Der Stadtrath nahm heute die Revision der von dem Rentmeister Holter gelegten städtischen Rechnung vom Jahre 1844 vor, nachdem derselbe zuvor nach Inhalt hoher Regierungs Verfügung vom 7. september 1837 I S. II N° 9949 in der Person des Stadtrathes Dr. Rheindorf einen Vorsitzenden für dieses Geschäft gewählt hatte. Es fand sich dabei Nachstehendes zu bemerken und zu erläutern:
§. 1
Seite 4. Lit. A. der beim Final-Abschlusse pro 1843 ver-
[Nächste Seite] bliebene Bestand ist mit 2629 Thalern 7 Silbergroschen 6 Pfennige hier richtig übernommen. §. 2.Seite 4 Lit. B. an Resten aus den Vorjahren sind fortwährend diejenigen 67 Thl 25 Sgr aufgeführt, welche von Theodor Berns, modo dessen Wittwe von frühere Pachtgeldern verschuldet werden, und mit Genehmigung Königlicher Regierung vom 30. Juli 1828 I S: II N° 6166 erst nach dem Tode dieser Wittwe eingezogen werden sollen. Für die Sicherheit dieses Rückstandes ist gehörige Hypothekar-Inscription genommen.
§. 3.Seite 5 & 6 Tit. I Nach Abzug des Ausfalles, welcher durch die Ablöse zweier Grundrenten entstanden, fand sich die Einnahme an Grundgeld vollständig und richtig.
§.4.Seite 6 - 25. Tit. II Einnahme an bestimmten Einkünften von Patrimonial-Vermögen. Diese Einnahme wurde genau revidirt und mit den Belegen übereinstimmend gefunden. Die bei verschiedenen Artikeln erzielten Mehr-Einnahmen, so wie einige Ausfälle, welche sich ergeben, sind auf den Belegen respective in der Rechnung selbst, aufgeklärt und erläutert weshalb der Stadtrath, um Wiederholungen zu vermeiden, hierauf Bezug nimmt. Hinsichtlich der bei Tit. II verbliebenen Reste von 164 Thl 5 Sgr wurde bemerkt, wie dem Rendanten die möglichst schleunige Beitreibung derselben unter der Maaßgabe anzuempfehlen sei, daß diejenigen Reste, über deren Unbeibringlichkeit sich derselbe, nach vorher angewandten gehörigen Mittel, nicht auszuweisen vermöge, ihm zu Last gestellt werden würden.
§.5.Seite 26- 34 Tit. III Art 1. GrasVerkauf. Der Ertrag des städtischen Grases hat überhaupt die ansehnliche Einnahme von 8590 Thl, mithin 1590 Thl über das Etatsquantum von 7000 Thl geliefert, welches Ergebniß bei Revision mit den Belegen genau übereinstimmend und sonach richtig gefunden wurde. Die hierbei in Rest verbliebene 241 Thl 2 Sgr anlangend, widerholte der Stadtrath die Bemerkung, daß der Rendant anzuweisen sei, die Einziehung nachdrücklich zu bewirken,
[Nächste Seite] damit jene Reste aufs baldigste aus den Büchern schwinden. §.6Seite 34-37. Titel III Art. 2-6. Die übrigen Einnahmen des Titels. III wurden genau revidirt, wobei sich ergab, daß dieselben sämmtlich richtig, und durch die zum Grunde liegenden Belege justifizirt sind.
Bei Titel III stellt sich überhaupt die erfreuliche Mehreinnahme von 2294 Thalern 28 Silbergroschen 9 Pfennige heraus, während der dabei vorkommende Ausfall nur 10 Thl 15 Sgr betragt
§.7.Seite 37-39. Titel IV und V. Die ZinsenEinnahme so wie die Einnahme der Communalsteuer waren richtig, und boten zu Keinen Bemerkungen anlaß.
§.8.Seite 39-bis 44. TitelIVI. Verschiedene aus extraordinaire Einnahmen.
Alle diese Einnahmen sind vom Stadtrathe geprüft, und richtig befunden worden.
Die nach Belag 234/236 und 237 vereinnahmten 2000 Thl, welche zur Bestreitung laufender Bedürfnisse bei ermangelndem Bestande, mit Genehmigung Königlicher Regierung vom 27. Juni 1844 I S. II A 8177 aufgenommen worden, sind gemäß Belag 1837 Pag. 140, und Belag 1840/1841 Pag. 141 gegenwärtiger Rechnung wieder zurückerstattet.
