Band 47: Eintrag vom  27. Januar 1847 (Nr. 431)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Berücksichtigung der von dem Herrn Bürgermeister Kahler zu Norf in dem Schreiben vom 11. des Monats angeführten Verhältnisse beschloß der Stadtrath auf der von dem frühern Gemeinderath in den Verhandlungen vom 7. April 1837und 8. August 1840 gemachten Bedingung, daß die an der Erft bei Grimlinghausen anzulegende Fußbrücke von Eichenholz gebaut werden, und die Breite zur Überfahrt einer Brandspritze haben müsse, nicht formal? bestehen zu wollen, bei welcher Gelegenheit jedoch die damalige Beschließung dahin modifizirt werde, daß die Stadt Neuss die Hälfte der Kosten der zu erbauenden Fußbrücke tragen wolle, so daß diese Hälfte jedoch in keinem Falle den früher votirten Betrag von 75 Thaler übersteigen könne.

An diese Bewilligung knüpfte der Stadtrath gleichwohl noch die Bedingung, daß der Bau der Brücke öffentlich verdungen, und für den Übergang derselben kein Brückengeld je erhoben werde, die künftige Unterhaltung auch lediglich der Gemeinde Grimlinghausen obliege.