Eintrag 45218. Mai 1852 Gemeinderath genehmigte die Wiederverpachtung eines
städtischen Lagerplatzes in der Nähe des Kaisersan
die Königl. Bau-Verwaltung und den Bau-Unterneh-
merPeter Lemmer zum Betrage von 8 Thlr 10 Sgr
jährlich auf die Zeit vom 1. October d. J. an auf
neun Jahre unter Vorbehalt gegenseitiger einjähriger
Kündigung. a. u. s....
Eintrag 45318. Mai 1852Bürgermeister trug vor, daß die seit dem 1. Juli
1849 bestehende Einrichtung, wornach die Schlacht-
haus-Gebühr für Großvieh, welche bis dahin 7 Sgr
pro Stück betragen, in der Weise ermäßigt worden,
daß für ein Rind 5 Sgr., für eine Kuh 6 Sgr.
und für einen Ochsen 7 Sgr. bezahlt worden, sich in
der Praxis aus dem Grunde nicht als zweckmäßig
bewährt habe, weil es in sehr vielen Fällen minde-
stens zweifelhaft erscheine, ob ein Stück Vieh zu den
Rindern oder zu den Kühen oder Ochsen zu zählen sei.
Um den hierdurch sich ergebenden Zwistigkeiten
vorzubeugen, schlage er vor, die Schlachthaus-Gebühr
für alles Großvieh auf den Mittelsatz von 6 Sgr
pro Stück wieder festzustellen, wie sie auch bei
Erlaß der Hallenordnung vom 8. Juni 1836 nor- mirt gewesen. Die Gebühr für Kleinvieh
sei dagegen
nach wie vor auf 1 1/2 Sgr pro Stück zu belassen.
Da er im Begriffe stehe, aus sanitätspolizeilichen
Rücksichten ohnehin eine neue Hallen-Ordnung
zu erlassen, so trage er darauf an, sich mit sei-
nem Vorschlage einverstanden zu erklären.
Gemeinderath beschloß, die von dem Bürgermeistergemachte Proposition anzunehmen. a.
u. s....