Eintrag 27419. Februar 1846Auf den Vortrag des Bürgermeisters beschließt der
Stadtrath, daß der nach den vorgelegten Überschlägen
zur Vollendung der Restaurations-Arbeiten an der
hiesigen Münster Kirche noch erforderliche Betrag von
fünftausen Thalern negoziirt worden, und zwar wo
möglich bei dem Bergischen Schulfond, bei welchem auch
das frühre Capital von 12000 Thalern aufgenommen
worden, damit die Stadtes hierbei mit einem und
derselben Gläubiger zu thun haben. Demnach sollen auf das alsdann überhaupt
für den Kirchenbau aufgenommene Kapital
von 17000 Thaler, in Folge früherer Beschließung vom
14. März 1844 nach Vollendung des Baues alljährlich
2000 Thaler aus der städtischen Casse restituirt werden. Actum utsupra...
Eintrag 27519. Februar 1846Nachdem der in Folge des Beschlusses vom 6. des Monatseingeleitete Versuch: den für
die diesjährigen
Bedürfnisse der Armen erforderlichen außer-
ordentlichen Bedarf von Zweitausend Thalern
auf dem Wege freiwilliger Beiträge aufzubrin-
gen, den erhofften Erfolg nicht gehabt, indem von
mehren Einwohnern die Beiträge gänzlich abgelehnt,
von andern aber nur unverhältnißmäßige geringe Sum-
men gezeichnet werden, so scheint dem Stadtrath,
zur Herbeiführung eines richtigen Verhältnisses, kein
anderer Mittel übrig zu bleiben, als die nöthigen
Gelder, wie dies auch anderwärts geschehen, auf
die Classensteuer zu vertheilen. Demgemäß beschloß der Stadtrath auch mehr-
seitiger Erörterung des Gegenstandes, daß der
außerordentliche Bedarf von Zweitausend Thalern
in der Art auf die Classensteuer vertheilt werden
möge, daß 1o, die Dritte, Vierte, und Fünfte Stufe der Classensteuer
mit 80 %; 2o, die sechste, siebte, und achte Stufe mit 70 %; 3o, die Neunte und Zehnte
Stufe mit 60 %; 4o, die Elfte, Zwölfte und Dreizehnte Stufe mit 50 %; 5o, die Vierzehnte,
Fünfzehnte und Sechszehnte Stufe mit 40 %; 6o, die Siebzehnte und Achtzehnte Stufe
mit 30 %, heranzuziehen, die Neunzehnte und Zwanzigste Stufe dagegen von der Umlage
gänzlich auszuschließen seien. Der Stadtrath hält diese vershiedenen Abstu-
fungen in dem Beitrage für angemessen und billig,
indem es einleuchte, daß die vermöglichern Classen
auch im Verhältniß mehr als die tiefer stehenden
zu den Armen Bedürfnissen beizutragen im Stande
sind, und bittet demnach Königlich Hochlöbliche
Regierung ehrerbietigst, die also beschlossenen
Umlage hochgefällig schleunig genehmigen zu
wollen, damit, bei der Dringlichkeit der
Sache, alsbald mit der Einziehung begonnen wer-
den könne. Actum utsupra...