Eintrag 4398. April 1852 Da indessen Königl. Regierung sich mit
dem Beschluß vom 22. Dezember v. J., worin
Gemeinderath unter Vorbehalt der Wieder-
aufhebung, den PolizeidienerSchmitz von
dem exekutiven Dienste entbunden und
die Belassung desselben in seiner bisherigen
Beschäftigung auf dem Polizei-Büreauausgesprochen hat, nicht zufrieden gibt, so
beschließt Gemeinderath, um den Anfor-
derungen der höhern Behörde zu entsprechen,
dem gedachten frühern Beschluß dahin zu
modifiziren, daß der gemachte Vorbehalt
in Betreff einer anderweiten Verwendung
des p Schmitz hiermit aufgehoben, und Letz-
terem für seine auf dem Polizei-Amte
nach wie vor zu leistenden Büreau-Ar-
beiten außer freier Wohnung ein jährliches
Gehalt von 162 Thl zugesichert werde. a. u. s....
Eintrag 4408. April 1852 Zur Bestreitung der Kosten für seine ferner-
weite Ausbildung bewilligte Gemeinderath
dem UnterlehrerWilhelm Klein eine Unter-
stützung von zehn Thlrn. aus städtischer Kasse. a. u. s....
Eintrag 4418. April 1852 Nachdem das der Armen-Verwaltung zugehörige
Haus, worin das Lokal für die höhere Klasse
der Elementar-Mädchenschule resp. die Wohnung der
LehrerinCabron gemiethet war, von der gedachten
Verwaltung veräußert worden, autorisirte
Gemeinderath den Bürgermeister, für die
genannte Klasse und die Lehrerin-Wohnung
unter Zuziehung der betr. Commission ein ander-
weites geeignetes Lokal anzupachten. a. u. s....