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  • Eintrag 2572. Dezember 1845In der heutigen Sitzung wurde der von dem Bürgermeister nach Maaßgabe der Regierungs-Ver- fügung vom 7. September 1837 I Seite II. No 9949 entworfene Gemeinde-Etat für das Jahr 1846 dem Stadtrathe vorgelegt, welche letztern denselben unter Beglei- tung der nachstehenden Erläuterungen demnach festgestellt hat. im Allgemeinen wird die Bemerkung vorrenge- schickt, daß über die bei der Einnahme gegen jene von 1845 sich ergebenden Veränderungen auf den Belägen spezielle Aufklärung ertheilt ist, und zur Vermeidung von Wiederholungen, der Kürze selber, auf diese Erörterungen Bezug genommen wird. Die wandelbaren Einnahmen und Ausgaben sind in einer Durchschnitts-Berechnung der drei letzten Jahre verzeichnet, deren Resultate auf den Etat gebracht sind, wo nicht besondern Umstände ein Anderes erheischten. Zu den Titeln I. und II. der Einnahme fand sich in Bezug auf die durch die Beläge gegebenen Erklärungen hiernach nichts zu bemerken. Die unbestimmte Einnahme von Patrimonial Vermögenbei Titel II. sind in denjenigen Beträ- gen zum Etat gebracht worden, welche sich muth- maßlich in der Wirklichkeit erwarten lassen, und dann später speziell bei der Rechnungslage nachgewiesen werden. Die Durchschnitts-Berech- nung konnte dabei nicht ganz genau als An- halt genommen werden, weil oft in einem Jahre zufällig mehr eingeht, als worauf gewöhn- lich gerechnet werden kann. An Communalsteuer sind (Titel V.) ungefähr die nämlichen Beträge wie pro 1845 aufgenom- men. Die Beträge a. und b. werden wie bis- her zu 15 % auf die Gewerbesteuer exclusive der Classe B., und der Rest auf die Grund- und Classensteuer ausschließlich der neunzehnten und zwanzigsten Stufe der letztern zu gleichen Prozentsätzen um- gelegt. Unter der Communalsteuer sind Lit. c. wie bisher 2000 Thaler zum Restaurationsbau Mün- sterkirche pro 1846 aufgenommen, wofür für Zinsen das aufgesprochenen Bau- Capitales (conf. Titel IV. Artikel 5 der Ausgabe) 520 Thaler 9 Silbergroschen 4 Pfennig, und für den nach nicht vollendeten Bau selbst 1479 Thaler20 Silbergroschen 8 Pfennig bestimmt sind. Diese 2000 Thaler kommen wie bisher auf Grund - und Classensteuer exclusive der neunzehnten und zwanzigsten Stufe der letztern Umlage. Titel VI. Artikel 2. Soweit sich vorhersehen läßt, wird der Bestand der Rechnung von 1845 sich etwa auf 300 Thaler stellen, welcher Berag sich demnach auf den Etat gebracht ist. Titel VI. Artikel 10. Höhern Bestimmungen zufolge ist der Turn-Unterricht beim Progymnasium eingeführt worden, wofür von jedem Schüler eine Vergütung von 1Thaler Jährlich bezahlt wird. Die muthmaßliche Einnahme des Schulgeldes, welche bei der Rechnung durch spezielle Verzeichnisse nach- gewiesen wird, ist demnach um den Betrag Weiter fand sich bei der Einnahme nichts zu erinnern, und es wurde demnach der Haupt- Betrag derselben zur Summe von 35670 Thaler fest- gesetzt. Zu Titel I. waren keine Erinnerungen machen. Titel II. Artikel 28. die Erhöhung des Gehaltes des Hallen- knechtes von 12 Thaler auf 18 Thaler gründet sich auf das die Belegen beigefügte Rescript von 22. August courentI. Seite II. A. No 9716. Bei Titel II. und IV. ergaben sich keine Erinnerun- gen. Die Unterschiede bei den Zinsenzahlungen Titel IV. Artikel 2. 