Ad Belag 240/242, 243/244, 245/246 und 248/249 wird bemerkt daß die hier zur Einnahme gekommenen Rentablösegelder und Kaufpreise sämmtlich bei dem Ankaufe eines Hauses zu Heerdt, welches nach Belag 993 zur Rechnung pro 1842 überhaupt 705 Thl 25 Sg gekostet, verwendet worden sind.
Bei den durch die Belege gegebenen Erläuterungen fand der Stadtrath weitere Bemerkungen zu Titel 6 nicht zu machen.
§.9.Hiernach wurde die GesammtEinnahme auf 47029 Thl 7 Sgr 10 pf, und die in Rest gebliebene Summe auf 473 Thl 2 Sgr festgestellt, indem der Stadtrath gleichzeitig das vorschriftsmäßige Zeugniß ertheilte, daß außer den
[Nächste Seite] in vorliegender Rechnung in Empfang gestellten Beträgen keine sonstigen Posten für die Stadt zu vereinnahmen gewesen sind, womit die Revision der Einnahme beendigt wurde.Actum utsupra
Fortgesetz, Neuhs, den 28. Juni 1845.Fortfahrend mit dem Revisions-Geschäfte prüfte der Stadtrath heute die Ausgabe, und machte dabei nachstehende Bemerkungen.
§. 10.Seite 48-50 Titel I Verwaltungskosten. Bei dieser Ausgabe, welche sorgfältig geprüft wurde, fand sich Nichts zu erinnern. Die dabei vorkommende unbedeutende Mehr-Ausgabe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thl 16 - .. - 8 ist durch die . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thl 31 - .. 10 betragende Ersparnisse gedeckt.
§.11.Seite 51-59 Titel II. Polizei-Auslagen. Hierbei ergiebt sich einschließlich der nach Belag 410 noch vorzunehmenden Verwendung eines Geschenkes der Aachen-Münchener-FeuerVersicherungs-Gesellschaft zur Verbesserung der Löschgeräthe von 100 Thl, überhaupt eine Mehr-Ausgabe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Thl 9 Sg 1 pf wogegen aber die Ersparnisse . . .149 .. 26 .. 11 .. betragen, so daß nach Abzug der ersteren noch immer eine Ersparniß von . . .10 .. 17 .. 10 .. verbleibt, welches bei Berücksichtigung der Soll- Ausgabe jenes fraglichen Geschenkes (dasselbe ist vereinnahmt nach Belag 250/251) eigentlich aber noch 100 Thl mehr beträgt. Die verschiedenen Ausbgaben des Titel II wurden nach den Belegen genau revidirt und mit denselben übereinstimmend und überall richtig befunden.
Die Verwendung des erwähnten Geschenkes von 100 Thl, welches hier als Rest- Ausgabe berechnet ist, geschieht gegenwärtig durch Anschaffung von neuen Spritzen-Gestellen, Brand-Eimern u.s.w., womit der Stadtrath einverstanden ist, und worüber die Ausgaben in der Rechnung pro 1845 nachgewiesen werden. Zu 1844 konnten diese Gegenstände nicht fertig gestellt werden.
[Nächste Seite] §.12.Seite 59-60 Titel III. Neuere und Abgaben, gab bei dessen Prüfung keinen Stoff zu Bemerkungen.
§ 13.Seite 61-63 Titel IV. Zinsen von Gemeindeschulden. Die hier vorkommenden Ausgaben unterwarf der Stadtrath einer speziellen Revision, deren Resultat dieselben von der Richtigkeit der geschehenen Zinsenzahlungen überzeugte. Wie sich dabei eine Mehr-Ausgabe von 107 Thl 8 Silbergroschen 5 pfennige ergeben, ist auf den betreffenden Belegen erläutert, dieselben bestehen nämlich theils in Zinsen von einer am 1. Januar courant abgetragenen Rate von 2000 Thl des aus dem Unterstützungsfond für die Wasserbeschädigten am Niederrhein aufgenommenen Kapitales zum Brücken- und Dammbau vor dem Hessenthore auf die Zeit vom 1. August 1844 bis zum Tage der Ablage gekommenen Rate des seiner Zeit für den Bau der Neuhs-Rheydter-Straße negoziirten Kapitales, vide Belag 533a und Belag 536a/538 [untergestellt] der Rechnung.
