Eintrag 2572. Dezember 1845In der heutigen Sitzung wurde der von dem
Bürgermeister nach Maaßgabe der Regierungs-Ver-
fügung vom 7. September 1837 I Seite II. No 9949 entworfene
Gemeinde-Etat für das Jahr 1846 dem Stadtrathe
vorgelegt, welche letztern denselben unter Beglei-
tung der nachstehenden Erläuterungen demnach
festgestellt hat. im Allgemeinen wird die Bemerkung vorrenge-
schickt, daß über die bei der Einnahme gegen
jene von 1845 sich ergebenden Veränderungen auf
den Belägen spezielle Aufklärung ertheilt ist, und
zur Vermeidung von Wiederholungen, der Kürze
selber, auf diese Erörterungen Bezug genommen
wird. Die wandelbaren Einnahmen und Ausgaben
sind in einer Durchschnitts-Berechnung der drei
letzten Jahre verzeichnet, deren Resultate auf
den Etat gebracht sind, wo nicht besondern Umstände
ein Anderes erheischten. Zu den Titeln I. und II. der Einnahme fand sich
in Bezug auf die durch die Beläge gegebenen
Erklärungen hiernach nichts zu bemerken. Die unbestimmte Einnahme von Patrimonial
Vermögenbei Titel II. sind in denjenigen Beträ-
gen zum Etat gebracht worden, welche sich muth-
maßlich in der Wirklichkeit erwarten lassen,
und dann später speziell bei der Rechnungslage
nachgewiesen werden. Die Durchschnitts-Berech-
nung konnte dabei nicht ganz genau als An-
halt genommen werden, weil oft in einem
Jahre zufällig mehr eingeht, als worauf gewöhn-
lich gerechnet werden kann. An Communalsteuer sind (Titel V.) ungefähr
die nämlichen Beträge wie pro 1845 aufgenom-
men. Die Beträge a. und b. werden wie bis-
her zu 15 % auf die Gewerbesteuer exclusive
der Classe B., und der Rest auf die Grund- und
Classensteuer ausschließlich der neunzehnten und zwanzigsten
Stufe der letztern zu gleichen Prozentsätzen um-
gelegt. Unter der Communalsteuer sind Lit. c. wie
bisher 2000 Thaler zum Restaurationsbau Mün-
sterkirche pro 1846 aufgenommen, wofür für
Zinsen das aufgesprochenen Bau- Capitales (conf.
Titel IV. Artikel 5 der Ausgabe) 520 Thaler 9 Silbergroschen 4 Pfennig, und
für den nach nicht vollendeten Bau selbst 1479 Thaler20 Silbergroschen 8 Pfennig bestimmt
sind. Diese 2000 Thaler kommen
wie bisher auf Grund - und Classensteuer exclusive
der neunzehnten und zwanzigsten Stufe der letztern Umlage. Titel VI. Artikel 2. Soweit
sich vorhersehen läßt, wird
der Bestand der Rechnung von 1845 sich etwa auf
300 Thaler stellen, welcher Berag sich demnach auf den
Etat gebracht ist. Titel VI. Artikel 10. Höhern Bestimmungen zufolge
ist der Turn-Unterricht beim Progymnasium
eingeführt worden, wofür von jedem Schüler eine
Vergütung von 1Thaler Jährlich bezahlt wird. Die
muthmaßliche Einnahme des Schulgeldes, welche
bei der Rechnung durch spezielle Verzeichnisse nach-
gewiesen wird, ist demnach um den Betrag Weiter fand sich bei der Einnahme nichts
zu
erinnern, und es wurde demnach der Haupt-
Betrag derselben zur Summe von 35670 Thaler fest-
gesetzt. Zu Titel I. waren keine Erinnerungen machen. Titel II. Artikel 28. die Erhöhung
des Gehaltes des Hallen-
knechtes von 12 Thaler auf 18 Thaler gründet sich auf das
die Belegen beigefügte Rescript von 22. August courentI. Seite II. A. No 9716. Bei
Titel II. und IV. ergaben sich keine Erinnerun-
gen. Die Unterschiede bei den Zinsenzahlungen
Titel IV. Artikel 2. 5. 6. und 7. sind auf den beigefügten
Spezial-Verzeichnissen erläutert. Titel V. Artikel 5. Für den Communal-Wegebau ist
nach
dem von Königlichen Regierung genehmigten Ver-
wendungs-Plane, welcher den Belägen in Abschrift
beiliegt, ein Betrag von 945 Thaler erforderlich,
welcher demnach zum Etat gebracht ist. Titel V. Artikel 8. Nach einem auß muthmaßlichen
Überschlage wird die Unterhaltung der Prome-
naden eine Ausgabe von nur etwa 170 Thaler nöthig
machen, da durch einen mit dem Promenaden Ar-
beiter geschlossenen Contract eine Ersparung ein-
geführt ist. Titel V. Artikel 9. am Rheinufer bei Grimlinghausenist die Fortsetzung
eines Kribbwerkes erforder-
lich zu welchen Zwecke der Unterhaltungsfond
auf 130 Thaler festgestellt worden. Die Auslagen für die Erft (Titel V. Artikel 14.)
