Eintrag 2552. Dezember 1845In dem gegenwärtigen Augenblicke, wo fast aus
allen bei dem Eisenbahnbau Aachen und
Düsseldorf betheiligten Städten Deputationen nach
Berlin abgegangen sind, um das Interesse ihren
Committanten noch zunehmen, hält der Stadtrath
es für unerläßlich, daß auch die Stadt Neuss in
einer Angelegenheit, welche über ihre ganze Zu-
kunft entscheiden wird, und daher von der höchsten
Folgewichtigkeit für sie ist, in der Hauptstadt des
Landes nicht unvertreten bleibe. Der Stadtrath beschließt daher, hiesiger Seits
ebenfalls eine, aus dem Bürgermeister Breuerund dem Stadt- und Commerzien-Rathe Heinrich
Thywissen
bestehende Deputation auf städtische Kosten
nach Berlin zu entsenden, mit dem Auftrage
bei den dortigen Allerhöchsten und höchsten
Behörden alle diejenigen Schritte zu unternehmen,
welche ihn geeignet scheinen, für die Stadt Neuss
bei der fraglichen Eisenbahn-Angelegenheit
die möglichsten Vortheile zu erzielen, als worauf
die hiesigen Stadt nach ihrer Lage, nach ihrer Be-
völkerung und ihrem Handels-Umfange billigen
Ansprüche zu machen berechtigt ist. Actum utsupra...
Eintrag 2562. Dezember 1845Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom
15. November courant I. Seite I. No 4009, die wegen der bevor-
stehenden Theuerung zu nehmenden Maasregeln
betreffend, äußerten der Stadtrath, daß er von
einem desfalls, zu bildenden Vereine bei den
hiesigen eigenthümlichen Verhältnissen sich keinen
besondern Erfolg verspreche, daß dagegen die unterm
30. September courant beschlossenen, und wegen Dringlichkeit30. September courant
beschlossenen, und wegen Dringlichkeit
der Sache bereits zur Ausführunggebrachte Maaß-der Sache bereits zur Ausführunggebrachte
Maaß-
regel ihm fortwährend als das wirksamste Mittel
erscheine, dem bei den ärmern und unbemittelten
Klasse im Winter und Frühjahr zu erwartenden
Nothstande hülfreich zu begegnen. Es soll inzwischen die Stadt-Casse durch das Unter
dieser Modification bittet der Stadtrath,
daß Königlich Hochlöbliche Regierung seinen Beschluß
vom 30. September courant genehmigen möge . Actum utsupra...