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  • Eintrag 23831. Oktober 1845Auf dem Vortrag des Bürgermeisters, daß die vom 18. des Monats versuchte Wiederverpachtung der vom 18. des Monats versuchte Wiederverpachtung der Städtischen Windmühle ohne allen Erfolg geblieben, beschloß der Stadtrath, von weiteren Schritten, diese Mühle zu verpachten, vorläufig abzustehen, und abzu- warten, ob die Folgezeit etwa Verhältnisse herbeiführen, welche es möglich machen, daß daran irgendein Nutzen gezogen werde werden könne. Inzwischen sei der jetzige Pächter anzuhalten, die Mühle beim Ablauf der Miethe in denjeigen Stand zu stellen, in welchem er dieselbe angetreten hat. Actum utsupra...
  • Eintrag 23931. Oktober 1845Nachdem das vom Stadtrathe gewählte Comite die durch die jüngste Überschwemmung an den verpachteten Gemeinde-Grundstücken forbeige- führten Entschädigungen an Ort und stelle unter- sucht, und den dafür zu gewährenden Pacht- Nachlaß eine Nachweise aufgestellt hatte, so wurde letztere heute dem gesammtem Stadtrathe vorgelegt. Der Stadtrath fand es ebenfalls in Ordnung und Billigkeit begründet, daß den in der Nachweise benannten Pächter den überhaupt zu 215 Thaler14 Silbergroschen10 Pfennig berechnete Nachlaß bewilligt wurde, und trägt daher gehorsammst darauf an, daß dieser Betrag bei Titel II: Artikel 1. der städtischen Rechnung von 1845 als Ausfall zu Berechnung komme. Actum utsupra...
  • Eintrag 24031. Oktober 1845Nach Einsicht des Antrages der Pächter der städtischen Mahlmühle am Oberthore vom 18. September courant Beschloß der Stadtrath, nachdem der Gegenstand in mehren Sitzungen erörtert, und durch eine besondere Commission untersucht worden war, daß den gedachten Pächtern außer der in §. 8. Verpachtungs-Protocolles vom 5. August 1844 festgestellten Entschädigung von 400 Thalernoch eine weitere Vergütung von 200 Thaler zugesichert werden könne, wenn dieselben die Einrichtung zur Verfertigung des sogenannten oberländischen Schwung und Vorschußmehles, mit allen dazu Der Bürgermeister wird autorisirt unter diesen Maaßgaben mit den Pächtern förmlichen Contract abzuschließen, und diesen demnach der genehmigung Königlich Hochlöblicher Regierung zu unterlegen. Actum utsupra...