Band 49: Eintrag vom  30. Juni 1851 (Nr. 251)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Vorsitzender referirt, daß eine in Folge Auftrag des Gemeinde- raths zu versuchende Vereinbarung der Fruchthändler, in Betreff eines gleichmäßigen Messens ausschließlich durch vereidete Fruchtmesser jetzt eben so wenig als im Jahre 1847 zu ermög- lichen und daher an die Stelle des wegen hohen Alters dienstunfähig gewordenen vereideten Fruchtmessers Stricker ein Anderer, der sich rücksichtlich einer den Umständen angemessenen lebenslänglichen Vergütung an p Stricker mit diesem zu einigen habe, zu erinnern sei.

Gemeinderath erklärte sich hiermit einverstanden, und fand demnach gegen die vorzunehmende Ernennung des bisherigen Privat-Fruchtmesser Michael Busch zum vereideten Fruchtmesser nichts zu erinnern mit dem zusätzlichen Bemerken, daß zur Anstellung von mehr als drei vereideten städtischen Fruchmessern noch kein Bedürfniß vorhanden sei.

a u. s.