Eintrag 45418. Mai 1852 Die Commission für Schul-Angelegenheiten berichtete
dem Gemeinderath heute über das von der israelitischen
Gemeinde eingegebene Gesuch um Erhöhung des
städtischen Zuschusses zum Gehalte des israelitischen
Lehrers, wobei dieselbe ihre Ansicht dahin aus-
sprach, wie bereits in Berücksichtigung, daß in
den übrigen Elementarschulen der unentgeldliche
Unterricht eingeführt sei, dieser Zuschuß von 50 Thl
auf 75 Thlr. erhöht worden, und daher auf die bean-
tragte weitere Erhöhung desselben bis zu 100 Thlr
nicht wohl eingegangen werden könne, zumal, da
es den Eltern israelitischer Kinder unbenommen
sei, dieselben in die christlichen Schulen zu schicken,
überhaupt aber schon ein Beitrag von 50 Thl für
blose Bestreitung der Kosten des Religions-Unter-
richtes dieser Kinder nach den Beiträgen zu den
Cultuskosten für die übrigen Confessionen
hinreichend erscheine. Commission trug demnach darauf
an, daß der israelitischen Gemeinde der bis-
herige Beitrag von 75 Thlr. fortbewilligt werden
möge. Aus den vorgetragenen Umständen schließt
Gemeinderath sich dem Antrage der Commission an,
lehnt dennoch den nachgesuchten erhöhten Zuschuß ab
und bewilligt vom 1. September d. J. ab neuerdings
einen jährlichen Beitrag von 75 Thlr an die
israelitische Gemeinde. a. u. s....