Band 49: Eintrag vom  9. März 1853 (Nr. 623)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderath wurde das Rescript Königl. Regierungvom 14. Februar c. vorgelegt, wornach hin- sichtlich der Communalsteuer-Umlage wiederholt ent- schieden wird, daß auf die höhere Heranziehung der Grundsteuer nicht eingegangen werden kann, dagegen gutgeheißen wird, daß die Umlage mit 10 % auf die Gewerbesteuer exclusive der Klasse L, mit 65 % auf die Grundsteuer, mit 10 % auf die 2te Klassensteuerstufe, mit 25 % auf die 3te Klassen- steuerstufe und mit 65 % auf die höheren Klassensteuer- stufen und die klassifizirte Einkommensteuer be- wirkt, die1te Klassensteuerstufe aber freigelassen werde.

Da der Gemeinderath in soweit andere Sätze beschlossen hatte, als die Grundsteuer, welche im vorigen Jahre mit 80 % herangezogen worden, für das laufende Jahr mit 75 % und die Klassensteuer von der 4ten Stufe ab und die klassifizirte Einkommensteuer, worauf im vorigen Jahre 60 % umgelegt worden, jetzt mit 55 % zur

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Communalsteuer heranzuziehen sei, derselbe aber diese höhere Heranziehung der Grundsteuer, der Klassensteuer gegen- über deshalb für billig erachtet, weil die Klassensteuer seit Einführung des neuen Klassensteuer-Gesetzes um die Hälfte erhöht worden, und diese Steuerart daher bei dem in etwa verminderten Prozentsatz demnach mehr als früher an Communalsteuer aufbringt, sodaß der Prozentsatz für die Grundsteuer gegen früher verhältniß- mäßig sogar vermindert ist, so wurde mit sieben gegen sechs Stimmen beschlossen, gegen die Entscheidung Königlicher Regierung Rekurs bei dem Königlichen Ministerium nachzusuchen.

Damit die Gemeinde-Kasse indessen wegen der laufenden Zahlungen nicht in Verlegenheit gerathe, erklärt Gemeinderath sich damit einverstanden, daß die Umlage nach dem von der Königl. Regierung beschlossenen Modus Statt finde, und daß bei etwa erfolgender anderweiter Entscheidung Seitens des Königl. Ministeriums, im künftigen Jahre mit den Communalsteuerpflichtigen die nöthige Compen- sation vorgenommen werde.

Nachdem in der Sitzung vom 10. Januar c. die Zinsen von dem für die Einrichtung des Zollamtes aufgenom- menen Capitals, wovon inmittelst 3000 Thlr. abgetragen waren, mit 360 Thl irrig ganz vom Etat abgesetzt worden, von dem noch restirenden Capitale von 5000 Thl. aber noch 225 Thlr. Zinsen zu berichtigen sind, so geneh- migte Gemeinderath, daß dieser letztere Betrag wieder in den Etat aufgenommen, und zur Ausgleichung mit der Einnahme am muthmaßlichen Bestande zugesetzt, und daß demnach der Etat in Einnahme und Aus- gabe im Ganzen zu 38865 Thl. festgestellt werde.

a. u. s.