Eintrag 6269. März 1853 Der von der Verwaltung gemachten Aufstellung gemäß
hat die Stadt gegenwärtig für den Unterricht derschul-
pflichtigen Mädchen zu verausgaben:
An LehrerRichen a Besoldung . . . . Th 390 - -
b Miethentschädigung . Th 40 - -
c. Heitzungszulage . . Th 50 - -
" LehrerinSchmedding Besoldung Th 165 - - An LehrerinRademacher
Besoldung . . . Th 165 -- --
" die beiden letztern wegen einer beschränk-
ten gemeinschaftlichen freien Wohnung
an Zulage . . . . . Th 15 -- --
Wohnung selbst . . . . Th 25 -- --
______________________
40 -- --
An Lehrerin Deutmann a Besoldung . . . . 150 -- --
b Miethentschädigung . . 20 -- --
" LehrerNeumann a Besoldung . . . . 350 -- --
b Werth der freien Wohnung 40 -- --
" Lehrer Burbach a Besoldung . . . . 195 -- --
b Werth der freien Wohnung 25 -- --
" Lehrerin Schikowsky a Besoldung . . . 150 -- --
b Miethentschädigung 20 -- --
" " Cabron a Besoldung 300 -- --
ab Schulgelder 200 -- --
____________________
100 -- --
b Miethe des Schullokals
nebst Wohnung . . . . 80 -- --
Für die bauliche Unterhaltung der betreffenden Schul-
lokalien und Utensilien . . . . . . 120
-- --
Miethwerth der Schullokale . . . . . . 200 --
--
________
Zusammen 2 300 -- --
Bei Wiedereinführung des Schulgeldes würden
hiervon abgehen pp. . . . . . . 900
-- --
__________
sodaß für die Stadt noch eine jährliche
Zulage von . . . . . . .
1 400 -- --
übrig bleiben würde.
Werden dazu noch gerechnet die innerhalb
wenigen Jahren bei unausbleiblich noth-
wendiger Vermehrung der Lehrkräfte und
Schullokalien für die schulpflichtigen Mäd-
chen entstehenden Mehrkosten abzüglich der
Schulgelder mit mindestens . . . . . . 300 --
--
__________
so ergibt sich für die Stadt eine jährliche
feststehende Ausgabe-Position von . . . . 1700 -- -- ,
welcher Ausgabe dieselbe enthoben wäre, wenn sie
den Ursulinen ein geräumiges Klostergebäude
mit daranstoßender Kirche disponibel stellen
könnte. Diese Bereitstellung ließe sich nach dem
weitern Vortrage der Verwaltung dadurch bewir-
ken, daß das jetzige Gymnasial-Gebäude, welches
bei der fortwährend steigenden Frequenz dieser
Anstalt binnen wenigen Jahren als solches nicht mehr geräumig genug sein werde, als
Klostergebäude eingerichtet
(werde), das Gymnasium demnächst in das durch den
Anbau zweier Seitenflügel und nöthigenfalls durch
Aufführung eines zweiten Stockwerks zu erweiternde
Knabenschul-Gebäude auf dem Stiftsplatze verlegt, und die
Knabenschule in die disponibel werdenden beiden
Schulgebäude im Glockhammer und auf den Münster-
platze dislocirt werde. Würden die desfallsigen
Bau- resp. Einrichtungskosten auf 12 000 Thl. und selbst
bis zu 15 000 Thl angenommen, so wäre für die Stadt bei
Berechnung des Anlage-Kapitales zu 4 % immer ein
jährliches Ersparniß von 800 bis 1100 Thl. erzielt, und es
würde der gesammte Unterricht der weiblichen
Jugend, wenn sie die bisherigen Kosten desselben
etwa 15 Jahre auf dem städtischen Etat belassen
wollte, später keine Auslagen mehr erfordern.
Unter den vorgetragenen Umständen erkennt Gemein-
derath an, daß bei der Ausführung des Projektes
der pekuniaire Vortheil des städtischen Aerars
mit dem höhern Zweck einer sittlich-religiösen
Erziehung und Bildung der Jugend Hand in Hand
geht, und es glaubt derselbe demnach dem Projekte
in wohlverstandenem Interesse der Gemeinde seinen
Beifall zollen zu müssen.
Bevor inzwischen nähere Beschlüsse in der Sache
zu fassen seien, wolle die Verwaltung unter Zuziehung
der Commission für Bauwesen, technische Pläne
und Anschläge, letztere blos summarisch, [?]aufstellen lassen, aus welchen hervorgehe,
ob die
vorgeschlagenen baulichen Einrichtungen dem Bedürf-
nisse der Anstalten entsprechen, resp. wie viele
Kosten die Ausführung in der Wirklichkeit
veranlassen würde. a. u. s....