Gegen die vorgelegten Bedingungen für die auf den 26. d. anberaumte Neuverpachtung städtischer Wiesen- und Garten- und Ackerland- parzellen wurde in soweit Nichts zu bemerken gefunden, als noch die Stipulation beigefügt werde, daß die Wiesenstücke durchaus nicht durch Schaafweidgang benutzt werden dürfen.
a. u. s.