbergroschen veranschlagt, auf städtische Rechnung durch einen tüchtigen Werkmeister, ohne öffentlichen Verding angefertigt werden. Ebenso genehmigte der Stadtrath, daß ein geeigneter Platz zur Anlage der Turnschule gegen angemessene Miethe auf städtische Kosten angepachtet werde. actum utsupra...
  • Eintrag 1737. Februar 1845Der Stadtrath nahm heute Einsicht von dem Regiminal- Rescripte vom 13 Decbr 1844 I. S. III N° 7873, in welcher KöniglichHochlöbliche Regierung die Erwartung ausspricht, daß die Stadt Neuhs den bei dem Bau der Verbindungsstraße von Bergheim nach Neuhs betheiligten unbemittelten Gemeinden mit einer angemes- senen Beihülfe entgegenkommen werde. Zugleich wurde dem Stadtrath von den über diesen Gegenstand früher gepflogenen Verhandlungen, so wie von den in neuerer Zeit eingegangenen Vorstellungen der Besitzer des Gutes Eppinghoven, verschiedener Bewohner der Dorfschaften Hoisten und Weckhoven, und des Müh- len-Eigenthümer B. Cürten zu Erprath ausführliche Mittheilung gegeben. Nach Prüfung aller dieser Verhandlungen erklärte der Stadtrath Da nun zwei Richtungen, die eine von Gohr über Hostenund Weckhoven, die andere über Neukirchen, Wehl, Speck und Eppinghoven in Vorschlag gebracht seien, so liege es offenbar im Interesse der Stadt Neuhs, daß die letztere Richtung angenommen werde, da diese eine mit überwiegende Zahl fruchtreicher und bevölkerter Gemeinde in den Bereich der neuen Wege-Ver- bindung ziehe, während jene über Hosten und Weckhoven nur zwei unansehnliche, weder durch ihre Population noch durch ihre Production ausgezeichneten Gemeinden derselben zuführen würde, diese außerdem aber noch durch einen nicht sehr kostspieligen Wegebau an die über Neukirchen projectirte Straße sich leicht anschließen können. Von der obigen Betrachtung ausgehend spricht der Stadt- rath demnach hierdurch seine Bereitwilligkeit aus, den bei jenem Straßenbau betheiligten unbemittelten Gemeinde mit einem Zuschuße von tausend Thalern aus detr städtischen Casse zu Hülfe zu kommen, indem er diese Bewilligung jedoch ausdrücklich von der Bedingung abhängig macht, daß der neueun Straße von Gohr aus die für das diesseitige Interesse weit vortheilhaftere, und also auch nur das große Opfer lohnende Richtung über Neu- kirchen, Wehl, Speck und Eppinghoven gegeben werde. Schließlich szellte der Stadtrath noch den Vorbehalt auf, daß die wirkliche Auszalung des bewilligten Zuschußes erst dann erfolge, wenn der Straßenbau in der angedeuteten Richtung so weit vorgeschritten sei, daß die gänzliche Vollendung keinem Bedenken mehr unterliege. actum utsupra...