Eintrag 1857. Februar 1845Im Rückblick auf die Verhandlung vom 14. März vorigen Jahresbeschloß der Stadtrath
die vorläufigen Reise- Kosten
der
verschiedenen Deputirten in Eisenbahn-
Angelegenheiten,
welche nach der übergebenen Note des Kaufmann A. Simons55 Thaler 22
Silbergroschen 6 Pfennige betragen, zur Hälfte - also mit 27
Thl. 26 Sgr. 3 [Zeichen]
auf die städtische Casse zu übernehmen. Actum
utsupra...
Eintrag 1867. Februar 1845Mit den höhere Bestimmungen über die Einführung
gymnastischer Übungen an dem hiesigen Progymnasiumbekannt gemacht, und von der Nützlichkeit
derselben
auch selbst
durchdrungen, gab der Stadtrath gerne seine
Zustimmung dazu,
daß die erforderlichen Gerüste, nach der
Kosten-Berechnung
des Baumeister Thomas zu 114 Thaler 24
Silbergroschen veranschlagt, auf
städtische Rechnung durch einen tüchtigen
Werkmeister, ohne
öffentlichen Verding angefertigt werden. Ebenso
genehmigte
der Stadtrath, daß ein geeigneter Platz zur Anlage der
Turnschule gegen angemessene Miethe auf
städtische Kosten
angepachtet werde. actum
utsupra...
Eintrag 1877. Februar 1845Der Stadtrath nahm heute Einsicht von dem
Regiminal-
Rescripte vom 13 Decbr
1844 I. S. III N° 7873, in welcher KöniglichHochlöbliche Regierung die Erwartung
ausspricht, daß die Stadt Neuhs
den bei dem Bau der Verbindungsstraße von Bergheim nach
Neuhs betheiligten unbemittelten Gemeinden mit
einer angemes-
senen Beihülfe entgegenkommen werde. Zugleich wurde
dem
Stadtrath von den über diesen Gegenstand früher
gepflogenen
Verhandlungen, so wie von den in neuerer Zeit
eingegangenen
Vorstellungen der Besitzer des Gutes Eppinghoven, verschiedener
Bewohner der Dorfschaften Hoisten und Weckhoven, und des Müh-
len-Eigenthümer B. Cürten zu Erprath ausführliche Mittheilung
gegeben. Nach Prüfung aller dieser Verhandlungen erklärte
der Stadtrath wie er die Wichtigkeit der fraglichen
Wege-Verbindung für den
diesseitigen Verkehr allerdings zu würdigen
wisse,daß aber
der Werth, den diesselbe für die Stadt Neuhs
haben, lediglich von
der Richtung abhange, welchen die Straße von dem
Dorfe Gohraus einschlagen werden. In dieser Hinsicht muß der
Stadtrath sich
zu der Ansicht bekennen, daß er unbedingt nur eine
solche
Richtung für vortheilhaft halte, welche der Stadt
Neuhs die Aus-
sicht eröffne, mit der möglichst grösten
Einwohner-Zahl in Ver-
bindung zu treten, und daß, wo dieses der Fall
sei, selbst ein
unerheblicher Umweg nicht in Betracht kommen
dürfe. Da nun zwei Richtungen, die eine von Gohr über Hostenund Weckhoven,
die andere über Neukirchen, Wehl, Speck und
Eppinghoven in
Vorschlag gebracht seien, so liege es offenbar im
Interesse der Stadt Neuhs, daß die letztere
Richtung angenommen
werde, da diese eine mit überwiegende Zahl
fruchtreicher und
bevölkerter Gemeinde in den Bereich der neuen
Wege-Ver-
bindung ziehe, während jene über Hosten und
Weckhoven nur
zwei unansehnliche, weder durch ihre Population
noch durch ihre
Production ausgezeichneten Gemeinden derselben
zuführen
würde, diese außerdem aber noch durch einen nicht
sehr kostspieligen
Wegebau an die über Neukirchen projectirte Straße
sich
leicht anschließen können. Von der obigen Betrachtung ausgehend spricht der
Stadt-
rath demnach hierdurch seine Bereitwilligkeit
aus, den bei jenem
Straßenbau betheiligten unbemittelten Gemeinde
mit einem
Zuschuße von tausend Thalern aus detr städtischen
Casse zu Hülfe
zu kommen, indem er diese Bewilligung jedoch
ausdrücklich von
der Bedingung abhängig macht, daß der neueun
Straße von
Gohr aus die für das diesseitige Interesse weit
vortheilhaftere,
und also auch nur das große Opfer lohnende
Richtung über Neu-
kirchen, Wehl, Speck und Eppinghoven gegeben
werde. Schließlich szellte der Stadtrath noch den
Vorbehalt auf, daß die
wirkliche Auszalung des bewilligten Zuschußes
erst dann erfolge, wenn
der Straßenbau in der angedeuteten Richtung so
weit vorgeschritten
sei, daß die gänzliche Vollendung keinem Bedenken
mehr unterliege. actum
utsupra...