Eintrag 1717. Februar 1845Im Rückblick auf die Verhandlung vom 14. März vorigen Jahresbeschloß der Stadtrath
die vorläufigen Reise- Kosten der
verschiedenen Deputirten in Eisenbahn- Angelegenheiten,
welche nach der übergebenen Note des Kaufmann A. Simons55 Thaler 22 Silbergroschen
6 Pfennige betragen, zur Hälfte - also mit 27 Thl. 26 Sgr. 3 [Zeichen]
auf die städtische Casse zu übernehmen. Actum utsupra...
Eintrag 1727. Februar 1845Mit den höhere Bestimmungen über die Einführung
gymnastischer Übungen an dem hiesigen Progymnasiumbekannt gemacht, und von der Nützlichkeit
derselben auch selbst
durchdrungen, gab der Stadtrath gerne seine Zustimmung dazu,
daß die erforderlichen Gerüste, nach der Kosten-Berechnung
des Baumeister Thomas zu 114 Thaler 24 Silbergroschen veranschlagt, auf
städtische Rechnung durch einen tüchtigen Werkmeister, ohne
öffentlichen Verding angefertigt werden. Ebenso genehmigte
der Stadtrath, daß ein geeigneter Platz zur Anlage der
Turnschule gegen angemessene Miethe auf städtische Kosten
angepachtet werde. actum utsupra...
Eintrag 1737. Februar 1845Der Stadtrath nahm heute Einsicht von dem Regiminal-
Rescripte vom 13 Decbr 1844 I. S. III N° 7873, in welcher KöniglichHochlöbliche Regierung
die Erwartung ausspricht, daß die Stadt Neuhs
den bei dem Bau der Verbindungsstraße von Bergheim nach
Neuhs betheiligten unbemittelten Gemeinden mit einer angemes-
senen Beihülfe entgegenkommen werde. Zugleich wurde dem
Stadtrath von den über diesen Gegenstand früher gepflogenen
Verhandlungen, so wie von den in neuerer Zeit eingegangenen
Vorstellungen der Besitzer des Gutes Eppinghoven, verschiedener
Bewohner der Dorfschaften Hoisten und Weckhoven, und des Müh-
len-Eigenthümer B. Cürten zu Erprath ausführliche Mittheilung
gegeben. Nach Prüfung aller dieser Verhandlungen erklärte der Stadtrath Da nun zwei
Richtungen, die eine von Gohr über Hostenund Weckhoven, die andere über Neukirchen,
Wehl, Speck und
Eppinghoven in Vorschlag gebracht seien, so liege es offenbar im
Interesse der Stadt Neuhs, daß die letztere Richtung angenommen
werde, da diese eine mit überwiegende Zahl fruchtreicher und
bevölkerter Gemeinde in den Bereich der neuen Wege-Ver-
bindung ziehe, während jene über Hosten und Weckhoven nur
zwei unansehnliche, weder durch ihre Population noch durch ihre
Production ausgezeichneten Gemeinden derselben zuführen
würde, diese außerdem aber noch durch einen nicht sehr kostspieligen
Wegebau an die über Neukirchen projectirte Straße sich
leicht anschließen können. Von der obigen Betrachtung ausgehend spricht der Stadt-
rath demnach hierdurch seine Bereitwilligkeit aus, den bei jenem
Straßenbau betheiligten unbemittelten Gemeinde mit einem
Zuschuße von tausend Thalern aus detr städtischen Casse zu Hülfe
zu kommen, indem er diese Bewilligung jedoch ausdrücklich von
der Bedingung abhängig macht, daß der neueun Straße von
Gohr aus die für das diesseitige Interesse weit vortheilhaftere,
und also auch nur das große Opfer lohnende Richtung über Neu-
kirchen, Wehl, Speck und Eppinghoven gegeben werde. Schließlich szellte der Stadtrath
noch den Vorbehalt auf, daß die
wirkliche Auszalung des bewilligten Zuschußes erst dann erfolge, wenn
der Straßenbau in der angedeuteten Richtung so weit vorgeschritten
sei, daß die gänzliche Vollendung keinem Bedenken mehr unterliege. actum utsupra...