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  • Eintrag 41510. Februar 1847Nachdem die von dem Rendanten gelegte Hospital-Rechnung für das Jahre 1845 von der zu diesem Zwecke gewählten Vorbereitungs- Commission speziell geprüft, und von letzterer über die Ausführung dieses Geschäftes Vertretung gehalten worden, so wurde von versammeltem Stadtrath zu dem obigen Rechnungswesen heute folgende Erinnerungen gemacht. In Bezug auf die Einnahme, welche richtig gefunden werden, ergaben sich keine Erinne- rungen. Titel I. Artikel 6. Belag 64 der Ausgabe wurden nach §. 10. des Erläuterungs-Protocolles der Hospital- Commission vom von den durch den Rendanten liquidirten Hebegebühren A., zufolge der Bemerkung auf Belag Thaler S-groschen Pfennig64 " 9 7 b., auf den Grund des Monitum 7. zur Hospital-Rechnung von 1844 von dem Erlöse der verkauften Früchte ad 529 Thaler 12 Silbergroschen 1 Pfennig26 - 14 - 1 zusammen also 26 - 23 - 8 zum defect gehen, da die Hebegebühren bisher lediglich sich nach der Einnahme bemessen, und die Ausgaben dabei nicht in Betracht zu Es kommt der Stadtrath hierbei wiederholt auf seinen Antrag vom 24. October vorigen Jahres zurück, wonach es für angemessen erachtet wurde, daß Rendant, statt auf Hebegebühren hinge- wiesen zu sein, welche mit den steigenden Be- dürffnissen einer alljährlichen Erhöhung entgege- gehen, auf eine fixe Besoldung gesetzt werde. Stadtrath sieht daher den diesfälligen Vor- schlag der Hospital-Commission baldigst ent- gegen. Der Titel II. (Pagina 51-63) überschrieben: "Armen- Unterstützung" ist in den verschiedenen Positionen überhaupt in Gelde um 708 Thaler 11 Silbergrosschen 1 Pfennig gegen den Etat überschritten. Wenn auch bei den gestiegenen Preisen der Lebens- mittel, und der vermehrten Zahl der Hospitaliten zu erwarten stand, daß die Commission mit den ihn zur disposition gestellten Beträgen nicht ganz ausreichen werde, so erscheint die Etats- Überschreitung doch zu erheblich, als daß nicht die Versammlung sich aufdringen müste, daß in den verschiedenen Zweigen der Oeconomie-Ver- waltung hin und wieder eine größere Sparsam- keit eintreten könnte. Unter den Ausgaben kommen mehre Posten von erheblichen Beträgen, welche von der Vorsteherin als nichtig bescheinigt sind, über Gegenstände vor, worüber dieser, vermöge ihres Verhältnisses, die nöthige Sachkenntniß unmöglich beiwohnen kann. Indem der Stadtrath daher der Hospital-Commission dringend empfiehlt, dem mit der Oeconomie-Ver- waltung unter ihrer Leitung beauftragten Personal überall die möglichste Sparsamkeit wiederholt einzuschärfen, stellt er zugleich anheim, ob Ankäufe und Rechnungs-Attestirungen von solchen Gegenständen, worüber der weiblichen Vorsteherin, bei vorausge- setzten besten Absichten, wohl ein kundiges Ur- theil zuzutrauen ist, nicht eine hierzu besonders zu designirenden mit der Sache vollkommen Die von der Hospital-Commission am Schlusse des §. 11. des Erläuterungs-Protocolles jetzt getroffene Einrichtung, daß allen diejenigen, welche an das Hospital Arbeiten oder Liefe- rungen von einigem Belang zu leisten haben, darüber monatlich, statt wie bisher nur am Ende des Jahres, ihre Rechnungen einzugeben haben, wird ohne Zweifel dazu beitragen, daß die Ausgaben genauer geprüft und besser übersehen werden können, und sohin Etats- Überschreitungen, welche bei jeder regelmäßi- gen Vorstellung möglichst vermieden werden müssen, für die Folge gar nicht mehr eintreten. - Für jetzt wird diese Etats -Überschreitung vom Stadtrathe genehmigt, und hierbei zugleich der Wunsch ausgedrückt, das Material- Waaren-und sonstige Lieferungen so wie Leistungen von Handwerkern, welche nicht ver- dungen sind, nicht immer einen und derselben Personen, sondern abwechselnd Verschiedenen übertragen werden, damit der Vortheil mehreren Einwohnern und nicht Einzelnen zufallen. Titel IV. Baukosten Pagina 65 - 69. Für Bauten und anschaffungen hat eine Mehr-Ausgabe von 399 Thaler 11 Silbergroschen 3 Pfennig Statt gefun- den, so daß die Etatssumme von 202 Thaler nahe um das doppelte überstiegen wurden. Wenn Stadtrath auch gerne annehmen will, Bauten und Anschaffungen, in Folge der ge- troffenen häuslichen Einrichtungen, nothwendig gewesen sind, so hätten doch so bedeutende Aus- gaben, ohne vorherige Anfrage im Stadtrathe und Genehmigung Seitens der Königlichen Regie- rung nicht geschehen dürfen. Da die Ausführung nun einmal bewirkt ist, so bleibt nichts übrig, als zu der erfolgten Verwendung, wie hier bereits? Pagina 80. Als nächste Folge dieser Etatsüberschrei- tungen ergibt sich, daß die Summe der der Ver- mögens-Substanz auf zu ersetzenden Capitalien, welche Ende 1844 - 2378 Thaler 15 Silbergroschen 11 Pfennige und Ende 1845 3411 Thaler 15 Silbergroschen 9 Pfennig betrug, um 765 Thaler 29 Silbergroschen 10 Pfennigvermehrt hat. Stadtrath will daher der von der Hospital Commission im §. 14. des Erläuterungs-Pro- tocolles vom 16. October vorigen Jahres ertheilte Versicherung, daß für möglichst baldige Refundirung dieser Summe gesorgt werde, gerne vertrauen, und läßt die successive Erstattung dieser Substanz- Gelder schließlich auf das dringendste und Angelegentlichste empfohlen sein. Actum utsupra...