Eintrag 2732. Dezember 1845In dem gegenwärtigen Augenblicke, wo fast aus
allen bei dem
Eisenbahnbau Aachen und
Düsseldorf betheiligten
Städten Deputationen nach
Berlin abgegangen
sind, um das Interesse ihren
Committanten noch zunehmen, hält der Stadtrath
es für unerläßlich, daß auch die Stadt Neuss in
einer Angelegenheit, welche über ihre ganze Zu-
kunft entscheiden wird, und daher von der höchsten
Folgewichtigkeit für sie ist, in der Hauptstadt des
Landes nicht unvertreten bleibe. Der Stadtrath beschließt daher, hiesiger Seits
ebenfalls eine, aus dem Bürgermeister Breuerund dem Stadt- und
Commerzien-Rathe Heinrich Thywissen
bestehende Deputation auf städtische Kosten
nach Berlin zu entsenden, mit dem Auftrage
bei den dortigen Allerhöchsten und höchsten
Behörden alle diejenigen Schritte zu unternehmen,
welche ihn geeignet scheinen, für die Stadt Neuss
bei der fraglichen Eisenbahn-Angelegenheit
die möglichsten Vortheile zu erzielen, als worauf
die hiesigen Stadt nach ihrer Lage, nach ihrer Be-
völkerung und ihrem Handels-Umfange billigen
Ansprüche zu machen berechtigt ist. Actum utsupra...
Eintrag 2742. Dezember 1845Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom
15. November
courant I. Seite I. No 4009, die wegen der bevor-
stehenden Theuerung zu nehmenden Maasregeln
betreffend, äußerten der Stadtrath, daß er von
einem desfalls, zu bildenden Vereine bei den
hiesigen eigenthümlichen Verhältnissen sich keinen
besondern Erfolg verspreche, daß dagegen die unterm
30. September courant beschlossenen, und wegen
Dringlichkeit
der Sache bereits zur Ausführunggebrachte Maaß-
regel ihm fortwährend als das wirksamste
Mittel
erscheine, dem bei den ärmern und unbemittelten
Klasse im Winter und Frühjahr zu erwartenden
Nothstande hülfreich zu begegnen. Es soll inzwischen die Stadt-Casse durch das für
die Ankäufe von Lebensmittel leihweise her-
gegebene Capital vom 3000 Thaler
durchaus auf keinen
Nachtheil gebracht werden, indem es Absicht ist,
das
Capital der Stadt im nächsten Sommer unverkürzt
zurück zu erstatten, die Zinsen aber, und die etwa
an den Preisen sich ergebenden Verlüste durch eine
freiwillige Sammlung zu decken, welche gleich nach
Abwicklung des Geschäftes unter den hiesigen Ein-
wohnern veranstaltet werden wird, und in jedem
Falle dann ein günstiges Resultat in Ausicht
steht. Unter dieser Modification bittet der Stadtrath,
daß Königlich Hochlöbliche
Regierung seinen Beschluß
vom 30. September courant genehmigen
möge. Actum utsupra...