Eintrag 6229. März 1853 Vorgetragen wurde, daß bei der heute Statt gehabten erneu-
erten Ausstellung
a eines Stück Gartenland an der alten Straße nach
dem Rhein von 22 Morgen 152 Ruthen 40 Fuß.
b. einer Parzelle Gartenland daselbst von 116 Ruthen 90 Fuß.
c. eines Stück Gartenland ebendaselbst von 4 Morgen 71 Ruthen
80 Fuß
noch geringere Pachtgebote als bei der ersten Ausstellung
gemacht worden, worauf Gemeinderath beschloß, die
Verpachtung nicht zu genehmigen, und die Stücke
nach Convenienz unter der Hand zu verpachten, in
welcher Beziehung der Bürgermeister das Nöthige
veranlassen wolle. Ebenfalls wurde die Verpachtung
des städtischen Hauses am Oberthore zu 57 Thl 10 Sgr
jährlich an Heinrich Pohlen aus dem Grunde nicht
genehmigt, weil nach der Ausstellung noch ein
Nachgebot Seitens des bisherigen Pächters gemacht
worden. Hiergegen ertheilte Gemeinderath zu der
Wiederverpachtung von 2 Morgen 104 Ruthen 50 Fuß
an der Straße nach der Furth für den jetzt erzielten
jährlichen Pachtzins von 17 Thl 20 Sgr seine Zustimmung. a. u. s. ...
Eintrag 6239. März 1853 Dem Gemeinderath wurde das Rescript Königl.
Regierungvom 14. Februar c. vorgelegt, wornach hin-
sichtlich der Communalsteuer-Umlage wiederholt ent-
schieden wird, daß auf die höhere Heranziehung
der Grundsteuer nicht eingegangen werden kann,
dagegen gutgeheißen wird, daß die Umlage mit
10 % auf die Gewerbesteuer exclusive der Klasse L, mit
65 % auf die Grundsteuer, mit 10 % auf die 2teKlassensteuerstufe, mit 25 % auf die
3te Klassen-
steuerstufe und mit 65 % auf die höheren Klassensteuer-
stufen und die klassifizirte Einkommensteuer be-
wirkt, die1te Klassensteuerstufe aber freigelassen
werde. Da der Gemeinderath in soweit andere Sätze beschlossen
hatte, als die Grundsteuer, welche im vorigen Jahre
mit 80 % herangezogen worden, für das laufende Jahr
mit 75 % und die Klassensteuer von der 4ten Stufe
ab und die klassifizirte Einkommensteuer, worauf im
vorigen Jahre 60 % umgelegt worden, jetzt mit 55 % zur Communalsteuer heranzuziehen
sei, derselbe aber diese höhere
Heranziehung der Grundsteuer, der Klassensteuer gegen-
über deshalb für billig erachtet, weil die Klassensteuer
seit Einführung des neuen Klassensteuer-Gesetzes um
die Hälfte erhöht worden, und diese Steuerart daher
bei dem in etwa verminderten Prozentsatz demnach mehr
als früher an Communalsteuer aufbringt, sodaß der
Prozentsatz für die Grundsteuer gegen früher verhältniß-
mäßig sogar vermindert ist, so wurde mit sieben
gegen sechs Stimmen beschlossen, gegen die Entscheidung
Königlicher Regierung Rekurs bei dem Königlichen
Ministerium nachzusuchen.
Damit die Gemeinde-Kasse indessen wegen der
laufenden Zahlungen nicht in Verlegenheit gerathe,
erklärt Gemeinderath sich damit einverstanden, daß
die Umlage nach dem von der Königl. Regierung
beschlossenen Modus Statt finde, und daß bei etwa
erfolgender anderweiter Entscheidung Seitens des
Königl. Ministeriums, im künftigen Jahre mit
den Communalsteuerpflichtigen die nöthige Compen-
sation vorgenommen werde. Nachdem in der Sitzung vom 10. Januar c. die Zinsen
von dem für die Einrichtung des Zollamtes aufgenom-
menen Capitals, wovon inmittelst 3000 Thlr. abgetragen
waren, mit 360 Thl irrig ganz vom Etat abgesetzt
worden, von dem noch restirendenübrigen Capitale von 5000 Thl.
aber noch 225 Thlr. Zinsen zu berichtigen sind, so geneh-
migte Gemeinderath, daß dieser letztere Betrag wieder
in den Etat aufgenommen, und zur Ausgleichung
mit der Einnahme am muthmaßlichen Bestande
zugesetzt, und daß demnach der Etat in Einnahme und Aus-
gabe im Ganzen zu 38865 Thl. festgestellt werde. a. u. s....