Eintrag 4374. Februar 1847Es wurde heute die
Berathung über den An-
trag der Hospital-Commission auf Gewährung
eines nachträglichen Beschlusses von 379
Thaler 9 Silbergroschen 2 Pfennigwelcher sich für die Bedürfnisse der Anstalt pro
1846 noch als nothwendig erweist, fortgesetzt,
und zu diesem Ende die
Eingabe der gedachten
Behörde vom 19. December vorigen
Jahres, das Gutachten der
Vorbereitungs-Commission
vom 18. Januar courant, und
endlich die auf das letztere erfolgte Äußerung
der Hospital-Commission
vom 27. Januar courant dem
versammelten Stadtrathe vorgetragen. Nach Einsicht dieser Verhandlungen, und
nach mehrseitiger Erörterung des Gegenstandes
erklärte der Stadtrath, daß unter den obwal-
tenden Umständen nichts übrig bleibe, als den für
die Bedürfnisse der Anstalt pro 1846 nöthigen
Zuschuß, welcher sich nach der nähere Eingabe vom
27. Januar courant, auf 396
Thaler 13 Silbergroschen 4 Pfennig stellt, mit dem
letzten Betrage auf die städtische Casse
zu übernehmen. Der Stadtrath ertheilt daher hierzu seine
Zustimmung, spricht jedoch zugleich die Erwar-
tung aus, daß die Hospital-Commission in allen
Zweigen der Verwaltung auf solche ökonomische
Einrichtungen Bedacht nehmen möge, welche
die Bewilligung nachträglicher Zuschüsse für
die Folge nicht mehr nöthig machen.
Actum ut supra...