Auf das Gesuch des Moses Rosenthal hierselbst um Ertheilung der Conzession zur Aufstellung von Droschken auf öffent- lichen Plätzen, Wegen, bemerkte Gemeinderath, daß zu einer solchen Erlaubniß kein Bedürfniß vorliege, da bereits fünf hiesige Hauderer mit der Conzes- sion zur besagten Droschken-Aufstellung versehen wären.
a. u s.