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  • Eintrag 4111. Februar 1847Der Bürgermeister trug dem versammelten Stadtrathe vor, daß der unterm 3. März 1845mit dem Kaufmann Carl Feldhaus wegen der Verwaltung der Waaren-Niederlage beim hiesigen Hauptamte abgeschlossene Vertrag mit dem 31. März des Jahres sein Ende erreiche , und lud demnach ein, wegen Erneuerung desselben, und eventualiten wegen etwa zu treffender anderweiter Bestimmungen zur Beschließung überzugehen. Es wurde beschlossen, daß der mit dem p Feldhaus bestehende Vertrag vor- läufig noch auf ein Jahr, nämlich bis zum 31. März 1848 , unter gleichen Bedingungen zu erneuern, respective zu prolongieren sei. Actum utsupra...
  • Eintrag 4121. Februar 1847In der heutigen Sitzung werden dem Stadtrath die seit seinem Beschlusse vom 27. November vorigen Jahres wegen des Ausbaues der Neuß Bergheimer Bezirksstraße statt- gefunden Verhandlungen, nämlich 1., der mit dem Gutsbesitzer Kamperunterm 4. December vorigen Jahresvorläufig unter Privat?-Unterschrift abgeschlossene Vertrag; 2., die von demselben wegen künftiger Unterhaltung der Wegestrecke von der Weingarzbrücke bis an die Gohrer-Gränzeam nämlichen Tage abgegebene Protocollar- Erklärung; 3., der mit dem Gutsbesitzer Math. Berrischzu Lohhof am 5. December praeteriti gethätigte Vertrag ; 4., der Contract mit dem Wegebau-Unter- nehmer Lemmer vom 5. December praeteriti ; 5., Die darauf erfolgte Entscheidung Königlichen Regierung vom 8. Januar courant I. Seite III. No 132; 6., das auf nähere Anfrage ergangene weitern Rescript derselben Behörde vom 22. Januar courantI. SeiteIII. No 637 sodann 7., das auf nähere Anfrage ergangeneweitere Rescript derselben Behörde von(: das löschen von zehn Wörtern wird genehmigt :) 7., das Schreiben des Königlichen Wegebauministers Weise vom 15. December praeteriti über die muthmaß- lichen Unterhaltungskosten des Weges, und die von der Chausseegeld-Erhebung zu erwartende Einnahme mit den nöthigen Erläuterungen ausführlich vorgetragen. Der Bürgermeister begleitete diesen Vor- trag mit der fernere Bemerkung, daß nach diesen Verhandlungen namentlich nach der Verfügung Königlichen Regierung vom 8. Januar courantdie gewünschte Richtung des Weges über Epping- hoven und Lohhof definitiv angenommen sei, und es sich zur schließlichen Erledigung dieser wegebau-Angelegenheit nur darum handle, die wegen künftigen Unterhaltung der Strecke von der Weingarzbrücke bist an die Gohrer-Gränze noch bestehende Diffe- ≠ zu schlichten, welche Differung rung ≠ darin bestehe, vorläufig nur auf zehn Jahre zu über- nehmen bereit sei während von Seiten der Stadt verlangt werde, daß er sich dieser Ver- pflichtung ohne Vorbehalt unterziehe. Nach diesem Vortrag lud der Bürgermeister den Stadtrath ein, den Gegenstand in nähere Berathung zu ziehen, und und demnächst nach Maaßgabe des bezogenene Rescripte vom 22. Januar courant eine bestimmte Erklärung ab- zugeben. Die für die Stadt Neuss höchst wichtige Der Stadtrath autorisirte den Bürger- meister, diesen nähere Vvertrag mit dem p Kamper folgenden Gründzügen abzu- schließen: 1., daß der Gutsbesitzer Kamper respective seine Nachfolger sich in jedem Falle verbindlich machen, die auf der Wegestrecke von der Weingarzbrücke bis an die Gohrer-Gränze vorkommenden sämmtlichen Brücken /: die Weingarzbrücke mit einbegriffen :/ auch nach der zehjährigen Frist so lange zu unterhalten, als die Stadt den Weg unterhalten wird; 2., daß der p Kamper, wenn er nach zehn Jahren von der Unterhaltung des Weges abzustehen, respective dieselbe gegen Bezug des amtirlichen Barriergeldes nicht mehr fortzusetzen für gut finden möchte, sich verpflichte, der Stadt Neuss eine haame Summe von Fünfzehnhundert Thalern abzutragen. Schließlich erklärte der Stadtrath, daß er die von dem p Kamper für die Unterhaltung Dieser Beschließung, welche mit dreizehn Stimmen gegen vier erfolgte, erklärten wie den vier Dissentirenden Mitgliedern den Herren H. A. Hesemann , H. Rappenhoener, und B. Derathnicht beitreten zu können, indem sie bemerkten, daß sie bei dem Beschlusse vom 27. November ,nach welchem dem Gutsbesitzer Kamper die Unter- haltung des Weges von der Weingarzbrücke bis an die Gohrer-Gränze für immer zu Bedingung gemacht worden, im Intersse der Gemeinde unbedingt stehen bleiben zu müssen glaubten, wobei sie zugleich noch äußersten, daß es auch früher nicht ihre Meinung gewesen sei, den p Kamper für die Unterhaltung des Weges länger zu ver- pflichten, als die Gemeinde ihrerseits zu dessen Unterhaltung verbunden sein werde. Das Mitglied Herr J. A. Baehren erklärte für seinen Theil, daß er darum nicht zustimmen könne, weil er sich nicht berechtigt glaube, über städtische Gelder die muthmaßlich erst nach zehn Jahren verbraucht werden könne, schon jetzt zu ver- fügen. Actum utsupra...