Band 49: Eintrag vom  25. Februar 1852 (Nr. 404)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Verfügungen Königl. Regierungvom 31. Januar c. I S II N° 1537 und 14115 werden vorgelesen, wornach diese Behörde von dem Königl. Ministerium nunmehr ermächtigt worden, nach Maßgabe der ministeriellen Instruction vom 15. November 1847 mit der Regulirung der beantragten Einzugs- und Einkaufsgelder vorzugehen, und daher auch einen neuen vollständig begründeten Antrag

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der Gemeinde Neuss entgegengesehen werde. Gemeinderath ersucht den Vorsitzenden, auf Grund des Beschlusses vom 17. Merz vorigen Jahres die erforderlichen Anträge bei der höhern Behörde einzureichen.

a. u. s.