Band 47: Seite  276  

  • Eintrag 29120. Mai 1846Nachdem durch die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 19. October 1836 eine Revision und Regulirung des für die Benutzung des hiesigen Erft-Canalesfestgesetzten Gebühren-Tarifes von 5 zu 5 Jahren vorbehalten worden, und die zweite fünfjährigevorbehalten worden, und die zweite fünfjährige Frist mit dem 19. October courant ausläuft: so erlaubt sich der Stadtrath die ehrerbietigste Bitte aus- zusprechen, daß der gedachte Tarif, welcher sich nach den bisherigen Erfahrungen als zweckmäßig bewährt hat, auch für die nächsten fünf Jahre beibehalten werden möge. Actum utsupra...
  • Eintrag 29220. Mai 1846Gleichwie für die vergangenen Jahre, so be- willigte auch der Stadtrath pro 1845 dem Leih-willigte auch der Stadtrath pro 1845 dem Leih- haus-Verwalter Rosellen für die mit lobenswertherhaus-Verwalter Rosellen für die mit lobenswerther Sorgfalt und Pünktlichkeit geführte Geschäftedes Leihhauses und der Sparcasse zu der festen Besoldung von 350 Thaler eine aus der Leihhaus-Kasse zahlbare Gratification von Einhundert fünfzig Thalern Preussische Courant, indem er hierbei wieder- holt den Vorbehalt ausspricht, daß das gegen- wärtige Zugeständniß ein facultatives sei, welches auf künftige ähnliche Bewilligungen kein Recht verliehe. Actum utsupra...
  • Eintrag 29320. Mai 1846Nach Vorschrift des §. 58. der Gemeinde Ord- nung für die Rhein-Provinz wurden dem Stadtrathe heute die Verhandlungen über die am 11. 13. und 15. des Monats für die Bürgermeisterei Neuss Statt15. des Monats für die Bürgermeisterei Neuss Statt gehabten Wahlen der neuen Gemeinde-Verordne-gehabten Wahlen der neuen Gemeinde-Verordne- ten , und deren Stellvertreter zur Prüfung vorge- legt, der Stadtrath überzeugte sich, daß das ge- setzlich vorgeschriebenen Verfahren überall beob- achtet worden, und den ebensowenig gegen die Qualification der gewählten etwas einzuwenden Actum utsupra...