Eintrag 34410. November 1851 Von der gemeinderäthlichen Commission für
Schulwesen wurde heute über die Feststellung
der künftigen Schulgeldsätze in hiesigem Gymna-
sium in nachfolgender Weise referirt:
" Bisher waren diese Sätze für einheimische
" Schulen je nach der Klassensteuer der Eltern
" auf 10, 15 und 20 Thl. und für Schüler aus-
" wärtiger Eltern durchweg zu 20 Thl ange-
" nommen.
" Bei der Commission kam zunächst die " Frage zur Sprache, ob überhaupt eine Klassifikation
des
" Schulgeldes je nach den Verhältnissen der Eltern beizu-
" behalten, oder ob etwa nach dem Vorschlage der
" Schul-Commission das Schulgeld für alle Schüler in
" der Weise gleich zu stellen sei, daß dasselbe auf ver-
" schiedene Sätze nach den Schulklassen normirt
" werde.
" Hierbei äußerte ein Mitglied der Commission Herr
" Franz Josten die Ansicht, wie es sich nur dem
" letztern Vorschlage anschließen könne. Die Erhebung
" des Schulgeldes je nach den Verhältnissen der Eltern
" erscheine ihm als eine Unbilligkeit, und es bestehe
" eine derartige Einrichtung, welche hier erst in den
" letztern Jahren eingeführt worden, auch weder
" an irgend einem benachbarten Gymnasium noch an
" irgend einer andern höhern Schul-Anstalt. Um so
" mehr müsse es sich für die Abschaffung derselben
" aussprechen, als sowohl das Königl. Provinzial-
" Schul-Collegiumzu Coblenz als die Königl. Regie-
" rungzu Düsseldorf deren Unzweckmäßigkeit aner-
" kannt hätten, und auf Einführung eines nach
" den Klassen zu normirenden, jedoch für alle Schüler
" der Klasse gleichmäßigen Schulgeldes bestehen. Auch
" dürfte es auswärts für das hiesige Gymnasium keinen
" guten Eindruck hervorrufen, einen Schüler auswärtiger
" Eltern, deren Studium ohnehin mit mehr oder weniger
" erheblichen Kosten verbunden ist, ein höheres Schulgeld
" entrichten sollten als hiesige Schüler. Die für unbemittelte
" und weniger bemittelte Eltern erwünschte Erleichterung
" würde denselben theils dadurch gewährt werden, daß
" das Schulgeld für die untern und mittleren Klassen
" auf einen mäßigen Satz normirt werde, theils dadurch,
" daß ganze und nach den Umständen halbe Freistellen bewilligt
" werden. "Mitglied schlägt darnach folgende Sätze vor: a für die Sexta
" 12 Thlr., b für die Quinta 14 Thlr., c. für die Quarta 16 Thlr.,
" d. für die Tertia 18 Thlr. e für die Secunda & Prima 20 Thlr.,
" f für die untere Realklasse 14 Thlr. g. für die obere Realklasse
" 16 Thlr., auf welche Weise das im ganzen garantirte Schulgeld
" von 2200 Thlr. als gedeckt zu betrachten sei. " Durch die Annahme dieser Sätze glaubt
Mitglied, daß
" ebensowohl billigen Rücksichten der weniger vermögenden
" Bürgerklasse gegenüber die gebührende Rechnung getragen
" als auch den Intentionen der höhern Behörde entsprochen sei. " Die beiden Mitglieder
der Commission Herren Dr. Hellersberg und
" W. Kreiner waren dagegen anderer Ansicht, und tragen die Über-
" zeugung in sich, daß es wünschenswerth sei, die in den letzten
" Jahren eingeführte Schulgeld Klassifikation, welche nicht nur als eine
" zweckmäßige sich bewährt, sondern auch im Allgemeinen den Bei-
" fall der Bürgerschaft gefunden habe, auch ferner beizubehalten.
" Im Jahre 1848 habe man die Klassifikation lediglich in der
" Absicht eingeführt, um der weniger vermögenden Klasse
" die hiesige Schul-Anstalt zugänglich zu machen, indem bei der
" frühern Einrichtung, wornach das Schulgeld für alle Schüler klassen-
" weise gleich gestellt gewesen, ein Theil der Bürgerschaft sich in
" der Unmöglichkeit befunden habe, von einem Institut
" Nutzen zu ziehen, zu dessen Unterhaltung die Gemeinde-Kasse
" so schwere Opfer bringe. Durch die Bewilligung von ganzen
" und halben Freistellen sei einem solchen Übelstande aus dem
" Grunde nicht abgeholfen, weil die Bürger als dann durch PetitionPetion " dasjenige
zu erlangen suchen müßten, was denselben aus
" Billigkeitsrücksichten von vorne herein zuzusichern wäre. Der
" Umstand, daß von andern Gymnasien das Schulgeld nach
" Schulklassen erhoben werde, könne für die hiesige Anstalt
" nicht maßgebend sein, da letztere lediglich von der Commune
" [sürtantirt?] werde, während die meisten andern Gymna-
" sien aus Königl. Fonds oder Stiftungen unterhalten
" werden. Außer der Garantie eines Schulgeldes von 2 200 Thl
" habe die Gemeinde den sehr erheblichen jährlichen
" Zuschuß von 3 250 Thl für das Gymnasium zu leisten.
" In Ansehung solcher Opfer müsse es jedem Unbefangenen
" billig erscheinen, daß für die weniger bemittelten
" Einwohner ein ermäßigtes Schulgeld bestehen bleibe.
" Was die auswärtigen Schulen betrifft, so sei zu berück-
" sichtigen, daß diese in der Regel vermögend, bereits an den
" Schulgeldsatz von 20 Thl. gewöhnt sind, und ein etwaiger Unter-
" schied des Schulgeldes dieselben nicht bestimmen wird, das
" hiesige Gymnasium zu besuchen oder nicht, was sich auch
" bisher als richtig erwiesen habe.
" Aus den angeführten Gründen muß die Majorität der Com-
" mission sich daher entschieden dafür aussprechen, daß zur Auf-
" bringung der von der Gemeinde garantirten Schulgeld-Ein-
" nahme in ähnlicher Weise wie bisher für hiesige Schulen ein
" nach der veränderten Klassensteuer näher abzutheilendes
" Schulgeld von 10, 15 und 20 Thlr. und für fremde Schüler der be-
" stimmte Satz von 20 Thlr bestehen bleibe. Gemeinderath diskutirte die Sache und
beschloß dem Vor-
schlage der Majorität der Commission beizutreten.
Über die Abgrenzung der Sätze wird nähern Vorschlägen
entgegengesehen. a. u. s....