Auf die Eingabe vom 21. Januar courant, in welcher der städtische Feldhüter Peter Quadt vorstellt, daß er bei einer ihm am 6. December vorigen Jahres unverschuldet betroffenen Feuersbrunst einen Theil seines Mobilars bis zum Werthe von 25 Thlr einzubußen das Unglück gehabt habe, und er sich von diesem für ihn schweren Verluste ohne fremde Hülfe nicht zu erholen vermöge, fand der Stadtrath sich bewogen, demselben als einem Gemeinde-Offizianten, dessem dienstliche Führung befriedige, eine Unterstützung von 12 Thlr aus der städtische Casse zu bewilligen.
actum utsupra