Eintrag 2851. September 1851 Gegen das Resultat des Statt gehabten Ver-
dings des im künftigen Jahre erforderlichen
Militair-Vorspannes, wornach der FuhrmannBroichhausen sich zur Gestellung pro Meile
für folgende Preise erboten:
a. des einspännigen Karren zu 1 Thl 10 Sgr
b. des zweispännigen " " 1 Th. 20 Sgr
c. des Reitpferdes " " 28 Sgr.
wurde Nichts zu erinnern gefunden. a. u. s....
Eintrag 2861. September 1851 In Modifikation des Beschlusses vom 24. August
1848 stellte Gemeinderath fest, daß Metzgersowohl hiesige als auswärtige, welche ihr
auf
dem Viehmarkte angekauftes Vieh auf der
städtischen Wiese weiden lassen, pro Woche
und pro Stück eine Gebühr incl. Hüterlohn von
zwei Silbergroschen sechs Pfennige zu zahlen haben, wogegen
die früher stipulirte Vergütung wegfalle. Bezüglich der Entschädigung des MarktschreibersJosten
wurde beschlossen, daß demselben in
Rücksicht auf dessen vorgerücktes Alter
ausnahmsweise ein Gehülfe beigegeben werde,
und daß dann p Josten für jeden Markt
wo weniger als 260 Stück Vieh aufgeführt
worden, eine Vergütung von einem Thlr und
dem Gehülfen in diesem Falle eine solche
von fünfzehn Sgr., daß dem Josten aber
für jeden Markt, wo mehr als 260 Stück
aufgeführt sind, eine Entschädigung von Einem
Thlr zehn Sgr. und dem Gehülfen als dann
eine dergleichen von zwanzig Sgr. zuerkannt
werde. a. u. s....