Eintrag 26422. November 1845Nach Einsicht des Gutachtens, welches der
Advocat-Anwalt
Cramerzu Düsseldorf wegen
der Forderung der Gemeinde
Holzheim an die
hiesige in Betreff des dortigen Kirchenbaues abge-
geben hat, äußerte der
Stadtrath, daß bei derWichtigkeit der Sache darüber auch noch das
Gutachten
eines Coelner Rechtsgelehrten eingegangen werden
mögen. Actum utsupra...
Eintrag 26522. November 1845Nach dem Vorschlag des Bürgermeisters beschloß
der Stadtrath, den mit den
Geschwistern Lapp
unter in 19. Juni 1824 geschlossenen
Contract, in so
weit denselben dadurch das Erdstechen auf der
städti-
schen Wiese zum Ziegelbacken gegen eine jähr-
liche Abgabe von fünf Thalern gestattest wird, so
wie
auch den mit den
Töpfern Johann Düllings, Peter
Heinrich Lapp, und dem Pfannenbacker Georg Timmerunterm 27. April 1833
gethätigten Vertrag, wodurch
diesen eine gleiche Befugniß gegen eine jährliche
Abgabe von Drei Thalern eingeräumt ist, zu
Kündigen, und für die Folge rücksichtlich des
Erdstechens das Verfahren eintreten zu lassen
daß die jährlichen dazu benutzte Strecke
vermessen,
und dafür jedes mal an die Stadt-Casse eine
Vergütung geleistet werde, welche dem
vierfachen Ertrage der benutzten Strecke gleich kommen,
den diese beim Gras-Verkauf aufgebracht
haben. Die früheren Vorschriften wegen Schlichtung
und Ebenung der zum Erdstechen benutzten
Stecken seine aber unverändert beizubehalten. Actum utsupra...