Eintrag 34210. November 1851 Von der gemeinderäthlichen Commission für Rechnungs-
wesen war bei Prüfung des Gemeinde-Etats pro 1852
der Antrag gestellt worden, daß mit dem künftigen
Jahre in den Elementarschulen wieder ein Schulgeld
eingeführt werde, wodurch eine Summe von ca 1700 Thl.
aufkommen würde, welche an der Communalsteuer
abgehe. Nach geschehener Diskussion wurdevom Gemeinde-
rath beschlossen, den Gegenstand einstweilen bis dahin
auf sich beruhen zu lassen, daß die nächsten Kam-
mern zusammen gewesen, um zu sehen, ob etwa
die Bestimmung in der Staatsverfassung, wornach
der Unterricht in den Volksschulen unentgeldlich
ertheilt werden soll, in der Folge eine Abänderung
erleiden werde. a u. s....
Eintrag 34310. November 1851 Die betreffende Commission erstattete Bericht über
den anzunehmenden Modus der für das Jahr 1852
aufzubringenden Communalsteuer, welche nach dem
vom Gemeinderath festgestellten Haushaltungs-Etat
10450 Thlr. 13 Sgr 8 Pf. - 49 Thl 12 Sgr 6 Pf mehr als pro 1851 -
betragen wird. Die Commission war der Meinung, daß im
Allgemeinen die Grundsätze anzunehmen seien, welche
bei der Communalsteuer-Aufbringung im laufenden
Jahre maßgebend gewesen, wornach also die Grund-
steuer mit 80 %, die Gewerbesteuer mit
Ausschluß der Klasse L mit 12 1/2 %, und der
nach Abzug der hierdurch aufkommenden
Summe verbleibende Rest in der Weise auf
die klassifizirte Einkommen und die Klassen-
steuer, letztere mit Ausschluß der Stufen 1 und 2
(: jener bis zu 2 Th incl.:) umgelegt werde, daß die
3te Stufe der Klassensteuer jene von 3 Thlr. mit
der Hälfte desjenigen Satzes herangezogen werde,
den die höhern Stufen aufzubringen haben. Mit der Modifikation, daß die Klassensteuer
in der 2ten Stufe (:Sätze von 2 Thlr.:) mit 10 % zur
Communalsteuer herangezogen worden, ging
Gemeinderath auf den Vorschlag der Commissionein.
Die Umlage wird hiernach Statt finden
wie folgt:
a. durch die Grundsteuer ad 7 263 Thl würden
à 80 % oder 24 Sgr. pro Thlr. aufkommen 5 810 Th.
b. durch die Gewerbesteuer ad 4 630 Thl.
à 12 1/2 % oder 3 Sgr 9 Pf pro Thl. . . . 575 Th.
c. auf die Klassensteuer von der 4ten Stufe
von 4 Thlr ab und die klassifizirte Einkom-
mensteuer ad ca. 6 450 werden etwa
60 % oder 18 Sgr. pro Thlr fallen, welche
aufbringen . . . . . . . 3 870 Th
d. durch die 3te Klassensteuerstufe (ad) von 3 Thl ad ca 500 Thl. werden à 30% oder
9 Sgr. pro Thl. aufkommen . . . 150 Th
e. durch die 2te Klassensteuerstufe von 2 Th
ad 450 gehen à 10 % oder 3 Sgr pro Thl ein 45 Th.
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Summe 10 450 Th. Nachrichtlich wird bemerkt, daß die Prozent-
sätze der Grund- und Gewerbesteuer die näm-
lichen geblieben wie im laufenden Jahre
(geblieben), jene der Klassensteuer dagegen
in etwa vermindert sind, weil diese Steuer
in Folge der neuen Steuergesetzgebung bedeu-
tend erhöht ist, während die durch dieselbe
aufzubringende Communalsteuer dasselbe Quantum
ausmacht wie pro 1851. a. u. s....