Eintrag 24722. November 1845Nach Einsicht des Gutachtens, welches der
Advocat-Anwalt Cramerzu Düsseldorf wegen
der Forderung der Gemeinde Holzheim an die
hiesige in Betreff des dortigen Kirchenbaues abge-
geben hat, äußerte der Stadtrath, daß bei derWichtigkeit der Sache darüber auch noch
das Gutachten
eines Coelner Rechtsgelehrten eingegangen werden
mögen. Actum utsupra...
Eintrag 24822. November 1845Nach dem Vorschlag des Bürgermeisters beschloß
der Stadtrath, den mit den Geschwistern Lapp
unter in 19. Juni 1824 geschlossenen Contract , in so
weit denselben dadurch das Erdstechen auf der städti-
schen Wiese zum Ziegelbacken gegen eine jähr-
liche Abgabe von fünf Thalern gestattest wird, so wie
auch den mit den Töpfern Johann Düllings, Peter
Heinrich Lapp , und dem Pfannenbacker Georg Timmerunterm 27. April 1833 gethätigten
Vertrag, wodurch
diesen eine gleiche Befugniß gegen eine jährliche
Abgabe von Drei Thalern eingeräumt ist, zu
Kündigen, und für die Folge rücksichtlich des
Erdstechens das Verfahren eintreten zu lassen
daß die jährlichen dazu benutzte Strecke vermessen,
und dafür jedes mal an die Stadt-Casse eine
Vergütung geleistet werde, welche dem vierfachen Die früheren Vorschriften wegen Schlichtung
und Ebenung der zum Erdstechen benutzten
Stecken seine aber unverändert beizubehalten. Actum utsupra...