Eintrag 43810. Februar 1847Nachdem die von dem RendantenBroix gelegte
Hospital-Rechnung für das Jahre 1845 von der
zu diesem Zwecke gewählten Vorbereitungs-
Commission speziell geprüft, und von
letzterer
über die Ausführung dieses Geschäftes Vertretung
gehalten worden, so wurde von versammeltem
Stadtrath zu dem obigen Rechnungswesen heute
folgende Erinnerungen gemacht. In Bezug auf die Einnahme, welche richtig
gefunden werden, ergaben sich keine Erinne-
rungen. Titel I. Artikel 6.
Belag 64 der Ausgabe wurden nach
§. 10. des Erläuterungs-Protocolles der Hospital-
Commission vom 16.
October vorigen Jahres von den durch den
Rendanten liquidirten Hebegebühren A., zufolge der Bemerkung auf Belag
Thaler S-groschen
Pfennig64 " 9 7
b., auf den Grund des Monitum 7.
zur Hospital-Rechnung von 1844
von dem Erlöse der verkauften Früchte
ad 529 Thaler 12
Silbergroschen 1 Pfennig26 - 14 - 1 zusammen also 26 - 23 - 8
zum defect gehen, da die Hebegebühren
bisher lediglich sich nach der Einnahme bemessen,
und die Ausgaben dabei nicht in Betracht zu ziehen sind. Es kommt der Stadtrath hierbei
wiederholt
auf seinen Antrag vom 24.
October vorigen Jahres zurück,
wonach es für angemessen erachtet wurde,
daß Rendant, statt auf Hebegebühren hinge-
wiesen zu sein, welche mit den steigenden Be-
dürffnissen einer alljährlichen Erhöhung entgege-
gehen, auf eine fixe Besoldung gesetzt werde.
Stadtrath sieht daher den diesfälligen Vor-
schlag der Hospital-Commission baldigst ent-
gegen. Der Titel II. (Pagina 51-63)
überschrieben: "Armen-
Unterstützung" ist in den verschiedenen
Positionen
überhaupt in Gelde um 708 Thaler
11 Silbergrosschen 1 Pfennig gegen
den Etat überschritten. Wenn auch bei den gestiegenen Preisen der Lebens-
mittel, und der vermehrten Zahl der Hospitaliten
zu erwarten stand, daß die Commission mit den
ihn zur disposition gestellten Beträgen nicht
ganz ausreichen werde, so erscheint die Etats-
Überschreitung doch zu erheblich, als daß nicht
die Versammlung sich aufdringen müste, daß in
den verschiedenen Zweigen der Oeconomie-Ver-
waltung hin und wieder eine größere Sparsam-
keit eintreten könnte. Unter den Ausgaben kommen
mehre Posten von erheblichen Beträgen, welche von
der Vorsteherin als nichtig bescheinigt sind, über
Gegenstände vor, worüber dieser, vermöge ihres
Verhältnisses, die nöthige Sachkenntniß unmöglich
beiwohnen kann. Indem der Stadtrath daher der Hospital-Commission
dringend empfiehlt, dem mit der Oeconomie-Ver-
waltung unter ihrer Leitung beauftragten Personal
überall die möglichste Sparsamkeit wiederholt
einzuschärfen, stellt er zugleich anheim, ob
Ankäufe
und Rechnungs-Attestirungen von solchen
Gegenständen,
worüber der weiblichen Vorsteherin, bei vorausge-
setzten besten Absichten, wohl ein kundiges Ur-
theil zuzutrauen ist, nicht eine hierzu besonders
zu designirenden mit der Sache vollkommen vertrauten Mitgliede der Commission für
die
Folge zu übertragen wären. Die von der Hospital-Commission am Schlusse
des §. 11. des Erläuterungs-Protocolles jetzt
getroffene Einrichtung, daß allen diejenigen,
welche an das Hospital Arbeiten oder Liefe-
rungen von einigem Belang zu leisten haben,
darüber monatlich, statt wie bisher nur am
Ende des Jahres, ihre Rechnungen einzugeben
haben, wird ohne Zweifel dazu beitragen, daß
die Ausgaben genauer geprüft und besser
übersehen werden können, und sohin Etats-
Überschreitungen, welche bei jeder regelmäßi-
gen Vorstellung möglichst vermieden werden
müssen, für die Folge gar nicht mehr eintreten.
- Für jetzt wird diese Etats -Überschreitung
vom Stadtrathe genehmigt, und hierbei zugleich
der Wunsch ausgedrückt, das Material-
Waaren-und sonstige Lieferungen so wie
Leistungen von Handwerkern, welche nicht ver-
dungen sind, nicht immer einen und derselben
Personen, sondern abwechselnd Verschiedenen
übertragen werden, damit der Vortheil
mehreren Einwohnern und nicht Einzelnen
zufallen. Titel IV. Baukosten
Pagina 65 - 69. Für Bauten und anschaffungen hat eine
Mehr-Ausgabe von 399 Thaler 11
Silbergroschen 3 Pfennig Statt gefun-
den, so daß die Etatssumme von 202
Thaler nahe
um das doppelte überstiegen wurden. Wenn Stadtrath auch gerne annehmen will,
Bauten und Anschaffungen, in Folge der ge-
troffenen häuslichen Einrichtungen, nothwendig
gewesen sind, so hätten doch so bedeutende Aus-
gaben, ohne vorherige Anfrage im Stadtrathe
und Genehmigung Seitens der Königlichen Regie-
rung nicht geschehen dürfen. Da die Ausführung
nun einmal bewirkt ist, so bleibt nichts übrig,
als zu der erfolgten Verwendung, wie hier
bereits? geschieht, nachträglich die Zustimmung zu ertheilen
Es darf Stadtrath aber mit Bestimmtheit erwar-
ten, daß die Hospital-Commission sich bei ihren
Ausgaben künftig strengin den Gränzen des
Etats halten werden, indem Aufstellung Vorlage
und Genehmigung der Etats zu einer blosen
Förmlichkeit würde, wenn man den Bestimmungen
derselben ohne Weiteres abgewichen werden
könnte. Pagina 80. Als nächste Folge dieser
Etatsüberschrei-
tungen ergibt sich, daß die Summe der der Ver-
mögens-Substanz auf zu ersetzenden Capitalien,
welche Ende 1844 - 2378 Thaler 15
Silbergroschen 11 Pfennige und Ende 1845
3411 Thaler 15
Silbergroschen 9 Pfennig betrug, um 765 Thaler 29
Silbergroschen 10 Pfennigvermehrt hat. Stadtrath will daher der von der
Hospital
Commission im §. 14. des Erläuterungs-Pro-
tocolles vom 16. October vorigen Jahres
ertheilte Versicherung,
daß für möglichst baldige Refundirung dieser
Summe gesorgt werde, gerne vertrauen, und
läßt die successive Erstattung dieser Substanz-
Gelder schließlich auf das dringendste und
Angelegentlichste empfohlen sein. Actum utsupra...