Band 47: Seite  236  

  • Eintrag 24922. November 1845Zur Anschaffung der vorgeschriebenen Helme, Säbel und Achselklappen mit dem Königlichen Wappenschild wurde den Polizeidienern Schmitz, Esser und Krings hierselbst, auf Veranlassung des- fallsigen Antrages des Polizei-Commisaire vom 7. des Monats ein Zuschuß von überhaupt Zweiundvierzig Thalern aus der Stadt-Casse unter der Maaßgabe bewilligt, daß diese Gegenstände nach dem Ableben der dem Dienst-Austritt der betreffen- den Offiziante den Gemeinde als Eigenthum verbleiben. Actum utsupra...
  • Eintrag 25022. November 1845Auf die Eingabe des Polizei-Commisairevon Graevenitzvom 7. des Monats äußerte der Stadt- rath, daß eine fortlaufende Gehalts-Erhöhung für diese Stellung nicht zu zuerkannt werden können, daß er demselben jedoch in Rücksicht auf die bisher entwickelte thätige und einsichtige Amtsführung für das laufende Jahr, wie hier- durch geschehe, eine Gratification von fünfzig Thalern aus der Stadt-Casse gerne bewilligen. Actum utsupra...
  • Eintrag 25122. November 1845Gleich wie in den vorigen Jahren so wurde auch pro 1845 dem Polizei- und Verwaltungs-Diener Krings , welcher seine Amts-obligenheiten fort- während zur vollkommensten Zufriedenheit ver- richtet, eine Remuneration von fünfzehn Thalern aus dem extraordinairen Fond der Stadt-Casse bewilligt. Actum utsupra Actum utsupra...