Eintrag 4111. Februar 1847Der Bürgermeister trug dem versammelten
Stadtrathe vor, daß der unterm 3. März 1845mit dem Kaufmann Carl Feldhaus wegen der
Verwaltung der Waaren-Niederlage beim
hiesigen Hauptamte abgeschlossene Vertrag
mit dem 31. März des Jahres sein Ende erreiche , und
lud demnach ein, wegen Erneuerung desselben,
und eventualiten wegen etwa zu treffender
anderweiter Bestimmungen zur Beschließung
überzugehen. Es wurde beschlossen, daß der
mit dem p Feldhaus bestehende Vertrag vor-
läufig noch auf ein Jahr, nämlich bis zum
31. März 1848 , unter gleichen Bedingungen
zu erneuern, respective zu prolongieren sei. Actum utsupra...
Eintrag 4121. Februar 1847In der heutigen Sitzung werden dem
Stadtrath die seit seinem Beschlusse vom
27. November vorigen Jahres wegen des Ausbaues der
Neuß Bergheimer Bezirksstraße statt-
gefunden Verhandlungen, nämlich
1., der mit dem Gutsbesitzer Kamperunterm 4. December vorigen Jahresvorläufig unter
Privat?-Unterschrift abgeschlossene Vertrag;
2., die von demselben wegen künftiger
Unterhaltung der Wegestrecke von der
Weingarzbrücke bis an die Gohrer-Gränzeam nämlichen Tage abgegebene Protocollar-
Erklärung;
3., der mit dem Gutsbesitzer Math. Berrischzu Lohhof am 5. December praeteriti gethätigte
Vertrag ;
4., der Contract mit dem Wegebau-Unter-
nehmer Lemmer vom 5. December praeteriti ;
5., Die darauf erfolgte Entscheidung Königlichen Regierung vom 8. Januar courant I.
Seite III. No 132;
6., das auf nähere Anfrage ergangene
weitern Rescript derselben Behörde vom 22. Januar courantI. SeiteIII. No 637 sodann
7., das auf nähere Anfrage ergangeneweitere Rescript derselben Behörde von(: das löschen
von zehn Wörtern wird genehmigt :)
7., das Schreiben des Königlichen Wegebauministers
Weise vom 15. December praeteriti über die muthmaß-
lichen Unterhaltungskosten des Weges, und die
von der Chausseegeld-Erhebung zu erwartende
Einnahme mit den nöthigen Erläuterungen
ausführlich vorgetragen. Der Bürgermeister begleitete diesen Vor-
trag mit der fernere Bemerkung, daß nach
diesen Verhandlungen namentlich nach der
Verfügung Königlichen Regierung vom 8. Januar courantdie gewünschte Richtung des Weges
über Epping-
hoven und Lohhof definitiv angenommen
sei, und es sich zur schließlichen Erledigung
dieser wegebau-Angelegenheit nur darum
handle, die wegen künftigen Unterhaltung
der Strecke von der Weingarzbrücke bist
an die Gohrer-Gränze noch bestehende Diffe-
≠ zu schlichten, welche Differung
rung ≠ darin bestehe,
vorläufig nur auf zehn Jahre zu über-
nehmen bereit sei während von Seiten der
Stadt verlangt werde, daß er sich dieser Ver-
pflichtung ohne Vorbehalt unterziehe. Nach diesem Vortrag lud der Bürgermeister
den Stadtrath ein, den Gegenstand in nähere
Berathung zu ziehen, und und demnächst nach
Maaßgabe des bezogenene Rescripte vom
22. Januar courant eine bestimmte Erklärung ab-
zugeben. Die für die Stadt Neuss höchst wichtige Der Stadtrath autorisirte den Bürger-
meister, diesen nähere Vvertrag mit dem
p Kamper folgenden Gründzügen abzu-
schließen:
1., daß der Gutsbesitzer Kamper respective
seine Nachfolger sich in jedem Falle verbindlich
machen, die auf der Wegestrecke von der
Weingarzbrücke bis an die Gohrer-Gränze
vorkommenden sämmtlichen Brücken /: die
Weingarzbrücke mit einbegriffen :/ auch nach
der zehjährigen Frist so lange zu unterhalten,
als die Stadt den Weg unterhalten wird;
2., daß der p Kamper, wenn er nach zehn
Jahren von der Unterhaltung des Weges
abzustehen, respective dieselbe gegen Bezug
des amtirlichen Barriergeldes nicht mehr
fortzusetzen für gut finden möchte, sich
verpflichte, der Stadt Neuss eine haame
Summe von Fünfzehnhundert Thalern
abzutragen. Schließlich erklärte der Stadtrath, daß
er die von dem p Kamper für die Unterhaltung Dieser Beschließung, welche mit dreizehn
Stimmen gegen vier erfolgte, erklärten wie
den vier Dissentirenden Mitgliedern den Herren
H. A. Hesemann , H. Rappenhoener, und B. Derathnicht beitreten zu können, indem sie
bemerkten,
daß sie bei dem Beschlusse vom 27. November ,nach welchem dem Gutsbesitzer Kamper
die Unter-
haltung des Weges von der Weingarzbrücke bis
an die Gohrer-Gränze für immer zu Bedingung
gemacht worden, im Intersse der Gemeinde
unbedingt stehen bleiben zu müssen glaubten, wobei
sie zugleich noch äußersten, daß es auch früher nicht
ihre Meinung gewesen sei, den p Kamper für
die Unterhaltung des Weges länger zu ver-
pflichten, als die Gemeinde ihrerseits zu dessen
Unterhaltung verbunden sein werde. Das Mitglied Herr J. A. Baehren erklärte für
seinen Theil, daß er darum nicht zustimmen
könne, weil er sich nicht berechtigt glaube, über
städtische Gelder die muthmaßlich erst nach zehn
Jahren verbraucht werden könne, schon jetzt zu ver-
fügen. Actum utsupra...