für Reparaturen, Ausbaggerungen u. d. m., um
den Canal in einem stets schiffbaren Zustande Titel V. Artikel 16. Auf den hiesigen
städtischen Wie-
sen befindet sich eine ansehnliche Strecke, welche
durch ihre vielen Vertiefungen und Unebenhei-
ten nur einen sparsamen Gras-Aufwuchs zuläße
und deshalb der Stadt nicht diejenige Einnahme
gewährt, worauf zu rechnen ist, wenn das Terrain
gehörig geschlichtet wäre. Nach einer besondern
Verhandlung vom 22. November courant ist demnach vom
Stadtrath beantragt worden, dem Bürgermeister-
Amte einen Betrag von 500 Thaler zur Disposition
zu Stellen, und diese Schlichtung im Laufe des
Winters vornehmen zu lassen wodurch zugleich
der Vortheil erreicht sein wird, daß die ar-
beitende Classe in dieser verdienstlosen Zeit
lohnende Beschäftigung erhält. Der Betrag von
500 Thaler ist sonach auf den städtischen Etat gebracht
worden. Titel VI. Artikel 1. 2. 3. Die Zuschüsse für die Armen-
Casse und das Hospital sind auf die Königlich
Hochlöblicher Regierung vorliegenden, vom Stadt-
rathe speziell geprüften Etats beider Anstalten,
respective, was den Zuschuß ad 2. betrifft, auf
die Regierungs-Verfügung vom 4. Januar courant I. Seite II.
A. No 15328gegründet. Titel VII.Artikel 7. Die Besoldung des Lehrers Berghoff
am hiesigen Progymnasium , wie sie mit 460 Thaler
hier auf den Etat aufgenommen ist, hat mittelst
Rescriptes Königlicher Regierung vom 5. April 1845
I. Seite V. No 2130 die Genehmigung dieser Behörde erhal-I. Seite V. No 2130 die Genehmigung
dieser Behörde erhal-
ten . Titel VII. Artikel 12. Bei dem baufälligen Zustande
der Gebäude des Progymnasium reichen die bis-
her ausgeworfenen 180 Thaler für Reparaturen und
zugleich für Brand und Licht nicht hin. Es hat das
Credit daher um Einiges verstärkt werden müssen, Titel VII. Artikel 15. und 16. Wegen
der für den Turnlehrerausgeworfenen Remuneration, welche sich übri-
gens nach der Zahl der Schüler excl. der Freischüler
richtet, und wegen der Miethe des Turnplatzes
wird auf die den Belägen beigefügten, von
vorp. vom 25. April des Jahres Bezug ge-
nommen. Titel VII. Artikel 22. da dem Hülfslehrer Fitzblechund der Freischule in dem
Gebäude derselben wegen
Mangel an Raum eine Wohnung nicht angewiesen
werden kann, so ist die Mieth-Entschädigung von
15 Thaler auch pro 1846 hier für ihn aufgenommen wor-
den. Titel VII. Artikel 28. Mit der Summe von 350 Thalerfür Anschaffungen und Reparaturen
in den verschie-
denen Elementarschulen ist nach den bisherigen
Erfahrungen nicht auszureichen. Der Stadtrath hat
dafür den Betrag von 400 Thaler demnach zur Be-
rechnung ausgeworfen. - Titel VIII. Artikel 30. das neue Schulgebäude für die
evangelische Schule kann erst gegen Ostern bezogen
werden, weil es erst denn die nöthige Trockenheit
erlangt. Bis dahin hat demnach die Pacht des
bisherigen Gebäudes zu 60 Thaler erneuert werden
