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  • Eintrag 2552. Dezember 1845In dem gegenwärtigen Augenblicke, wo fast aus allen bei dem Eisenbahnbau Aachen und Düsseldorf betheiligten Städten Deputationen nach Berlin abgegangen sind, um das Interesse ihren Committanten noch zunehmen, hält der Stadtrath es für unerläßlich, daß auch die Stadt Neuss in einer Angelegenheit, welche über ihre ganze Zu- kunft entscheiden wird, und daher von der höchsten Folgewichtigkeit für sie ist, in der Hauptstadt des Landes nicht unvertreten bleibe. Der Stadtrath beschließt daher, hiesiger Seits ebenfalls eine, aus dem Bürgermeister Breuerund dem Stadt- und Commerzien-Rathe Heinrich Thywissen bestehende Deputation auf städtische Kosten nach Berlin zu entsenden, mit dem Auftrage bei den dortigen Allerhöchsten und höchsten Behörden alle diejenigen Schritte zu unternehmen, welche ihn geeignet scheinen, für die Stadt Neuss bei der fraglichen Eisenbahn-Angelegenheit die möglichsten Vortheile zu erzielen, als worauf die hiesigen Stadt nach ihrer Lage, nach ihrer Be- völkerung und ihrem Handels-Umfange billigen Ansprüche zu machen berechtigt ist. Actum utsupra...
  • Eintrag 2562. Dezember 1845Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 15. November courant I. Seite I. No 4009, die wegen der bevor- stehenden Theuerung zu nehmenden Maasregeln betreffend, äußerten der Stadtrath, daß er von einem desfalls, zu bildenden Vereine bei den hiesigen eigenthümlichen Verhältnissen sich keinen besondern Erfolg verspreche, daß dagegen die unterm 30. September courant beschlossenen, und wegen Dringlichkeit30. September courant beschlossenen, und wegen Dringlichkeit der Sache bereits zur Ausführunggebrachte Maaß-der Sache bereits zur Ausführunggebrachte Maaß- regel ihm fortwährend als das wirksamste Mittel erscheine, dem bei den ärmern und unbemittelten Klasse im Winter und Frühjahr zu erwartenden Nothstande hülfreich zu begegnen. Es soll inzwischen die Stadt-Casse durch das Unter dieser Modification bittet der Stadtrath, daß Königlich Hochlöbliche Regierung seinen Beschluß vom 30. September courant genehmigen möge . Actum utsupra...