Eintrag 4378. April 1852 Gemeinderath erklärte sich damit einverstanden, daß
dem KohlenhändlerSchmitz hierselbst ein disponibler
Lagerplatz vor dem Hessenthore für den jährlichen
Pachtzins von 6 Thlr. verpachtet werde. a. u. s....
Eintrag 4388. April 1852Vorsitzender theilte dem Gemeinderath eine Verfügung
der landräthlichen Behördevom 25. Merz c. N° 1477
mit, wornach Königl. Regierung den unterm
22. Dezember vorigen Jahres gefaßten Beschluß bezüglich der
Anstellung eines besondern Secretairs auf dem
Polizei-Amte als ganz ungenügend bezeichnet
und die landräthliche Behörde beauftragt hat, dem
Gemeinderath zu eröffnen, daß nach §. 4 des Gesetzes
über die Polizei-Verwaltungvom 11. Merz 1850 nicht
die Beschlüsse der Gemeinderäthe, sondern die Anord-
nungen der Bezirksregierungen hinsichtlich der zur
angemessenen Organisation der Ortspolizei er-
forderlichen Einrichtungen maßgebend seien, daß
Königl. Regierung die Anstellung eines besondern
Polizeisecretairs in Neuss für nothwendig erachte,
und daß daher diese Anstellung Seitens der
Gemeinde mit einem diesem Amte angemessenen
Gehalte zu bewirken sei, indem bei fernerer Wei-
gerung die Ernennung Seitens der landräth-
lichen Behörde vorgenommen und die Aufnahme
des Gehaltes in den Gemeinde-Etat zwangs-
weise erfolgen werde, wobei event. auf die Wahl des vom
exekutiven Polizeidienste entbundenen p Schmitz hingewiesen ist. Gemeinderath erklärte
nach sorgfältiger Er-
wägung, wie er die in seinem Beschluße vom 22.
Dezember vorigen Jahres geäußerte Ansicht in Bezug auf die
Nothwendigkeit zur Anstellung eines Polizeisecre-
tairs nach seiner Überzeugung auch noch heute
als eine wohl begründete erachten müsse, und daß
er dabei lediglich von dem Bewußtsein der
Pflicht geleitet gewesen, die Oekonomie des Gemeindehaushaltes unbeschadet des öffentlichen
Dienstes möglich zu wahren - ein Prinzip,
das auch Königl. Regierung nur billigen
könne.
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