Eintrag 25531. Oktober 1845Auf dem Vortrag des Bürgermeisters, daß die
vom 18. des Monats
versuchte Wiederverpachtung der
Städtischen Windmühle ohne allen Erfolg
geblieben,
beschloß der Stadtrath, von weiteren Schritten,
diese
Mühle zu verpachten, vorläufig abzustehen, und
abzu-
warten, ob die Folgezeit etwa Verhältnisse
herbeiführen,
welche es möglich machen, daß daran irgendein
Nutzen
gezogen werde werden könne. Inzwischen sei der
jetzige Pächter anzuhalten, die Mühle beim Ablauf
der Miethe in denjeigen Stand zu stellen, in
welchem
er dieselbe angetreten hat. Actum utsupra...
Eintrag 25631. Oktober 1845Nachdem das vom Stadtrathe gewählte Comite
die durch die jüngste Überschwemmung an den
verpachteten Gemeinde-Grundstücken forbeige-
führten Entschädigungen an Ort und stelle unter-
sucht, und den dafür zu gewährenden Pacht-
Nachlaß eine Nachweise aufgestellt hatte, so wurde
letztere heute dem gesammtem Stadtrathe
vorgelegt. Der Stadtrath fand es ebenfalls in Ordnung und
Billigkeit begründet, daß den in der Nachweise
benannten Pächter den überhaupt zu 215
Thaler14 Silbergroschen10
Pfennig berechnete Nachlaß bewilligt wurde,
und trägt daher gehorsammst darauf an, daß
dieser Betrag bei Titel II:
Artikel 1. der städtischen
Rechnung von 1845 als Ausfall zu Berechnung komme. Actum utsupra...
Eintrag 25731. Oktober 1845Nach Einsicht des Antrages der Pächter der
städtischen
Mahlmühle am
Oberthore vom 18. September courant Beschloß
der Stadtrath, nachdem der Gegenstand in mehren
Sitzungen erörtert, und durch eine besondere
Commission untersucht worden war, daß den
gedachten
Pächtern außer der in §.
8. Verpachtungs-Protocolles
vom 5. August 1844 festgestellten
Entschädigung von 400 Thalernoch eine weitere Vergütung von 200
Thaler zugesichert
werden könne, wenn dieselben die Einrichtung
zur Verfertigung des sogenannten oberländischen
Schwung und Vorschußmehles, mit allen dazu gehörigen Erfordernissen wie Zum
Beispiel Beutelkasten
und sonstigen Requisiten in der Art anbrin-
gen, und der Stadt nach Ablauf der Pachtjahre
als vollständiges Eigenthum überlassen, wie
solches
in dem ihrer Vorstellung beigefügten Kosten An-
schlage Lit. B. näher angegeben und spezifizirt
ist. Der Stadtrath machte noch dabei die
Bedingung,
daß das Eisenwerk die nämliche Einrichtung
erhalten müsse, wie jenes in der Linden'schen Mühle
am Rheinthore, und daß die Zahlung der
weiter zu-
gesicherten 200 Thaler in der Art erfolgen solle,
daß
dieser Betrag am Ende des Jahres 1847 von der
Stadt vergütet respective von den
Pächtern am Pacht-
zinse abgezogen werde. Der Bürgermeister wird autorisirt unter
diesen Maaßgaben mit den Pächtern förmlichen
Contract abzuschließen, und diesen demnach der
genehmigung Königlich Hochlöblicher Regierung
zu unterlegen. Actum utsupra...