Eintrag 4999. August 1852 Nachdem am 1. September c. die höhere Genehmigung
zur Beibehaltung der hiesigen polizeilichen Schwarz-
und Weißbrodtaxe abläuft, spricht Gemeinderath
mit Rücksicht darauf, daß diese Taxe sich hier
von je her bewährt hat, die Bitte aus, daß ver-
ehrte höhere Behörde auf Grund des § 89 der allge-
meinen Gewerbeordnung die Beibehaltung derselben
auch ferner gestatten möge. a. u s....
Eintrag 5009. August 1852 Ein Antrag des Pächters der 2ten Jagd-Abtheilung auf
Bewilligung einer Entschädigung dafür, daß die
Jagdnutzung durch die Eisenbahn-Arbeiten
sehr geschmälert sei, wurde der Commission für städti-
sches Eigenthum überwiesen. a. u. s....
Eintrag 5019. August 1852 Die betreffende Commission berichtete in heutiger Sitzung
über das von dem Dampfschifffahrts-CapitainGodfried Siebertzeingereichte Gesuch um
die Erlaubniß zur Benutzung
des Erft-Canales behufs Errichtung einer Dampf-
schifffahrt für Personen und Güter zwischen Neuss und
Düsseldorf. Nachdem Gemeinderath bei verschiedenen Berathun-
gen sich dahin geäußert, daß mit dem p Siebertz
Unterhandlungen anzuknüpfen seien, auch die Direc-
tion der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft,
da das Unternehmen gewissermaßen mit der Errich-
tung der projectirten Zweigbahn bis zum Erft-Canale in
Verbindung steht, sich günstig darüber ausgesprochen,
legte die Commission heute den Entwurf der Seitens der
Gemeinde dem Unternehmer zu stellenden Bedingungen
vor. Nach diesen Bedingungen solle dem p Siebertz die
Benutzung des Erft-Canales zu dem angegebenen Zweck
in der Weise auf sechs Jahre gestattet werden, daß die
sonstige Schifffahrt auf dem Canale nicht beeinträchtigt
werde, daß Unternehmer für die Erftbenutzung hinsichtlich
des Personen-Verkehrs eine jährliche Entschädigung von 250 Thl, und außerdem eine
Entschädigung von 400 Thl
für Bagger-Arbeiten und Uferinstandsetzung zahle, daß der-
selbe für den Gütertransport die reglementsmäßigen
Erftgebühren besonders entrichte. daß demnach die Stadt
für Bagger-Arbeiten und Uferinstandsetzung ebenfalls
400 Thlr. zulege, und falls es sich ergeben sollte, daß die
Summe von 800 Thl. nicht ausreiche, Unternehmer die
Mehrkosten auf eigene Rechnung zu übernehmen habe.
Dann soll der Unternehmer gehalten sein, im Erftkanalenur die halbe Dampfkraft anzuwenden,
und zur
Sicherheit der Stadt eine Caution von 2000 Thl. stellen.
Ferner sind hinsichtlich der Beförderung des Bahnverkehrs
mittelst Benutzung der Dampffähre geeignete Vorbehalte
aufgenommen.
Gemeinderath erklärte sich mit den nach diesen Grund-
zügen aufgestellten Bedingungen einverstanden, und
beschloß demnach, solche dem Unternehmer Siebertzals Entwurf, jedoch vorläufig ohne
Verbindlichkeit
vorzutragen. a. u. s....