§. 14.Seute 64-114. Titel V. Bau- und Unterhaltungskosten. Die Ausgaben dieses Titels wurden einzeln und mit besondere Sorgfalt geprüft, wobei der Stadtrath die Überzeugung erlangte, daß die Verwendung derselben überall nothwendig gewesen und im Interesse der Gemeinde geschehen ist.
Im Schluß-Resultat ergiebt sich dabei eine außeretatsmäßige Ausgabe von . . . . . . . . . . . . . . . 3306 - .. - 2 welche nach Abzug der Ersparnisse von . . . . . 243 - 28 - .. sich eigentlich auf . . . . . . . . . . . . . 3062 - 2 - 2 stellt.
Es sind hierunter inzwischen nach Art.16 . . . 2679 - 14 - 7 Kosten der Einrichtung des hiesigen Haupt-zoll-Amtes einbegriffen, so daß die reine Etats-Überschreitung der Titel V nur . . . . . . 382 - 17 - 7 beträgt. Diese Mehr- Ausgabe sowohl als die vorgekommenen Kosten Ausgaben für die Einrichtung des Haupt-Zoll-Amtes welche bereits mittelst Regiminal-Rescriptes vom 7. April 1843 I S. II A 6605 höhere Orts genehmigt sind, wurden demnach vom Stadtrathe gutgeheißen, indem derselbe noch überhaupt bemerkt, daß die bei dem Titel V vorkommenden
[Nächste Seite] Schlußzahlungen durch besondere höhere Autorisation belegt sind. – In Absicht auf die über den Etat geschehenen Ausgaben von 382 Thalern 17 Silbergroschen 7pfennige bemerkte der Stadtrath sodann noch, daß solche durch nicht auszusetzende DachReparaturen auf den Gemeindehäusern, und durch die nothwendigen Wegebau-Arbeiten x und dergleichen veranlaßt worden sind. §. 15.Seite 115-116. Titel VI. Armenpflege. Hierbei war nur zu bemerken, daß der nach Belag 1427 an das Hospital gezalte außerordentliche Zuschuß von 500 Thl durch mehre bei der Hierherberufung von barmherzigen Schwestern zur Verwaltung des Hospitales, nöthig gewordenen Einrichtungen und Anschaffungen im Hospital-Gebäude veranlaßt, und die Auszahlung desselben durch die den Rechnungsbelegen in Abschrift beigefügte Verfügung vom 12. Juni 1844 I S: II A 4522 von Königlicher Regierung genehmigt worden ist.
§.16Seite 116-128. Titel VII. Schul-Ausgaben. Durch die vorgeschriebenen Beweisstücke sind die unter diesem Titel aufgeführten Ausgaben überall gehörig justifizirt. Letztere fanden sich bei Prüfung richtig und wurden daher genehmigt. Bei denselben ergibt sich eine außeretatsmäßige Ausgabe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509 - 17 - 4 abzüglich der Ersparnisse von . . . . . . . . . . . , 113 - 8 - 7 aber nur eine eigentliche Mehr- Ausgabe von 396 - 8 - 9 . Hierunter sind begriffen a, 112 Thl 15 Sgr, welche dem am hiesigen Progymnasium und zwar für die beiden Realklassen angestellten Lehrer Dr. Ahn nach Belag 1459 - 1461 inclusiv mit Genehmigung Königlicher Regierung als MiethEntschädigung für die Zeit vom 1. October 1843 bis Ende December 1844 gezahlt worden, da demselben die ihm im Berufscheine zugesicherte Dienstwohnung nicht eingeräumt werden konnte, und b., 75 Thl, um welche die bisher 100 Thl betragende Remuneration des Kaplans Grün für die Ertheilung des Religions-Unterricht am Progymnasium mit Genehmigung der Oberbehörde erhöht worden, vide Belag 1472/1473 der Rechnung. Die übrigen Mehr-Ausgaben sind durch unaufschiebbare Dach- Rund sonstige Reparaturen an den Schul-
[Nächste Seite] localien, und durch Anschaffung von Schul-Utensilien entstanden, welche durch Hinzufügung neuer Classen in der Elementar-Knabenschule, so wie der Freischule nöthig waren, und daher nicht ausgestellt werden konnten Die desfallsigen größere Ausgaben (N° 1511-1513) 1547-1548) 1559-1568) sind mit der höhere Genehmigung belegt.Die zur Begründung einer Verwahrschule für arme Kinder unter dem schulpflichtigen Alter (Artikel 29 Beleg 1711) disponibel gestellten 170 Thalern werden erst über einige Jahre zur bestimmungsmäßigen Verwendung gelangen, weshalb solche denn hier vorläufig richtig als Rest-Soll- Ausgabe verrechnet sind. Nach dem inzwischen bei Feststellung des städtischen Etats pro 1845, worin eine gleiche Summe für jenen Zweck bereit gestellt ist, von Königlicher Regierung monirt worden, wie diese Gelder bis zur wirklichen Verwendung bei der Bank in Cöln zu belegen seien, ist auf Veranlassung der städtischen Behörde der Betrag pro 1844 mit 170 Thl an die Bank zur Verzinsung eingesandt worden, worüber die Stadt- Casse nun mehr die Bank-Obligation Lit.a U N° 26126 de dato Berlin den 17. Februar 1845 besitzt. Dieses Verfahren erkannte auch der Stadtrath als zweckmäßig an, und erklärte sich somit völlig damit einverstanden.
