Band 49: Eintrag vom  9. August 1852 (Nr. 501)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die betreffende Commission berichtete in heutiger Sitzung über das von dem Dampfschifffahrts-CapitainGodfried Siebertz eingereichte Gesuch um die Erlaubniß zur Benutzung des Erft-Canales behufs Errichtung einer Dampf- schifffahrt für Personen und Güter zwischen Neuss und Düsseldorf. Nachdem Gemeinderath bei verschiedenen Berathun- gen sich dahin geäußert, daß mit dem p Siebertz Unterhandlungen anzuknüpfen seien, auch die Direc- tion der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft, da das Unternehmen gewissermaßen mit der Errich- tung der projectirten Zweigbahn bis zum Erft-Canale in Verbindung steht, sich günstig darüber ausgesprochen, legte die Commission heute den Entwurf der Seitens der Gemeinde dem Unternehmer zu stellenden Bedingungen vor. Nach diesen Bedingungen solle dem p Siebertz die Benutzung des Erft-Canales zu dem angegebenen Zweck in der Weise auf sechs Jahre gestattet werden, daß die sonstige Schifffahrt auf dem Canale nicht beeinträchtigt werde, daß Unternehmer für die Erftbenutzung hinsichtlich des Personen-Verkehrs eine jährliche Entschädigung

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von 250 Thl, und außerdem eine Entschädigung von 400 Thl für Bagger-Arbeiten und Uferinstandsetzung zahle, daß der- selbe für den Gütertransport die reglementsmäßigen Erftgebühren besonders entrichte. daß demnach die Stadt für Bagger-Arbeiten und Uferinstandsetzung ebenfalls 400 Thlr. zulege, und falls es sich ergeben sollte, daß die Summe von 800 Thl. nicht ausreiche, Unternehmer die Mehrkosten auf eigene Rechnung zu übernehmen habe. Dann soll der Unternehmer gehalten sein, im Erftkanale nur die halbe Dampfkraft anzuwenden, und zur Sicherheit der Stadt eine Caution von 2000 Thl. stellen. Ferner sind hinsichtlich der Beförderung des Bahnverkehrs mittelst Benutzung der Dampffähre geeignete Vorbehalte aufgenommen.

Gemeinderath erklärte sich mit den nach diesen Grund- zügen aufgestellten Bedingungen einverstanden, und beschloß demnach, solche dem Unternehmer Siebertz als Entwurf, jedoch vorläufig ohne Verbindlichkeit vorzutragen.

a. u. s.