Band 49: Eintrag vom  15. März 1852 (Nr. 422)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Da es nunmehr auch an der Zeit ist, so schleunig wie möglich mit dem Ankauf und der baulichen Einrichtung des Sr Eminenz dem Herrn Cardinal-Erzbischofezu Cöln vertragsmäßig von der Stadt disponibel zu stellenden Sebastianus- Klosters behufs Errichtung eines Convictoriums hierselbst vorgegangen werde, so ermächtigte Gemeinderath den Bürgermeister M Frings, sobald der Herr Cardinal-Erzbischof sich mit dem Vorgehen in der Sache einverstanden erklärt haben wird, Namens der Stadt Neuss

a. das den Herren Josten & Breuer zugehörige Sebastianus-Kloster hierselbst nach Maßgabe der von der Gemeinde acceptirten, und durch gegenseitige Einverständniß-Erklärungen bis heute noch gültigen Offerte der genannten Eigenthümer vom 17. Juli 1849 für die Summe von achttausend Thalern definitiv anzukaufen, und darüber notariellen Vertrag aufnehmen zu lassen;

b. die nöthigen Anordnungen zu treffen, daß das Sebastianus-Kloster gleich nach dessen Acquisition in der Weise baulich eingerichtet werde, wie es für seinen Zweck als Convictorial-Gebäude resp. nach dem aufgestellten Plane des Bauver- ständigenThomas und den gemachten Angaben des DombaumeistersRegierungsrathesZwirner von Cöln, nothwendig erscheint;

c. zur Bestreitung der Einrichtungskosten des Convictorialgebäudes das erste Fünftel der dafür gezeichneten freiwilligen Beiträge einfordern zu lassen.

a. u. s.