Band 49  : Seite 138

  • Eintrag 2851. September 1851 Gegen das Resultat des Statt gehabten Ver- dings des im künftigen Jahre erforderlichen Militair-Vorspannes, wornach der FuhrmannBroichhausen sich zur Gestellung pro Meile für folgende Preise erboten: a. des einspännigen Karren zu 1 Thl 10 Sgr b. des zweispännigen " " 1 Th. 20 Sgr c. des Reitpferdes " " 28 Sgr. wurde Nichts zu erinnern gefunden. a. u. s....
  • Eintrag 2861. September 1851 In Modifikation des Beschlusses vom 24. August 1848 stellte Gemeinderath fest, daß Metzgersowohl hiesige als auswärtige, welche ihr auf dem Viehmarkte angekauftes Vieh auf der städtischen Wiese weiden lassen, pro Woche und pro Stück eine Gebühr incl. Hüterlohn von zwei Silbergroschen sechs Pfennige zu zahlen haben, wogegen die früher stipulirte Vergütung wegfalle. Bezüglich der Entschädigung des MarktschreibersJosten wurde beschlossen, daß demselben in Rücksicht auf dessen vorgerücktes Alter ausnahmsweise ein Gehülfe beigegeben werde, und daß dann p Josten für jeden Markt wo weniger als 260 Stück Vieh aufgeführt worden, eine Vergütung von einem Thlr und dem Gehülfen in diesem Falle eine solche von fünfzehn Sgr., daß dem Josten aber für jeden Markt, wo mehr als 260 Stück aufgeführt sind, eine Entschädigung von Einem Thlr zehn Sgr. und dem Gehülfen als dann eine dergleichen von zwanzig Sgr. zuerkannt werde. a. u. s....