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  • Eintrag 28920. Mai 1846Eingesehen der Vorschlag der hiesigen Schul- Commission vom 8. courant erklärt sich der Stadtrath damit einverstanden, daß den Schülern des hiesigen Progymnasium: Leopold Korten, Wilhelm-Hubert Wingerath, JosephThomas , Thedor Kemmerich, Joseph Zeck, JosephRudisch , F. Kuntze, Wilhelm Gustav Hülstrung, und Ernst von Schwedler, welche Söhne dürftiger Eltern sind, die Befreiung des Schulgeldes für das laufende Semester zuge- standen wurde, den drei letztern jedoch unter der Maaßgabe, daß diese Begünstigung für die Folge unbedingt wegfalle, wenn sie für das nächste Semester kein ganz genügendes Zeugniß erwerben. Daß den Schülern A. Leuchten und Herrmann Klein die erbetene Befreiung vom Schulgelde versagtdie erbetene Befreiung vom Schulgelde versagt wurde, da ihre Censuren unbefriedigend erscheinen , kann der Stadtrath nur gutheißen. Actum utsupra...
  • Eintrag 29020. Mai 1846Der Stadtrath von Neuss konnte sich, nachdem ihm die hohe Regierungs-Verfügung vom 17. April courantI. Seite V. No 2197 vorgetragen worden, nicht dazu entschließen, die wegen des Kirchenbaues zu Holzheim von der dortigen Gemeinde an die hiesige gerichtete Forderung von überhaupt 389 Thaler 4 Silbergroschen 5 Pfennig ohne weiteres zu bewilligen, zumal diesseitige Gemeinde nicht, wie es das Gesetz vorschreibe, über die Art der Ausführung des Baues vorher gehört worden. Zur Vermeidung eines Prozesses ist der Stadtrath jedoch im Sinne seines Beschlusses vom 27. März courant fortwährend geneigt, sich mit der Gemeinde Holzheim dieser Forderung halber zu vergleichen, in welcher Beziehung er sich dahin ausspricht, daß der genannten Gemeinde eine Vergleichssumme von 200 Thaleranzubieten, bei deren Nicht-Annahme aber der Rechtsstreit einzuleiten sei. Actum utsupra...