Eintrag 22428. Juni 1845Dem Stadtrathe wurde heute nach Maaßgabe hoher
RegierungsVerfügung vom 10. Juni dieses Jahres I S. III N° 3679.
in Bezug auf den hiesigen Stadtplan die Frage vor-
gelegt: ob es nicht im Interesse der Stadt Neuhs liege,
den
vor dem Hammthore
projectirten freien Platz in
der beschränkten Ausdehnung beizubehalten, und
von den betreffenden Grundbesitzern nach
allerhöch-
sten Genehmigung des darauf auszudehnenden
Alignementsplanes, nöthigenfalls im Wege der
Expropriation zu erwerben. – Nachdem der Stadtrath den Gegenstand nochmal
in reichliche Erwägung genommen hatte, erklärte
derselbe mit Rückblick auf die Verhandlung vom
26. Juli 1843,
daß die Bildung eines offenen Platzes
am Hammthore als ein eigentliches Bedürfniß nicht
angesehen werden könne, und es überhaupt der
Stadt
auch für die Folge zu keinem Nachtheile gereiche,
wenn
jener öffentliche Platz nicht zur Ausführung
komme. Um nun die Feststellung des Stadtplanes länger
nicht aufzuhalten, erlaubt sich der Stadtrath die
ehr-
erbietige Bitte zu wiederholen, daß von der
Bildung
des öffentlichen
Platzes am Hammerthore, angesehen,
daß derselbe als Bedürfniß nicht erscheine,
Abstand
genommen, und das Alignement so ausgeführt
werden möge, wie es durch sein oben bezogenes
Berathungs-Protocoll vom 26. Juli 1843 in Vor-
schlag gebracht worden. Actum
utsupra...