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  • Eintrag 25130. Juni 1851Vorsitzender referirt, daß eine in Folge Auftrag des Gemeinde- raths zu versuchende Vereinbarung der Fruchthändler, in Betreff eines gleichmäßigen Messens ausschließlich durch vereidete Fruchtmesser jetzt eben so wenig als im Jahre 1847 zu ermög- lichen und daher an die Stelle des wegen hohen Alters dienstunfähig gewordenen vereideten Fruchtmessers Strickerein Anderer, der sich rücksichtlich einer den Umständen angemessenen lebenslänglichen Vergütung an p Stricker mit diesem zu einigen habe, zu erinnern sei. Gemeinderath erklärte sich hiermit einverstanden, und fand demnach gegen die vorzunehmende Ernennung des bisherigen Privat-Fruchtmesser Michael Busch zum vereideten Fruchtmesser nichts zu erinnern mit dem zusätzlichen Bemerken, daß zur Anstellung von mehr als drei vereideten städtischen Fruchmessern noch kein Bedürfniß vorhanden sei. a u. s....