Eintrag 30920. Mai 1846Eingesehen der Vorschlag der hiesigen Schul-
Commission vom 8.
courant erklärt sich der Stadtrath
damit einverstanden, daß den Schülern des hiesigen
Progymnasium: Leopold Korten,
Wilhelm-Hubert Wingerath, JosephThomas, Thedor Kemmerich, Joseph Zeck, JosephRudisch,
F.
Kuntze, Wilhelm Gustav Hülstrung,
und Ernst von
Schwedler, welche Söhne dürftiger Eltern sind, die Befreiung
des Schulgeldes für das laufende Semester zuge-
standen wurde, den drei letztern jedoch unter der
Maaßgabe, daß diese Begünstigung für die Folge
unbedingt wegfalle, wenn sie für das nächste
Semester kein ganz genügendes Zeugniß
erwerben. Daß den Schülern A.
Leuchten und Herrmann Klein
die erbetene Befreiung vom Schulgelde versagt
wurde, da ihre Censuren unbefriedigend
erscheinen,
kann der Stadtrath nur gutheißen. Actum utsupra...
Eintrag 31020. Mai 1846Der Stadtrath von Neuss konnte sich, nachdem
ihm die hohe Regierungs-Verfügung vom 17. April courantI. Seite V. No 2197
vorgetragen worden, nicht dazu
entschließen, die wegen
des Kirchenbaues zu
Holzheim von der dortigen Gemeinde an die
hiesige gerichtete Forderung von überhaupt
389 Thaler 4
Silbergroschen 5 Pfennig ohne weiteres zu bewilligen,
zumal diesseitige Gemeinde nicht, wie es das
Gesetz vorschreibe, über die Art der Ausführung
des Baues vorher gehört worden. Zur Vermeidung eines Prozesses ist der
Stadtrath jedoch im Sinne
seines Beschlusses
vom 27. März courant
fortwährend geneigt, sich mit
der Gemeinde Holzheim dieser Forderung
halber zu vergleichen, in welcher Beziehung
er sich dahin ausspricht, daß der genannten
Gemeinde eine Vergleichssumme von 200
Thaleranzubieten, bei deren Nicht-Annahme aber
der Rechtsstreit einzuleiten sei. Actum utsupra...