Eintrag 6249. März 1853 Gemeinderath überwies die vorgelegten Verzeichnisse
über die beim Final-Abschlusse bei der Stadt-Kassevorhandenen Vorschüsse und Einnahmereste
der
Commission für Rechnungs-Wesen zur nähern
Prüfung. a. u. s....
Eintrag 6259. März 1853 Ein Antrag des Herrn OberpfarrersBuschmannhierselbst wird vorgetragen, welcher dahin
geht, daß der
Unterricht der hiesigen weiblichen Jugend einem hier
zu errichtenden Filial-Ursulinen-Kloster, womit
gleichzeitig eine höhere Töchterschule und ein Pensionat verbunden wäre, übertragen
werden möge.
Nach einer diesem Antrage beigefügten Mittheilung der
Vorsteherin des Ursulinen-Klosters auf Calvariberg zu Ahrweilerist genanntes Kloster
bereit, unter folgenden Bedingungen
auf die Errichtung einer Schul-Anstalt in hiesiger
Stadt zu dem angegebenen Zweck einzugehen:
1. Die Stadt Neuss habe demselben ein Lokal zu überweisen,
das hinlängliche Schulräume zur Aufnahme sämmtlicher
Schülerinnen der verschiedenen Klassen einschließe, und
die erforderlichen Wohnräume für 30 bis 40 Pensionairs
sowie für das Lehr- und Dienstpersonal enthalte;
2. Das Gebäude müsse in gutem baulichen Zustande und
mit einem Garten resp. Spielplatze versehen sein, sowie
einer Kirche anschließen, die hinreichenden Raum biete,
sämmtliche Schülerinnen und Klosterbewohner zu fassen.
Sehr wünschenswerth wäre es, wenn das Ganze ziemlich
frei läge;
3. Die Kirche sowie die Schulsääle wären völlig eingerichtet
und sämmtliche Gebäulichkeiten den Ursulinen mit allen
Rechten und Lasten des Eigenthums zu übergeben:
4. Behufs Abhaltung des Gottesdienstes sowie zur Ertheilung
des Religionsunterrichtes sei ein katholischer Geistlicher mit
freier Wohnung anzustellen, dessen Besoldung jedoch dem
Ursulinen-Kloster obliege. Dem Kloster bleibe rücksichtlich
der übrigen Unterrichts-Gegenstände die Wahl und die Besol-
dung des Lehrpersonals überlassen;
5. Das übliche Schulgeld sei von einem Stadtbeamteneinzunehmen und in der Gesammtsumme
monatlich oder
vierteljährig den Ursulinen zuzustellen;
6. Das Ursulinen-Kloster auf dem Calvariberge verpflichtete
sich dagegen, die Anstalt dauernd mit tüchtigen
Lehrkräften zu versehen und zu erhalten, sowie den
Unterricht der Armenkinder der Stadt Neuß ohne
alle Vergütung zu übernehmen. Dasselbe wäre ferner
bereit, mit der Zeit auch die Pflege und Erziehung
der Waisenkinder zu besorgen....