müssen. Titel VII. Artikel 31. das früher zu 200 Thaler für den Lehrer
Richen gemiethetes Haus diente zugleich als Schul-
local für die höhern Töchterschule, und als Wohnung
für die Vorsteherin derselben, wofür diese 100 Thaleran die Stadt-Casse abgab, welche
im vorigen Etat
unter der Pacht der Gemeindehäuser /: Titel II. Artikel 6
der Einnahme :/ begriffen war. Die Vorsteherin der
höhern Töchterschule hat sich vom 1. October courant an
ein eigenes Haus gemiethet, wogegen die von Titel VIII. Artikel 1. Die mit geringen
Einkünften dortirte
Katholische Pfarrkirche wird nach dem vom Erzbi-
schöflischen General-Vicariate festgesetzten
Büdjet für das Jahr 1846 eines Zuschusses von
530 Thaler Preussischer Courant bedürfen. Es ist dabei also gegen
1845 eine Verminderung von 30 Thalern eingetreten. Titel VIII. No 4. Zur Fortsetzung
der Arbeiten von
dem St.Quirinus-Münster sind hier mit Bezugnah-
me auf §. 4. der gegnwärtigen Verhandlung
1479 Thaler 20 Silbergroschen 8 Pfennig aufgenommen, welche der Kirchen-
bau-Commission zu vorschriftsmäßigen Verrechnung
überwiesen werden. Titel IX. Artikel 7. Aus den Erftschifffahrtsgebühren
sollen, ein in den letzten Jahren 2000 Thalern zu suc-
cessiver Amortisation der für die Schiffbarmachung
des Canales und den Brücken und Dammbau aufge-
nommenen Capitalien verwendet werden. Die Einnahme der Erftgebühren findet demnach
folgende Bestimmung. Bei Titel III. Artikel 6. der Einnahme ist an Ertrag der
Erftgebühren muthmaßlich aufgenommenen eine
Summe von 6000 Thaler " — " —
Es werden darauf nach den Vorschlägen des gegen-
wärtigen Etats ausgegeben: Thaler Silbergro. Pfenniga., Titel I. Artikel 10, Besoldung
des Erft-Aufsehers 175 — " — "
b., Titel I. Artikel 11. Hebegebühren des Empfängers 120 — " — "
c., Titel IV. Artikel 2. Zinsen der für den Erft- und
Dammbau aufgenommenen Capitalien 2284 — 15 — "
d., Titel V. Artikel 14. An Ausbaggerungen und son-
stigen Arbeiten am Erft-Canale 1420 — 15 — "
e., Titel IX. Artikel 7. Zu successiver Erstattung auf
die zum Erft- und Dammbau aufgenommenen
Capitalien 2000 — " — " Summa wie oben 6000 — " — ". Titel IX. Artikel 8. und 9. Es
werden hier wie pro 1845.
wiederum 2000 Thaler zur Rückstellung auf die
für den Bau der Rheydter-Straße, und die Ein-
richtungskosten des Hauptsteuer-Amtes aufge-
nommenen Capitalien in Vorschlag gebracht, indem
der Stadtrath mit allmähliger Amortisation dieser
Schuld in ähnlicher Art jährlich fortzufahren gedenkt. Titel IX. Artikel 10. Für die
Bestreitung kleiner
Ausgaben werden 30 Thaler zur Disputition des Bür-
germeisters, und für sonstige außergewöhnlichen
Vorschlägen 828 Thaler 15 Silbergroschen 3 Pfennig zur Zahlung auf
landräthliche Autorisation zum Etat gebracht Demnach ist die Ausgabe übereinstim-
mend mit der Einnahme auf 35670 Thaler festge-
setzt worden. Actum utsupra...