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  • Eintrag 24722. November 1845Nach Einsicht des Gutachtens, welches der Advocat-Anwalt Cramerzu Düsseldorf wegen der Forderung der Gemeinde Holzheim an die hiesige in Betreff des dortigen Kirchenbaues abge- geben hat, äußerte der Stadtrath, daß bei derWichtigkeit der Sache darüber auch noch das Gutachten eines Coelner Rechtsgelehrten eingegangen werden mögen. Actum utsupra...
  • Eintrag 24822. November 1845Nach dem Vorschlag des Bürgermeisters beschloß der Stadtrath, den mit den Geschwistern Lapp unter in 19. Juni 1824 geschlossenen Contract , in so weit denselben dadurch das Erdstechen auf der städti- schen Wiese zum Ziegelbacken gegen eine jähr- liche Abgabe von fünf Thalern gestattest wird, so wie auch den mit den Töpfern Johann Düllings, Peter Heinrich Lapp , und dem Pfannenbacker Georg Timmerunterm 27. April 1833 gethätigten Vertrag, wodurch diesen eine gleiche Befugniß gegen eine jährliche Abgabe von Drei Thalern eingeräumt ist, zu Kündigen, und für die Folge rücksichtlich des Erdstechens das Verfahren eintreten zu lassen daß die jährlichen dazu benutzte Strecke vermessen, und dafür jedes mal an die Stadt-Casse eine Vergütung geleistet werde, welche dem vierfachen Die früheren Vorschriften wegen Schlichtung und Ebenung der zum Erdstechen benutzten Stecken seine aber unverändert beizubehalten. Actum utsupra...