Für den an der gemeinschaftlichen Schule zu Weissenberg von den Vicarien Smeddink und van den Dahl im Jahre 1845 ertheilten ReligionsUnterricht bewilligte der Stadtrath auch diesmal wieder den auf die Gemeinde Neuss fallenden Antheil an der gewöhnlichen Remuneration mit zehn Thalern, indem er wiederholt bemerkte, daß aus dieser Zuerkennung ähnliche Ansprüche für die Folge nicht herzuleiten seien.
Actum utsupra
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Typ | Gebäude |
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