Der Bürgermeister trug dem versammelten Stadtrathe vor, daß der unterm 3. März 1845 mit dem Kaufmann Carl Feldhaus wegen der Verwaltung der Waaren-Niederlage beim hiesigen Hauptamte abgeschlossene Vertrag mit dem 31. März des Jahres sein Ende erreiche, und lud demnach ein, wegen Erneuerung desselben, und eventualiten wegen etwa zu treffender anderweiter Bestimmungen zur Beschließung überzugehen. Es wurde beschlossen, daß der mit dem p Feldhaus bestehende Vertrag vorläufig noch auf ein Jahr, nämlich bis zum 31. März 1848, unter gleichen Bedingungen zu erneuern, respective zu prolongieren sei.
Actum utsupra