Gemeinderath hält den Ankauf des Hauses unter diesen Umständen ebenfalls für wünschenswerth, und ersucht demnach die Armenverwaltung, nach Maßgabe obigen Vortrages des mehrgenannte Haus an dem p Kettwig anzukaufen.
Sollte die Armen-Verwaltung glauben, aus Gründen auf den Ankauf nicht eingehen zu können, so wird der Bürgermeister ermächtigt, den Ankauf für die Gemeinde vorzunehmen.
a. u. s.