Band 47: Eintrag vom  kein Datum (Nr. 305 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Ein Antrag des am hiesigen Progymansium seit 1811 früher als Lehrer und jetzt als Director fungirenden Di- rectors Herrn Dr. Meis , welcher von dem heutigen Schul-Vorstande mitgetheilt ist dem Stadtrathe vorgelegt, spricht den Wunsch aus, in Ruhestand versetzt und mit jährlichen 400 Thalern Pension be-

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≠ in Anbetracht der sonst sehr in Anspruch genommenen städtischen Mitteln

Auf diesen Antrag glaubt der Stadtrath nicht eingehen zu können, obgleich derselbe die Leistung des Herrn D Meis stets lobend anerkannt , sondern ihm nur ≠ die gesetzliche Pension, welche 9/16 seines jetzigen Gehaltes ausmacht, zuzustehen. Da das Jahrgehalt des p Meis jetzt unter Annahme der Hausmiethe 65 Thaler Gehalt 540 Thaler Zusammen 605 Thaler ausmacht, so ergiebt sich also die jährliche Pension zu 340 Thaler 9 Silbergroschen 4 Pfennig.

Obgleich das Gesetz vom 28. Mai des Jahres die Höhe der Pension bestimmt , so dürfte mit Rücksicht, daß bisher noch kein Pensionsfonds bestanden und in größern Städten der Staat die Lehrer besoldet, oder dort die Gymnasien einen Zuschuß erhalten, und endlich die Stadt Neuss in frühern Jahren den hiesigen Jesuitenfonds verloren, welcher nach Bonn gezogen worden ist, einen Theil dieser für Herrn Dr. Meis bestimmtendieser für Herrn Dr. Meis bestimmten Pension vom Staate übernommen würde .

Zugleich beantragt der Stadtrath, wenn die Stadt dennoch die Pension lediglich allein tragen müssen, Herrn Meis die Pension hier in Neuss verzehren möge.