5. 6. und 7. sind auf den beigefügten Spezial-Verzeichnissen erläutert. Titel V. Artikel 5. Für den Communal-Wegebau ist nach dem von Königlichen Regierung genehmigten Ver- wendungs-Plane, welcher den Belägen in Abschrift beiliegt, ein Betrag von 945 Thaler erforderlich, welcher demnach zum Etat gebracht ist. Titel V. Artikel 8. Nach einem auß muthmaßlichen Überschlage wird die Unterhaltung der Prome- naden eine Ausgabe von nur etwa 170 Thaler nöthig machen, da durch einen mit dem Promenaden Ar- beiter geschlossenen Contract eine Ersparung ein- geführt ist. Titel V. Artikel 9. am Rheinufer bei Grimlinghausenist die Fortsetzung eines Kribbwerkes erforder- lich zu welchen Zwecke der Unterhaltungsfond auf 130 Thaler festgestellt worden. Die Auslagen für die Erft (Titel V. Artikel 14.) für Reparaturen, Ausbaggerungen u. d. m., um den Canal in einem stets schiffbaren Zustande Titel V. Artikel 16. Auf den hiesigen städtischen Wie- sen befindet sich eine ansehnliche Strecke, welche durch ihre vielen Vertiefungen und Unebenhei- ten nur einen sparsamen Gras-Aufwuchs zuläße und deshalb der Stadt nicht diejenige Einnahme gewährt, worauf zu rechnen ist, wenn das Terrain gehörig geschlichtet wäre. Nach einer besondern Verhandlung vom 22. November courant ist demnach vom Stadtrath beantragt worden, dem Bürgermeister- Amte einen Betrag von 500 Thaler zur Disposition zu Stellen, und diese Schlichtung im Laufe des Winters vornehmen zu lassen wodurch zugleich der Vortheil erreicht sein wird, daß die ar- beitende Classe in dieser verdienstlosen Zeit lohnende Beschäftigung erhält. Der Betrag von 500 Thaler ist sonach auf den städtischen Etat gebracht worden. Titel VI. Artikel 1. 2. 3. Die Zuschüsse für die Armen- Casse und das Hospital sind auf die Königlich Hochlöblicher Regierung vorliegenden, vom Stadt- rathe speziell geprüften Etats beider Anstalten, respective, was den Zuschuß ad 2. betrifft, auf die Regierungs-Verfügung vom 4. Januar courant I. Seite II. A. No 15328gegründet. Titel VII.Artikel 7. Die Besoldung des Lehrers Berghoff am hiesigen Progymnasium , wie sie mit 460 Thaler hier auf den Etat aufgenommen ist, hat mittelst Rescriptes Königlicher Regierung vom 5. April 1845 I. Seite V. No 2130 die Genehmigung dieser Behörde erhal-I. Seite V. No 2130 die Genehmigung dieser Behörde erhal- ten . Titel VII. Artikel 12. Bei dem baufälligen Zustande der Gebäude des Progymnasium reichen die bis- her ausgeworfenen 180 Thaler für Reparaturen und zugleich für Brand und Licht nicht hin. Es hat das Credit daher um Einiges verstärkt werden müssen, Titel VII. Artikel 15. und 16. Wegen der für den Turnlehrerausgeworfenen Remuneration, welche sich übri- gens nach der Zahl der Schüler excl. der Freischüler richtet, und wegen der Miethe des Turnplatzes wird auf die den Belägen beigefügten, von vorp. vom 25. April des Jahres Bezug ge- nommen. Titel VII. Artikel 22. da dem Hülfslehrer Fitzblechund der Freischule in dem Gebäude derselben wegen Mangel an Raum eine Wohnung nicht angewiesen werden kann, so ist die Mieth-Entschädigung von 15 Thaler auch pro 1846 hier für ihn aufgenommen wor- den. Titel VII. Artikel 28. Mit der Summe von 350 Thalerfür Anschaffungen und Reparaturen in den