Zum Schlusse wurde dem Stadtrathe ein Rescript des Königlich hohen Finanz-Ministerii vom 11. Juni courant vorgelegt, die Erbreitung des ErftCanales betreffend.
Der Stadtrath sprach sich dahin aus, daß er die in Aussicht gestellte Ertheilung der Conzession denkbar anerkenne, und das Expropriationsrecht bei Einem Königlich hohen Ministerium nachgesucht werden möge. Die Zeit des Ausbaues selbst bebehält s der Stadtrath sich vor, erst dann genau bestimmen zu können, wenn die Richtung der Düsseldorfer -Neuss Gladbach - Aachener Eisenbahn-Linie näher bestimmt sei.