Band 49  : Seite 214

  • Eintrag 4398. April 1852 Da indessen Königl. Regierung sich mit dem Beschluß vom 22. Dezember v. J., worin Gemeinderath unter Vorbehalt der Wieder- aufhebung, den PolizeidienerSchmitz von dem exekutiven Dienste entbunden und die Belassung desselben in seiner bisherigen Beschäftigung auf dem Polizei-Büreauausgesprochen hat, nicht zufrieden gibt, so beschließt Gemeinderath, um den Anfor- derungen der höhern Behörde zu entsprechen, dem gedachten frühern Beschluß dahin zu modifiziren, daß der gemachte Vorbehalt in Betreff einer anderweiten Verwendung des p Schmitz hiermit aufgehoben, und Letz- terem für seine auf dem Polizei-Amte nach wie vor zu leistenden Büreau-Ar- beiten außer freier Wohnung ein jährliches Gehalt von 162 Thl zugesichert werde. a. u. s....
  • Eintrag 4408. April 1852 Zur Bestreitung der Kosten für seine ferner- weite Ausbildung bewilligte Gemeinderath dem UnterlehrerWilhelm Klein eine Unter- stützung von zehn Thlrn. aus städtischer Kasse. a. u. s....
  • Eintrag 4418. April 1852 Nachdem das der Armen-Verwaltung zugehörige Haus, worin das Lokal für die höhere Klasse der Elementar-Mädchenschule resp. die Wohnung der LehrerinCabron gemiethet war, von der gedachten Verwaltung veräußert worden, autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, für die genannte Klasse und die Lehrerin-Wohnung unter Zuziehung der betr. Commission ein ander- weites geeignetes Lokal anzupachten. a. u. s....