verschie- denen Elementarschulen ist nach den bisherigen Erfahrungen nicht auszureichen. Der Stadtrath hat dafür den Betrag von 400 Thaler demnach zur Be- rechnung ausgeworfen. - Titel VIII. Artikel 30. das neue Schulgebäude für die evangelische Schule kann erst gegen Ostern bezogen werden, weil es erst denn die nöthige Trockenheit erlangt. Bis dahin hat demnach die Pacht des bisherigen Gebäudes zu 60 Thaler erneuert werden müssen. Titel VII. Artikel 31. das früher zu 200 Thaler für den Lehrer Richen gemiethetes Haus diente zugleich als Schul- local für die höhern Töchterschule, und als Wohnung für die Vorsteherin derselben, wofür diese 100 Thaleran die Stadt-Casse abgab, welche im vorigen Etat unter der Pacht der Gemeindehäuser /: Titel II. Artikel 6 der Einnahme :/ begriffen war. Die Vorsteherin der höhern Töchterschule hat sich vom 1. October courant an ein eigenes Haus gemiethet, wogegen die von Titel VIII. Artikel 1. Die mit geringen Einkünften dortirte Katholische Pfarrkirche wird nach dem vom Erzbi- schöflischen General-Vicariate festgesetzten Büdjet für das Jahr 1846 eines Zuschusses von 530 Thaler Preussischer Courant bedürfen. Es ist dabei also gegen 1845 eine Verminderung von 30 Thalern eingetreten. Titel VIII. No 4. Zur Fortsetzung der Arbeiten von dem St.Quirinus-Münster sind hier mit Bezugnah- me auf §. 4. der gegnwärtigen Verhandlung 1479 Thaler 20 Silbergroschen 8 Pfennig aufgenommen, welche der Kirchen- bau-Commission zu vorschriftsmäßigen Verrechnung überwiesen werden. Titel IX. Artikel 7. Aus den Erftschifffahrtsgebühren sollen, ein in den letzten Jahren 2000 Thalern zu suc- cessiver Amortisation der für die Schiffbarmachung des Canales und den Brücken und Dammbau aufge- nommenen Capitalien verwendet werden. Die Einnahme der Erftgebühren findet demnach folgende Bestimmung. Bei Titel III. Artikel 6. der Einnahme ist an Ertrag der Erftgebühren muthmaßlich aufgenommenen eine Summe von 6000 Thaler " — " — Es werden darauf nach den Vorschlägen des gegen- wärtigen Etats ausgegeben: Thaler Silbergro. Pfenniga., Titel I. Artikel 10, Besoldung des Erft-Aufsehers 175 — " — " b., Titel I. Artikel 11. Hebegebühren des Empfängers 120 — " — " c., Titel IV. Artikel 2. Zinsen der für den Erft- und Dammbau aufgenommenen Capitalien 2284 — 15 — " d., Titel V. Artikel 14. An Ausbaggerungen und son- stigen Arbeiten am Erft-Canale 1420 — 15 — " e., Titel IX. Artikel 7. Zu successiver Erstattung auf die zum Erft- und Dammbau aufgenommenen Capitalien 2000 — " — " Summa wie oben 6000 — " — ". Titel IX. Artikel 8. und 9. Es werden hier wie pro 1845. wiederum 2000 Thaler zur Rückstellung auf die für den Bau der Rheydter-Straße, und die Ein- richtungskosten des Hauptsteuer-Amtes aufge- nommenen Capitalien in Vorschlag gebracht, indem der Stadtrath mit allmähliger Amortisation dieser Schuld in ähnlicher Art jährlich fortzufahren gedenkt. Titel IX. Artikel 10. Für die Bestreitung kleiner Ausgaben werden 30 Thaler zur Disputition des Bür- germeisters, und für sonstige außergewöhnlichen Vorschlägen 828 Thaler 15 Silbergroschen 3 Pfennig zur Zahlung auf landräthliche Autorisation zum Etat gebracht Demnach ist die Ausgabe übereinstim- mend mit der Einnahme auf 35670 Thaler festge- setzt worden. Actum utsupra...