Band 47: Seite  306  

  • Eintrag 31614. August 1846Die Gemeinde Holzheim fordert von der Stadt Neuss 389 Thaler 4 Silbergoschen 5 Pfennig Zinsen zu 4½ % von zwei Jahren ad 35 — 24 — 1 Macht zusammen 424 Thaler 28 Silbergroschen 6 Pfennig als Beitrag zu dem Holzheimer Kirchenbaue von dem in der Civilgemeinde Neuss liegenden Nierenhof, und dazu gehörigen Ländereien, welche zur Pfarrei Holzheim gehört. die Prüfung der Sache selbst mit zur handnahme der darüber gepflegenen Verhandlungen kann sich der Stadtrath zur Zahlung dieser Summe nicht verstehen, und da die Gemeinde Holzheim den früher angebotenen Vergleich nicht annehmen will, so überläßt der Stadtrath einstimmig oben genannter Gemeinde hierüber Prozeß anhängig zu machen....
  • Eintrag 31714. August 1846Nachdem dem Stadtrath ein Schreiben des Herrn Justizrathes Friedrichs aus Düsseldorfvorgelegt worden, wonach das Königliche Land- gericht zu Düsseldorf unterm 15. Juli des Jahres die u für begründet erklärt hat, und die Stadt Neuss diesen Zeugen in der Prozeßsache gegen Pabstmann zu Hitdorfrichtig hält, beschloß der Stadtrath einstimmig ...