§.17.Seite 129-130. Titel VIII. Kirchen-Ausgaben. Ad Artikel 1-3 war nichts zu bemerken. Ad Artikel 4. Ausgaben an die Bau-Casse für die Restauration an der Münsterkirche wird erläuternd bemerkt, daß die hier außeretatsmäßige verausgabten 5000 Thl diejenigen Summen bilden, welche nach Belag 229-231 in Abschlag auf das bei dem bergischen Schulfonds zu Düsseldorf für den gedachten Zweck negociirten Kapital von 12000 Thl erhoben worden.
Bei Artikel 5 sind nach Belag 1724/1726 und 1727/1728 110 Thl als abschlägliche Kosten eines Anbaues und verschiedener Reparaturen am Leichenhause außeretatsmäßig verausgabt. Die desfallsigen Arbeiten und die Bestreitung der desfallsigen Kosten dafür aus städtischer Kasse hat Königliche Regierung in der den Belegen beiliegenden abschriftlichen Verfügung vom 14. Juni 1844 I S. V 3811 genehmigt. Die Schlußzahlung wird in der Rechnung pro 1845 erscheinen.
§. 18.Seite 131-155. Titel IX. Extraordinaire-Ausgaben. Den unter diesem Titel aufgeführten Ausgaben, welche überall durch Belege gehörig justifizirt sind, wurde vom Stadrathe bei der Revision einen ganz besondre Aufmerksamkeit gewidmet. Dieselben stellten sich als richtig
[Nächste Seite] heraus und wurden gutgeheißen.Nach Artikel 9 sollten etatsmäßig 1000 Thl aus der Stadt-Casse auf das zum Bau der Rheydter-Straße bei der hiesigen Spar-Casse negoziirte Kapital und nach Artikel 10 ebenfalls 1000 Thl auf das für die Einrichtung des HauptsteuerAmtes bei demselben institute aufgesprochene Capital, überhaupt also 2000 Thl zurückerstattet werden. Diese Restitution hat inzwischen im vorigen Jahre lediglich aus dem Grunde nicht stattfinden können, weil die Einrichtung des HauptZoll-Amtes, wofür überhaupt ein Capital von 8000 Thl aufgenommen, und wofür im Jahre 1843 schon 8366 Thl 25 Silbergroschen 8 pfennige an Kosten verausgabt worden, im vorigen Jahre noch eine fernere Auslage von 2679 Thl 14 Sgr 7 pf (vide Titel V Artikel 16) erfordert hat, welche im Etat nicht vorgesehen war, und daher aus den gewöhnlichen städtischen Mitteln bestritten werden mußte. Bei solchen Verhältnissen ließ der Stand der Kasse die Zurückerstattung der fraglichen 2000 Thl unmöglich zu, und wenn gleich die letztere Summe in der Rechnung unter Belag 1743 und 1744 vorläufig als Rest-Soll-Ausgabe verrechnet ist, so wird dieselbe pro 1845 doch als erspart vorgetragen werden müssen, da die im laufenden Jahre möglichen Rückerstattungen bereits im städtischen Etat pro 1845 aufgenommen sind. In einer besondere Verhandlung vom heutigen Tage hat der Stadtrath daher bereits darauf angetragen, daß Königlich Hochlöbliche Regierung die Ersparniß-Verrechnung jener 2000 Thl genehm halten möge.
Es fand sich weiter Nichts zu erinnern, weshalb die wirkliche Gesammt-Ausgabe auf 44240 Thl 16 Sgr 1 pf, die Rest-Soll-Ausgabe auf 2495 Thl und der verblieben Bestand auf 2788 Thl 21 Sgr 9 pf festgestellt wurde.
Actum utsupra