Eintrag 25130. Juni 1851Vorsitzender referirt, daß eine in Folge Auftrag des Gemeinde-
raths zu versuchende Vereinbarung der Fruchthändler, in Betreff
eines gleichmäßigen Messens ausschließlich durch vereidete
Fruchtmesser jetzt eben so wenig als im Jahre 1847 zu ermög-
lichen und daher an die Stelle des wegen hohen Alters
dienstunfähig gewordenen vereideten Fruchtmessers Strickerein Anderer, der sich rücksichtlich
einer den Umständen
angemessenen lebenslänglichen Vergütung an p Stricker
mit diesem zu einigen habe, zu erinnern sei. Gemeinderath erklärte sich hiermit einverstanden,
und
fand demnach gegen die vorzunehmende Ernennung des
bisherigen Privat-Fruchtmesser Michael Busch zum vereideten
Fruchtmesser nichts zu erinnern mit dem zusätzlichen Bemerken,
daß zur Anstellung von mehr als drei vereideten städtischen
Fruchmessern noch kein Bedürfniß vorhanden sei. a u. s....