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  • Eintrag 20828. Juni 1845Dem Stadtrathe wurde heute nach Maaßgabe hoher RegierungsVerfügung vom 10. Juni dieses Jahres I S. III N° 3679. in Bezug auf den hiesigen Stadtplan die Frage vor- gelegt: ob es nicht im Interesse der Stadt Neuhs liege, den vor dem Hammthore projectirten freien Platz in der beschränkten Ausdehnung beizubehalten, und von den betreffenden Grundbesitzern nach allerhöch- sten Genehmigung des darauf auszudehnenden Alignementsplanes, nöthigenfalls im Wege der Expropriation zu erwerben. – Nachdem der Stadtrath den Gegenstand nochmal in reichliche Erwägung genommen hatte, erklärte derselbe mit Rückblick auf die Verhandlung vom 26. Juli 1843, daß die Bildung eines offenen Platzes am Hammthore als ein eigentliches Bedürfniß nicht angesehen werden könne, und es überhaupt der Stadt auch für die Folge zu keinem Nachtheile gereiche, wenn jener öffentliche Platz nicht zur Ausführung komme. Um nun die Feststellung des Stadtplanes länger nicht aufzuhalten, erlaubt sich der Stadtrath die ehr- erbietige Bitte zu wiederholen, daß von der Bildung des öffentlichen Platzes am Hammerthore, angesehen, daß derselbe als Bedürfniß nicht erscheine, Abstand genommen, und das Alignement so ausgeführt werden möge, wie es durch sein oben bezogenes Berathungs-Protocoll vom 26. Juli 1843 in Vor- schlag gebracht worden. Actum utsupra...