Band 49: Eintrag vom  24. November 1851 (Nr. 361)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem dem OberlehrerRichenvom 1. October c. keine Dienstwohnung mehr disponibel gestellt ist, bewilligt Gemeinderath demselben von dem

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genannten Zeitpunkt ab eine jährliche Miethentschädigung von vierzig Thalern.

Außerdem wurde dem p Richen eine Entschädigung an Umzugskosten von acht Thalern zuerkannt.

a. u s.