Band 49  : Seite 174

  • Eintrag 35824. November 1851 Von der Commission für Kirchen- und Schulwesenwar das Budget der hiesigen kath. Kirche pro 1852 geprüft worden, welchemnach von der Gemeinde ein Zuschuß zur Bestreitung der Kirchenbedürfnisse von 592 Thlr. - 8 Thlr weniger als pro 1851 - in Anspruch genommen wird. Es hat sich bei sorgfältiger Durchsicht des Kirchen- budget ergeben, daß die darin disponibel gestellten Ausgaben die gewöhnlichen Bedürfnisse betreffen, wogegen sich nicht wohl etwas erinnern lasse, weshalb der beantragte Zuschuß von 592 Thlr. zu bewilligen sein dürfte. Dem Antrage der Commission gemäß wurde der erbetene Zuschuß auf 592 Thlr. vom Gemeinderath festgestellt. a. u. s....
  • Eintrag 35924. November 1851 Gemeinderath beschließt die andere und die hin- tere Seite des evang. Kirchhofes, an denjenigen Stellen, wo noch keine Einfriedigung mittelst einer Mauer besteht, im nächsten Frühjahre mit einer Mauer umgeben zu lassen. a. u. s....
  • Eintrag 36024. November 1851 Dem Gemeinderath werden die betreffenden Ver- handlungen der Armen-Verwaltung vorgelegt, wornach auf das derselben zugehörige Haus Sect. C Nr. 60 auf dem Büchel hierselbst von dem Kauf- mannPaul Kallen hierselbst ein Kaufpreis von 4800 Thl. geboten worden. Da das Haus nach Abzug der dasselbe tref- fenden Steuern und der auf mindestens 25 Thlr. anzunehmenden jährlichen Reparaturkosten nur einen Rein-Ertrag von 165 Thr jährlich liefert, der obige Kaufpreis, zu 3 % in kleinern Beträgen untergebracht, aber eine jährliche Zinsen-Einnahme von 240 Thlr. sichert, so kann es nicht bestritten werden, daß der Verkauf des Hauses zur Summe von 4 800 Thlr ganz im Interesse der Armen-Ver- waltung liegt, weshalb Gemeinderath sich mit dem Verkaufe einverstanden erklärt. a. u. s....
  • Eintrag 36124. November 1851 Nachdem dem OberlehrerRichenvom 1. October c. keine Dienstwohnung mehr disponibel gestellt ist, bewilligt Gemeinderath demselben von dem genannten Zeitpunkt ab eine jährliche Miethentschädigung von vierzig Thalern. Außerdem wurde dem p Richen eine Entschädigung an Umzugskosten von acht Thalern zuerkannt. a. u s....